Weiterbildungskosten - ALG II Aufstockung

  • Hallo erstmal :)

    Habe eine Frage: Wenn eine Weiterbildung nicht vom Arbeitgeber gefordert wird, können dann trotzdem die Weiterbildungskosten als Abzug vom Einkommen angerechnet werden?
    Zum Beispiel bei der Manuellen Therapie bei Physiotherapeuten?

    Falls ja: Lässt sich da auch nachträglich noch was machen, wenn man die Kosten nicht rechtzeitig angegeben hat?

    Und falls nein: Wenn man sich die Weiterbildung fördern lässt - in dem Fall durch die Sächsische Aufbaubank - und somit nach Abschluss der Weiterbildung die Hälfte zurück erstattet bekommt, wird das Geld dann in den Monat, in dem es auf's Konto eingeht als Einkommen angerechnet?

    Danke schon mal im Voraus ;)

    Die Kirsche

  • Hallo,

    beziehst Du denn ALG II? Wenn ja - weiß das Jobcenter von der Weiterbildungsmaßnahme? Hat es diese genehmigt? Warum lehnt der AGB die Förderung ab? Handelt es sich um eine staatlich anerkannte Weiterbildung?

    Gruß!

  • Hi Corinna,

    Zu deinen Fragen:
    1. Ja, allerdings nur aufstockend

    2. Ich weiß nicht mehr, ob ich die Weiterbildungskosten überhaupt angegeben hab, da die Weiterbildung manuelle Therapie in der Regel nicht vom Jobcenter bezahlt wird, da sie zwei Jahre dauert und weil ich sie auch zur Hälfte von der Sächsischen Aufbaubank gefördert bekomme.

    Hatte jetzt nur überlegt, ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, die WB-Kosten als Abzug vom Einkommen anrechnen zu lassen, damit das Amt das Einkommen entsprechend aufstockt, wenn die Kosten schon nicht direkt übernommen werden.

    3. Ich hatte sie schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses begonnen und dürfte sie auch nicht von der SAB-Bank fördern lassen, wenn mein Arbeitgeber sie schon fördert oder wenn er sie von mir fordert.

    4. Ja, die Weiterbildung ist staatlich anerkannt und die Manuelle Therapie darf auch nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die diese WB absolviert haben.
    Da schätzungsweise über die Hälfte aller Physiotherapie Rezepte MT Rezepte sind, ist sie eigentlich notwendig um in dem Beruf Fuß zu fassen.

  • Hallo ihr
    Ich habe nochmal eine Frage zu dem Thema die mir wichtig ist:
    Da die Weiterbildung nun fast zu Ende ist, bekomme ich bald die Hälfte der Weiterbildungskosten von der Sächsischen Aufbaubank zurück auf mein Konto überwiesen. Das sind ca. 1600 Euro. Da das Geld für die Weiterbildung ist, die ich schon bezahlt habe gehe ich davon aus, dass mir das nicht als Einkommen angerechnet werden darf und ich weiterhin Alg 2 bekomme.

    Kennt sich da zufällig jemand aus und weiß ob ich da richtig liege?
    Danke schonmal für die Antworten ☺

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