Ratenkredit = Einkommen?

  • Liebe Community,

    ich bitte euch einmal um Aufklärung. Meine Freundin und ich bekommen neben unserer Azubi-Vergütung als BG 200 EUR vom JobCenter, die wir - wie jeder andere auch - dringend brauchen. Wir werden dies noch bis Dez 2018 beanspruchen und dann sind wir wieder Vollverdiener. Nun ist die Situation so, dass im nächsten Monat eine große Autoreparatur ansteht, eine Waschmaschine mittelfristig ersetzt werden muss und wir generell was für die Liquidität tun müssen. Alle kleinen Rücklagen sind jetzt zum Ende der Ausbildungszeit aufgebraucht. Ein Darlehen von ca. 2-3TEUR würde uns über die ungeplanten Ausgaben jetzt kurzfristig und übers Jahr bringen. Familie fällt aus. Es müsste ein institutioneller Kreditgeber sein.

    Nun die Frage: abgesehen davon, ob wir überhaupt einen Kredit bekommen und zu welchen Konditionen: wird das Amt schimpfen, wenn auf einmal der Darlehensbetrag auf dem Konto liegt? Wird dies als Einkommen angesehen und die mtl. Leistung entsprechend gekürzt? Wir würden damit nicht über die Grenze kommen (Produkt aus Lebensjahren usw.).

    Über eine Hilfestellung samt Quelle wären wir sehr dankbar. Vielen Dank für eure Zeit.

  • Hallo,

    da sich kaum einer seriöse Bank finden lassen wird, die einem ALG-II-Bezieher einen Kredit gewährt, ist die Frage eigentlich recht sinnlos. Zumal Du schreibst

    200 EUR vom JobCenter, die wir - wie jeder andere auch - dringend brauchen

    Wenn schon die 200 € dringend gebraucht werden - wie sollen dann die Raten finanziert werden?

    Wir würden damit nicht über die Grenze kommen (Produkt aus Lebensjahren usw.).

    Das hat nichts mit dem Schonvermögen und den dortigen Freigrenzen zu tun.

    Gruß!

  • Ich bin mir aller Umstände bewusst, bis auf den gefragten, daher schrieb ich auch abgesehen von dem, was ein Kredit sonst noch mit sich bringt:

    Wird dies als Einkommen angesehen und die mtl. Leistung entsprechend gekürzt?

  • Hallo,

    Ich bin mir aller Umstände bewusst

    nein, das scheint mir nicht so. Weder wäre ein Ratenkredit zweckgebunden noch könntest Du ernsthafte Rückzahlungungsverpflichtungen eingehen - beides wäre aber Voraussetzung dafür, daß ein Kredit nicht als Einkommen angerechnet wird. Und die Jobcenter sind höchstrichterlich angehalten, genau diese beiden Punkte sehr genau zu prüfen...

    Gruß!

  • Teile der Kreditsumme sind bereits für die Tilgung eingeplant. Also aktueller Bedarf + Tilgung 2018 = Kreditsumme. Ein Betrag wie die genannten 2-3TEUR erstmal über 4 Jahre anzusetzen bei nur noch 10 Monaten als Hartz4-Empfänger heißt für mich absolut machbare Rückzahlungsverpflichtung. Sieht das Jobcenter das auch bzw. gibt es dazu Rechtsprechung?

    Zweiter Punkt: Zweckbindung. Wie kann man klar machen, dass das geliehene Geld leider gleich wieder versenkt wird im Auto und anderen notwendigen Anschaffungen?

    Danke soweit für deine Antworten. Ich weiß, was ich mit meinem Geld anfange, nur nicht, was das Amt tut oder in diesem hypothetischen Fall tun würde. Und darin besteht ja meine Frage. Wenn die nicht mitspielen, dann geht dieser Weg eben nicht.

  • Hallo,

    bei nur noch 10 Monaten als Hartz4-Empfänger heißt für mich absolut machbare Rückzahlungsverpflichtung

    Aja. Und Du weißt bereits jetzt, daß Du in 10 Monaten die Ausbildung erfolgreich beenden wirst? Du weißt bereits jetzt, daß Du gleich nach einem eventuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluß ein Arbeitsverhätltnis mit welchem Einkommen bekommst? Du weißt bereits jetzt, was in den 10 Monaten geschieht? Merkst Du etwas? Deine "absolut machbare Rückzahlunsgverpflichtung" ist nichts weiter als Hoffnung, das alles so klappt, wie Du es Dir vorstellst. Das aber wird weder eine Bank noch das Jobcenter interessieren und ist somit absolut NICHT machbar.

    Wie kann man klar machen, dass das geliehene Geld leider gleich wieder versenkt wird im Auto und anderen notwendigen Anschaffungen?

    Gar nicht. Du wirst keinen zweckgebundenes Darlehen bekommen. Erstens weil du ALG-II-Empfänger bist und zweitens weil Du offensichtlich einen normalen Ratenkredit haben willst, der verschiedenen Zwecken dient:

    dass im nächsten Monat eine große Autoreparatur ansteht, eine Waschmaschine mittelfristig ersetzt werden muss und wir generell was für die Liquidität tun müssen.

    Das alles widerspricht einer Zweckgebundenheit.

    Ich weiß, was ich mit meinem Geld anfange,

    Sorry - aber da widerspreche ich dann doch. Wenn jemand auf das ALG II dringend angwiesen ist (Deine eigene Angabe) und bereits jetzt auf eine ungewisse Zukunft in 10 Monaten anspielt (ohne zu wissen, ob man dann einen Job hat und wie der dann bezahlt werden würde), dennoch mit Macht einen Kredit aufnehmen will (den man unter seriösen Umständen nicht bekommen wird), kann man nicht unbedingt mit dem "Argument" kommen, das man schon wisse, was man mit seinem Geld anfange.

    Allein schon die Aussage

    Wenn die nicht mitspielen, dann geht dieser Weg eben nicht.

    zeigt doch, wie angespannt Eure finanzielle Situation und bereits jetzt absehbar ist, daß Ihr binnen mindestens der nächsten 10 Monate nicht in der Lage sein werdet, ernsthafte Rückzahlungen zu leisten.

    Ich bin ansonsten raus aus diesem Thema - es geht hier rein um eine Wunschvorstellung, bei der alles gesagt wurde.

    Gruß!

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