Schmuck verkaufen

  • Hallo,
    ich habe Schmuck von meiner Mutter liegen, den ich gerne verkaufen würde. Der Wert beträgt etwa 600 Euro. Wird das Geld auf den Leistungsbezug angerechnet, wenn ich den Verkaufspreis auf mein Konto überweisen lasse, oder ist das eine Vermögensumwandlung? Sonstiges Vermögen ausser einem Kleinwagen Bj.1998 habe ich nicht.

    Viele Dank schon mal.

    Nachtrag:
    Ich habe den Schmuck erst jetzt schätzen lassen, obwohl er schon
    jahrelang in der Schublade liegt. Das Amt hatte also bisher keine
    Kenntnis davon, und ich selber hatte nicht mit diesem Wert gerechnet.

    Beiträge zusammengefügt!
    Grace

  • Willkommen im Forum :)

    Du bist dazu verpflichtet jede Änderung deiner Vermögensverhältnisse dem Jobcenter mitzuteilen. Da es sich hier um Schonvermögen handeln dürfte, dürfte der Verkauf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden.

    Aber wie schon geschrieben, dass Jobcenter über die Einschätzung des Schmuckes benachrichtigen.

  • Danke für die Antwort. Aber wie mache ich dem Amt klar, dass dieses "Vermögen" schon ewig in der Schublade schlummert und somit kein neu hinzugeflossenes Einkommen darstellt? Denn dieses würde ja angerechnet werden, weil es über 100 Euro liegt.

  • Nein, ich schrieb doch, dass ich ihn nicht für wertvoll erachtet hatte. Er ist mir letzte Woche durch Zufall wieder in die Hände geraten, und seit gestern kenne ich erst den Wert.

  • Du bist dazu verpflichtet jede Änderung deiner Vermögensverhältnisse dem Jobcenter mitzuteilen. Da es sich hier um Schonvermögen handeln dürfte, dürfte der Verkauf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden.

    Aber wie schon geschrieben, dass Jobcenter über die Einschätzung des Schmuckes benachrichtigen.


    Dann so vorgehen, wie von @bass386 geschrieben. Viel Glück! :)

  • Das heißt, ich informiere das Jobcenter über den geschätzten Wert, verkaufe den Schmuck dann und bin aus dem Schneider? So ganz kann ich das nicht glauben.
    Und nach wie vor bleibt die Frage, wie ich dem JC beipulen soll, dass der Schmuck schon ewig in meinem Besitz ist......

  • Nochmal @bass386 und genauso erledigen bitte!

    Du bist dazu verpflichtet jede Änderung deiner Vermögensverhältnisse dem Jobcenter mitzuteilen. Da es sich hier um Schonvermögen handeln dürfte, dürfte der Verkauf meiner Meinung nach nicht angerechnet werden.

    Aber wie schon geschrieben, dass Jobcenter über die Einschätzung des Schmuckes benachrichtigen.


    Vielleicht Beides durchlesen!

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten
    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II


  • Wir drehen uns im Kreis. Wie mache ich dem JC klar, dass der Schmuck schon sehr lange in meinem Besitz ist (Schonvermögen) und nicht erst neu zu mir geflossen ist (Einkommen)? Ein Einkommen wird ja angerechnet, das Schonvermögen nicht. Nur um diesen Punkt geht es mir.

  • Wir drehen uns im Kreis. Wie mache ich dem JC klar, dass der Schmuck schon sehr lange in meinem Besitz ist (Schonvermögen) und nicht erst neu zu mir geflossen ist (Einkommen)? Ein Einkommen wird ja angerechnet, das Schonvermögen nicht. Nur um diesen Punkt geht es mir.


    Sicher, drehen wir uns im Kreis! :) Du hättest es angeben müssen, hast es aber nicht.
    Niemand kann voraussehen, wie das Jobcenter jetzt reagiert und wie es die Meldung wertet.
    Du wirst es erfahren, wenn du dem JC die Änderung der Vermögensverhältnisse
    mitteilst.

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