ALG II Rückzahlung - mein Fehler oder Fehler des Jobcenters

  • Moin,

    ich habe seit Anfang des Jahres durchgehend Probleme mit dem Amt. Im Moment habe ich das letzte Mal im Juli 2017 aufstockende Leistungen bekommen und gehe auf dem Zahnfleisch, ständig fehlte angeblich etwas und dann haben sie einen Ablehnungsbescheid geschickt, in dem sie mir 300€ zu viel brutto angerechnet haben, 40€ zu wenig Miete und den Zuschuss zu den Fahrtkosten abgelehnt haben. Seitdem hänge ich im Widerspruch und pfeife so langsam finanziell aus dem letzten Loch.

    Heute war ich da um mal zu fragen, wie die sich das so vorstellen. Da teilte mir meine Sachbearbeiterin mit, sie hätten festgestellt, dass ich seit Anfang des Jahres ja auch noch zu wenig Kindesunterhalt angerechnet bekommen hätte, das hätte mir auffallen müssen und sie werden das auch noch zurück fordern.

    Das Amt hat von mir die Urkunden über die Unterhaltstitel bekommen, wo steht, dass der Vater 100% den Mindestunterhaltes abzgl. anteiliges Kindergeld von jeweils 96€ monatlich bezahlt. Am 01.01.2017 ist diese Summe durch Anhebung in der Düsseldorfer Tabelle per Gesetz gestiegen, ich war davon ausgegangen, dass das Jobcenter das weiß und ich nicht kontrollieren muss, ob sie das im neuen Bescheid berücksichtigt haben. Die Kindergelderhöhung wie ich gesehen habe wurde ja auch selbstständig berücksichtigt ohne dass ich denen das gesagt habe. Muss ich jetzt wirklich das dann zu viel gezahlte Geld zurück bezahlen? Ist es also mein Fehler oder hat das Amt selber "geschlampt"?

    LG,
    Pladde

  • Hallo,

    das Geld wirst du wohl zurückzahlen müssen, denn auch du bist dazu verpflichtet Änderungen beim "Einkommen" sofort dem Amt mitzuteilen.

  • Danke für die Antwort.

    Für mich stellt sich die Frage, ob ich das wirklich zurück zahlen muss oder ob es nicht ein Fehler der Arge ist. Mir ist das einfach nicht aufgefallen, dass die das nicht auch mit einbezogen haben.

    Ich hatte einen Änderungsbescheid bekommen für ab Januar 2017, da es wegen Erhöhung der Regelsätze und Kindergelderhöhung seitens des Jobcenters eigenständig eine Neuberechnung gab. Das habe ich denen auch nicht mitgeteilt, dass sich das Gesetz dazu geändert hat und ich habe den Bescheid nicht groß überprüft weil er bisher immer korrekt war. Wie gesagt, es wurden gleichzeitig die Freibeträge und die Höhe der Unterhaltszahlungen gesetzlich erhöht, ich hatte erwartet, dass das auch von denen automatisch mit berechnet wird, war ja bekannt.

    Wegen Änderungen in meinem Einkommen (Jobwechsel) haben sie zudem Februar, März UND April von mir Kontoauszüge bekommen. Da hätte das denen doch auch schon auffallen können/müssen dass ich insgesamt 16€ mehr Unterhalt bekomme, als die anrechnen? Ich habe den Bescheid erst komplett überprüft und durchgerechnet, als ich im August den Ablehnungsbescheid bekam... dumm, ich weiß. Theoretisch bin ich aber doch auch nicht verpflichtet, einen Bescheid vollständig zu überprüfen sondern darf darauf vertrauen, dass die das korrekt machen, oder? Ich werde es, wenn es alleine meine Schuld ist, natürlich zurück zahlen. Sind ja "nur" 96€, das kann ja wunderbar mit den mittlerweile über 1500€ verrechnet werden, die die mir schulden. Es geht nur darum, ob mir das als Fehler angelastet werden kann.

  • Hallo,

    Am 01.01.2017 ist diese Summe durch Anhebung in der Düsseldorfer Tabelle per Gesetz gestiegen

    die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern ein Orientierungsrahmen. Von daher kann und wird das Amt hier nichts von sich aus feststellen können und Du hättest aktiv werden müssen. Das Du dies nicht getan hast, ist nunmal Dein Fehler.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!