Temporäre Bedarfsgemeinschaft/Umgangsrecht

  • Hallo ihr lieben,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
    (bitte um Verzeihung, Versuche alles genau zu Schildern).

    Ich bin 2012 zum Zweiten mal Mutter geworden, hatte aber einen Tag nach der Entbindung einen großen Epileptischen Anfall, weshalb mein Lebensgefährte mit unserer Tochter damals in eine Wohnung gezogen sind, wegen Ärger mit Jugendamt und meinem Ex (Vater meiner großen Tochter).

    Meine große Tochter wohnte noch bis Januar 2014 mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft, dann musste auch Sie, auf Anraten des Jugendamtes zu ihrem Vater ziehen.

    Nun habe ich bei meiner damaligen Sachbearbeiterin vorgesprochen, und Sie gefragt was ich alles ändern müsste und was ich für Anträge stellen könne, mit dem Hinweis auf Besonderen Bedarf (Antrag BeBe).

    Sie sagte mir damals, dass ich wenn überhaupt die Fahrtkosten erstattet bekommen würde.

    Dies wurde im Familienkreis so gemacht, dass meine Eltern mit mir meine große an den Besuchswochenenden abholen und zurück bringen.

    Dafür bekomme ich im Monat 15€, und gebe Sie zum Tanken meinen Eltern.

    Nun habe ich quasi, seit 2014 immer alleine versucht genügend Geld aufzubringen um die Umgangsrechte einhalten zu können, was mir auch gelungen ist, aber nur weil ich einen sehr kulanten Chef hatte, und dieser mir Wöchentlich meinen Lohn auszahlte statt Monatlich.

    Jetzt hab ich im letzten Jahr aus Zufall gelesen, dass mir das wonach ich gefragt hatte doch zusteht, um das Umgangsrecht zu wahren.

    Also habe ich alle Wochenenden, und Ferien aufgelistet, und dass seit 2014 und habe einen Überprüfungsantrag gestellt (iwas mit Paragraph 40/ glaube 42).

    Das war am 07.04.2017.

    Seitdem, hat die alte Sachbearbeiterin Unterlagen verlangt.
    Nicht alles auf einmal.
    Erst die Auflistung mit Unterschrift vom Vater, dann in einem anderen Schreiben vom Jugendamt ein Zettel darüber das es bestätigt wird, und wieder in einem anderen Brief eine Gerichtliche Bestätigung (die gibt es nicht, da es nicht vor dem Gericht vereinbart wurde).

    Der neue Sachbearbeiter treibt dieses Spiel weiter, die ganzen Unterlagen liegen vor, und jetzt 08.01. hab ich nochmals einen Brief mit Vordruck bekommen, die die Väter mit Zeiten unterschreiben sollen.

    Obwohl es vorliegt.

    Das Problem ist, dass mein Ex nichts mehr ausfüllt, weil es ja 2016 so geregelt wurde, dass ihm das Geld dann einbehalten wird, wenn ich den Betrag für die Zeiten erhalte.

    Ich bin langsam aber sicher echt am verzweifeln.
    Ich hab jetzt seit gut einem halben Jahr das Umgangsrecht nicht einhalten können, weil mir die finanziellen Mittel fehlen, und das Amt hält mich hin.

    Ich weiß das es gut 6 Monate dauern kann, aber im April ist es dann 1 Jahr.
    Und ich habe die Leistungen, aufgrund eines Fehlers des Sachbearbeiter damals Rückwirkend beantragt.

    Meint ihr mir bleibt nix anderes als der Gang zum Gericht/Anwalt für Sozialrecht?

    Ich bin für jede Hilfe und jeden Tip dankbar.

    Liebe Grüße

  • Wie hoch sind denn die Kosten für den Umgang (Fahrtkosten)? Wenn das 15 € für einen Monat ist, ist das zwar hart, aber 1 x 15 € kann man schon noch monatlich aufbringen.

    In welchem Umfang wurde denn das Umgangsrecht vereinbart?

    Ab einem gewissen Betrag kann man mal über gerichtlichen Eilrechtsschutz nachdenken, aber 15 € halte ich für zu wenig.


    Wegen des Überprüfungsantrags solltest du nachweisen können, wenn du was abgegeben hast. Andernfalls musst du es wohl oder übel nachweislich nochmal abgeben. Das Original der Nachweise bleibt immer bei dir.

  • Zitat von Tammy

    Mir geht es nicht mal um die 15€ Fahrtkosten.

    Na scheinbar schon, denn du beschwerst dich, dass du das Umgangsrecht nicht wahrnehmen kannst.


    Wenn du ein Sendeprotokoll hast, weise drauf hin, wann dein Fax eingegangen ist. Sollten ab Antrag auf Überprüfung bereits 6 Monate vergangen sein, kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.

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