Rückzahlung von Leistungen

  • Hallo!
    Ich bin neu hier und muss ein bisschen ausholen, um meine Situation zu erklären. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich habe bereits ein Kleinkind und befand mich noch immer in Elternzeit, als ich das zweite mal schwanger wurde. Das erste Kind ist aus vorheriger Beziehung und mein Mann kommt aus einem Drittstaat, weswegen er im Augenblick nicht in Deutschland leben darf, auf Grund vom fehlendem Visum. Ist ne andere Geschichte, darauf will ich gar nicht hinaus.
    Naja, jedenfalls hab ich dann, nach Ablauf meines 1jährigen Elterngeldes, Leistungen vom jobcenter beantragt, davor ließ ich mein Elterngeld aufstocken mit Wohngeld und kinderzuschlag. Deswegen benötigte ich Leistungen von Mitte Mai bis Beginn meines Mutterschutzes Mitte September. Ab da bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse. Das jobcenter zahlte mir dann Leistungen für den kompletten September per Vorauszahlung Ende August, 1350 Euro. Leistungen für mich, mein Kind, Schwangerschaftszuschuss und alleinerziehendenbonus. Mein Mutterschaftsgeld bekam ich dann zwar schon Anfang September, 546 Euro, meinen Arbeitgeberzuschuss erst am 28.9 über 845 Euro. Also rund 1390 Euro. Ich habe dieses Geld zwar im September erhalten, aber logischerweise bekomme ich ja im Oktober auch erst wieder Geld am Ende des Monats, weswegen ich dann das Geld für Oktober brauche. Außerdem ist das Mutterschaftsgeld für 6 Wochen, also bis beinahe Ende Oktober berechnet, man bekommt es halt nur auf einmal. Ich musste dem jobcenter dann die lohnabrechnung, Mutterschutzgeldbescheid und Kontoauszüge zu kommen lassen, was ich auch gleich nach Erhalt am 29.9 gemacht hab. Ich dachte mir, gut eigentlich können Sie dann ja nur maximal 40 Euro zurück verlangen, bin mir aber bei solchen ämtern nicht sicher gewesen. Mein Plan war es im Oktober wieder mit Wohngeld aufzustocken, wartete aber trotzdem auf einen Bescheid erst mal vom jobcenter, der natürlich auch Mitte des Monats immer noch nicht da war. Da mir aber im Oktober auch noch eine Geburt bevor stand, hab ich dann mal angerufen. Die Dame sagte mir dann, dass es nicht zählt, wann man das Geld braucht, sondern wann es zugeflossen ist und das meine Bearbeitungszeit noch bis 3.11(!) geht. Sie meinte, sie weiß auch nicht so genau, was ich jetzt machen soll und ich soll doch mal zur Wohngeldbehörde und die Fragen. Da war ne bisschen kompetentere Mitarbeiterin, die sagte, ich soll Wohngeld beantragen und parallel dazu trotzdem einen weiterbewilligungsantrag beim jobcenter, sie würden das untereinander klären und wenn ich beides nicht im Oktober mache, dann krieg ich weder noch im Oktober.
    Heute kam dann endlich mal ein Schreiben vom jobcenter, aber nur, wegen dem weiterbewilligungsbescheid, was sie jetzt schon wieder alles wollen. Hab ich natürlich auch schon erledigt, aber ich will eigentlich trotzdem wissen,was jetzt Sache ist, wegen dem September, wieviel Euro die zurückfordern. Also nochmal angerufen. Natürlich am Telefon konnte die Dame das wieder nicht berechnen und leitet es aber weiter, dass ich es wissen will.

    Jetzt meine Fragen. Ist es tatsächlich ein Gesetz, dass ich im Oktober quasi ohne Geld da stehe oder mit nem Darlehen (also Schuldner bin), wenn ich die Leistungen vom jobcenter beenden möchte? Es kann doch nicht sein, dass jeder, der mit hartz 4 aufhört, erst mal verschuldet ist. Denn mal angenommen, ich hätte kein Kind bekommen, sondern hätte wieder Arbeit, dann hätte ich doch auch eine Vorauszahlung für September bekommen und durch Arbeit im September erst ende Monat meinen Lohn, den man dann ja immer für den nächsten Monat nimmt. Mein zweites Kind wurde am 26.10 geboren, wird dieses Kind dann auch, wie mein Lohn für den vollen Monat gerechnet? Wenn nein, wie rechnen die das dann? Wenn ich dann im November "aufhören" würde mit hartz 4 und ja im Oktober evtl ein paar Euros Aufstockung bekommen würde, fordern die dann trotzdem die hohe Summe von September zurück oder die paar Euros vom Oktober? Im November werde ich voraussichtlich sicher nichts bekommen, weil ich da für die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekomme, plus Arbeitgeberzuschuss plus eine Einmalzahlung zur Geburt.

    Ich finde das leicht ungerecht, mal unabhängig davon, dass ich eigentlich einen Arbeitsplatz habe und ich nur nicht arbeiten konnte, weil mein Mann hier gar nicht leben und arbeiten darf. Mein Plan war eigentlich, dass er dann auf mein erstes Kind aufpasst, da unter drei Betreuungsplätze auch nicht billig sind und schwer zu finden. Und er könnte dann in der restlichen Zeit erst mal deutsch lernen und evtl auf 450 Euro arbeiten.

    Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

    Liebe grüße Anna

  • Hallo,

    sorry - aber Dein Text ist ziemlich unverständlich.

    Wenn ich das richtig verstehe, hast Du im September über 2.800 € überwiesen bekommen - und hast also im Oktober kein Geld zur Verfügung? Obwohl Dir zumindest ein Teil dieser 2800 € erst zum Ende des Septembers gezahlt wurde?

    Verstehe ich im Augenblick nicht unbedingt....

    Gruß!

  • Ich habe im August für den September 1350 Euro bekommen. Weil ich aber auch noch einmal am 5.9 und einmal am 28.9 Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber bekommen habe, möchte das jobcenter die 1350 Euro vom August für September zurück. Wenn ich das zurück zahle hab ich für September und Oktober zusammen 1390 Euro. Was sich aus den 546 und den 845 von Krankenkasse und Mutterschaftsgeld zusammen setzt. Im Oktober erhalte ich im Moment noch keine Leistungen, da ich hierfür ja eigentlich Ende September den Lohn bekomme. Das sind 40 Euro mehr, wie das jobcenter für September gezahlt hat. Das jobcenter sagt aber, dadurch, dass das Geld im September auf meinem Konto einging, verrechnen sie es mit den Leistungen für September. Ich hab so also die Möglichkeit es zurück zu zahlen und im Oktober nichts zu haben oder ein Darlehen vom jobcenter zu nehmen. Ich will wissen, ob das so gehandhabt werden darf.

  • Einkommen ist grundsätzlich im Zuflussmonat anzurechnen. Ob und inwieweit die Rückforderung gerechtfertigt ist, ist aus den bisherigen Informationen nicht ersichtlich.

    Wie hoch war denn dein Leistungsanspruch im September und welche Leistungen hast du im September in welcher Höhe erhalten?

  • 1350 hab ich vom jc im September bekommen. Das war bis dahin befristet. Also vom jc bekomme ich seit Oktober nix mehr.

    Vom AG im September 845 Euro am 28.9 und von der Krankenkasse 546 Euro für sechs Wochen Mutterschutz von 12.9-25.10.

    Durch eben diesen Zufluss beider Gelder im September wären ja eigentlich die kompletten 1350 Euro fällig zum zurück zahlen. Dann hätte ich für den Oktober 40 Euro

  • Hast du denn einen Weiterbewilligungsantrag gestellt?

    Wenn dann noch Anspruch bestehen würde, würde die Summe in monatlichen Raten abgezahlt werden.

  • dass heißt im Klartext, wenn ich jetzt noch was bekomme, dann verrechnen die die 1350 Euro mit den neuen Ansprüchen automatisch?
    Evtl bekomme ich im Oktober was, da mein Baby ja jetzt da ist, aber im November sicher nicht mehr. Im Dezember vielleicht dann wieder. Hängt dann davon ab, ab wann Elterngeld bezahlt wird. Das wird ja in den ersten Monaten auch angerechnet. Ich denke, dass Oktober, November und Dezember auf null da laufen. Erst ab Januar dann, aber Zufluss wird dann wahrscheinlich wieder bereits im Dezember sein. Deswegen würde ich gerne kein hartz vier mehr beziehen, weil das alles total durcheinander ist und ich dann jeden Monat nie weiß wieviel Geld ich überhaupt habe. Und dann wollen sie es zurück und ich hab auch noch Schulden

  • Im ALG II gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip.

    Wie die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes genau erfolgt, konnte ich nicht eindeutig herausfinden. In den fachlichen Hinweisen stand nur, wie Nachzahlungen aus mehreren Monaten angerechnet werden.
    Es wird wohl - analog einer Nachzahlung - so sein, dass das Geld auf zwei Monate verteilt wird, damit du nicht in einem Monat aus dem ALG II Bezug fällst.

    Zitat

    Ist es tatsächlich ein Gesetz, dass ich im Oktober quasi ohne Geld da stehe oder mit nem Darlehen (also Schuldner bin), wenn ich die Leistungen vom jobcenter beenden möchte?


    Nein.

    Zitat

    Denn mal angenommen, ich hätte kein Kind bekommen, sondern hätte wieder Arbeit, dann hätte ich doch auch eine Vorauszahlung für September bekommen und durch Arbeit im September erst ende Monat meinen Lohn, den man dann ja immer für den nächsten Monat nimmt.


    Gehalt welches im September zufließt, wird auch auf das ALG II für September angerechnet. Das ist immer ein Problem, wenn man vom ALG II-Bezug in Arbeit oder in Rente wechselt. Es gibt Überbrückungsdarlehen für den 1. Monat ohne ALG II.
    Deine Argumentation ist auf den ersten Blick richtig und wird immer wieder hervorgebracht.
    Aber das ALG II hat ein monatliches Bedarfsdeckungsprinzip und wenn dein Bedarf über Gehalt am 30.09. gedeckt wird, besteht im September kein ALG II Anspruch mehr.

    Natürlich hat man dann erst mal den Eindruck, man geht mit Schulden aus dem Bezug, aber faktisch ist es nicht so. Der Arbeitnehmer hat im September ja doppelt Geld erhalten und musst somit das ALG II ganz oder teilweise zurückzahlen.

    Zitat

    Mein zweites Kind wurde am 26.10 geboren, wird dieses Kind dann auch, wie mein Lohn für den vollen Monat gerechnet?


    Die Regelleistung für das Baby wird anteilig ab Geburt gezahlt. Bis zur Geburt erhältst du anteilig den Mehrbedarf Schwangerschaft.

    Zitat

    ich dann jeden Monat nie weiß wieviel Geld ich überhaupt habe.


    Auf jeden Fall euren ALG II-Bedarf. Es ist natürlich schwierig den Überblick zu behalten, wenn das Geld von mehreren Stellen kommt und hin und her gerechnet wird.

    Zitat

    Deswegen würde ich gerne kein hartz vier mehr beziehen,


    Es zwingt dich niemand dazu. Aber du hast recht, es ist ein durcheinander, da das Mutterschaftsgeld halt nicht monatlich ausgezahlt wird. Ist, glaube ich, auch die einzige Leistung bei der das so ist.
    Evtl. kannst du dich aus dem Bezug abmelden und wieder Wohngeld beantragen, sobald das Elterngeld regelmäßig ausgezahlt wird.
    Das Kindergeld für das 2. Kind wurde ja wahrscheinlich auch noch nicht bewilligt.

    Zitat

    dachte mir, gut eigentlich können Sie dann ja nur maximal 40 Euro zurück verlangen,


    Wie kommst du auf 40 €? Du hast 1.391 € Mutterschaftsgeld für 6 Wochen erhalten. 546 € davon bereits Anfang September.
    Zeitraum des Anspruchs ca. 14.09.-25.10. - je nachdem wann der errechnete Geburtstermin war.
    Der Anteil für September liegt eindeutig über 40 €.

    Zitat

    wenn ich jetzt noch was bekomme, dann verrechnen die die 1350 Euro mit den neuen Ansprüchen automatisch?
    Ich denke, dass Oktober, November und Dezember auf null da laufen.


    Das verstehe ich nicht ganz.
    Wenn im November das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt ausgezahlt wird, wird es natürlich mit eurem ALG II verrechnet.
    Auf den Monat umgerechnet, erhälst du rund 1.000 € Mutterschaftsgeld (231 € pro Woche). Euer ALG II-Anspruch liegt bei 1.350 €.
    Du würdest somit auch noch ergänzend ALG II erhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von theodora (16. November 2017 um 15:55)

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