Zuflussprinzip ALG II nach Nachzahlung in Raten

  • Da ich letztes Jahr kurz gearbeitet habe, habe ich mehr als mein Regelbedarf erwirtschaftet.

    1.) Muss ich nun alles nach Einrechung der Lohnabrechnung bezahlen?

    2.) Sprich ein Monat ohne alles leben?

    3.) Ist eine Ratenzahlung möglich, wenn ich schon eine habe, die aber unter 10% meines Regelbedarfes liegt?

    4. ) Wenn ich JETZT ein Einkommen habe, werde ich dann nach Zuflussprinzip von z. B. 200 € nix begezogen bekommen, da ich ja keinen Zufluss von der Regelleistung bekomme?

  • 1.) Muss ich nun alles nach Einrechung der Lohnabrechnung bezahlen?


    Alles abzgl. der Freibeträge.

    2.) Sprich ein Monat ohne alles leben?


    Nein


    3.) Ist eine Ratenzahlung möglich, wenn ich schon eine habe, die aber unter 10% meines Regelbedarfes liegt?


    Mind. 10 % des Regelsatzes müssen zurückgezahlt werden, wobei die neue Rückforderung hinten drangehangen werden müsste. Könnte aber sein, dass du in dem Fall 30 % zurückzahlen musst.


    4. ) Wenn ich JETZT ein Einkommen habe, werde ich dann nach Zuflussprinzip von z. B. 200 € nix begezogen bekommen, da ich ja keinen Zufluss von der Regelleistung bekomme?


    Verstehe die Frage nicht.


    Warum hast du in 2017 gearbeitet und erst jetzt das Jobcenter davon in Kenntnis gesetzt?

  • wenn ich von z. B. 800 € Regelsatz 80€ abgeben muss, somit 720 € zur Verfügung habe und 200 € verdiene

    kommen von den 200 € (100€ + 20% von 100 20€) also 120 € dazu

    oder 720 + 80€ + 100€ + 20 % von 20 € ?

  • Der Freibetrag berechnet sich nach deinem Bruttoeinkommen. Verdienst du also monatlich 200,00 € brutto, beträgt dein Freibetrag 120,00 €. Wenn dein Nettoverdienst ebenfalls 200,00 € beträgt, wären 80 € anrechenbar auf deine ALG II Leistungen.

  • Also bis jetzt bin ich genau so schlau wie vorher, leider kann mir wohl keiner das "Geheimnis" hier verraten?

    Wenn das wird so sein sollte, dass man von den Rückzahlungen kein Freibetrag bekommt, wenn man etwas dazu verdient, dann wäre das vielleicht man ein Thema für das Gericht. Damit man ein Hauch von Gerechtigkeit hat.

  • Also bis jetzt bin ich genau so schlau wie vorher, leider kann mir wohl keiner das "Geheimnis" hier verraten?

    Wenn das wird so sein sollte, dass man von den Rückzahlungen kein Freibetrag bekommt, wenn man etwas dazu verdient, dann wäre das vielleicht man ein Thema für das Gericht. Damit man ein Hauch von Gerechtigkeit hat.

    Es versteht nur keiner was du möchtest, denn du wirfst einfach mit Summen um dich.

    Wenn du einen Anspruch von 800,00 € hast und 200,00 € verdienst, dann hast du einen Freibetrag von 120,00 €, 80 € sind also anrechenbar. Deine Leistung betragen also 720,00 € + dein Gehalt in Höhe von 200,00 €.

    Warum sollte man auf Rückzahlungen einen Freibetrag bekommen? Um was für Rückzahlungen geht es? Überzahlungen?

  • ich habe letztes Jahr 900€ bekommen

    Die Rückzahlung kommt somit zustande, da ich bisher den Regelsatz bekam.
    Die warten jetzt noch auf die Lohnabrechnung und da sollte ich doch jetzt nicht der einizge Fall sein?

  • 900 € Gehalt oder von was reden wir hier? Drücke dich bitte deutlicher aus, ansonsten kann man dir nicht vernünftig helfen.

  • 4. ) Wenn ich JETZT ein Einkommen habe, werde ich dann nach
    Zuflussprinzip von z. B. 200 € nix begezogen bekommen, da ich ja keinen
    Zufluss von der Regelleistung bekomme?

    "Verstehe die Frage nicht." -bass386

    Also wenn ich ab nächster Woche arbeite und das gleichzeitig melde.
    Wird davon alles klomplett angerechnet? WENN ich Rückzahlungen schon leisten muss, oder zieht man die davon ab?

  • Wenn du ALG II Leistungen erhälst, wird dein Gehalt natürlich abzüglich der Freibeträge angerechnet.

    Rückforderungen oder Rückzahlungen musst du auch weiterhin leisten.

  • :) Ich formuliere es mal vorsichtig! Wenn du nicht verstehen kannst/willst,
    was man dir schreibt, haben wir auch 100 Beiträge weiter noch ein Problem.
    Was, ganz präzise, ist dir unklar? Bitte eine klare Antwort auf meine Frage!

  • Hallo,

    mal unabhängig davon, daß "schwamming" schwammig, "korreckt" korrekt und "priknant" prägnant heißen sollte, ist die Antwort von bass durchaus korrekt und richtig. Und nein - wir sind nicht Deine kostenlosen Rechtsanwälte. Deine Fragen wurden beantwortet - mach was daraus, beauftrage meinetwegen auch einen Anwalt mit Deinem Anliegen. Aber komme nicht in einem Hilfsforum mit solchen blödsinnigen Vorwürfen.

    .-8

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