ALG II - Unterhaltsvorschuss - Kindesunterhalt

  • Hallo,
    folgendes Problem bzw. Situation. Heute ist bei einer Freundin ein Brief des Jobcenter ins Haus getrudelt.
    Sie ist allein erziehend und hat 2 Kinder, 10 und 13 Jahre.
    Es handelt sich um die Bewilligung von Leistungen.

    Bei dem jüngeren Kind ist das zu berücksichtigende Einkommen wie folgt angegeben:


    sonstige Einkommen Gesamtbetrag Mutter Kind1 13 Kind2 10
    Unterhaltsvorschuss 201 - - 201
    Kindesunterhalt 278 - 154 125
    Kindergeld 388 45,67 194 148,33
    Gesamt 868 45,67 384 473


    Ganz offensichtlich ist dort einiges durcheinander. So bekommt sie für das jüngere Kind die 201€ Unterhaltsvorschuss und 192€ Kindergeld. Warum dort zusätzlich die 125€ Kindesunterhalt stehen ist nicht klar. Die gab es mal, die Änderung wurde aber mitgeteilt.
    Und warum rechnet das Jobcenter mit 194€ Kindergeld?
    Ich vermute das bei dem Kindergeld bei der jüngeren Tochter nur 148,33 angerechnet wurden, da der Bedarf schon mit diesem Betrag gedeckt zu sein scheint?
    Und deshalb werden dann 15,67€ bei der Mutter als Einkommen berücksichtigt? (45,67 -30)

    Ich vermute das man jetzt gegen diese Bewilligung Widerspruch einlegen muss / sollte. Schriftlich ist klar, was bedeutet zur Niederschrift? Das man hingeht und jemand dort es aufschreibt? Was ist sinnvoller? Muss man einen Grund angeben oder reicht erstmal der Widerspruch selbst?

    Was ich auch merkwürdig finde, ist die Tatsache das folgende Gesamtbeträge in der Bewilligung stehen
    Nov2017-Dezember 2017 854,23
    Januar 2018 866,23
    Februar 18-Oktober 18 870,23

    Darunter steht dann Auszahlung der Leistung
    Nov-Jan ist identisch
    Im Februar stehen dann aber 930€
    03/18-07/18 stimmt wieder
    08/18 sind 1010,23
    09/18-10/18 stimmen wieder

    Scheinbar muss man erst studiert haben um das ganze zu verstehen. Hab zwar Abitur aber tue mich dennoch schwer :D
    Vielleicht kann ja jemand ein wenig Licht in das Dunkel bringen

    Gruß

  • Die abweichenden Beträge in den verschiedenen Monaten kann ich nicht so recht nachvollziehen.

    Wenn der Unterhalt wegfällt und das Jobcenter rechnet trotzdem an, dann sollte man Widerspruch einlegen.

    Das mit dem Kindergeldüberhang scheint möglich, ist dann aber angesichts des mangelnden Unterhalts wohl nicht richtig.

    Es wäre zu prüfen, ob für das 2. Kind Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann, da der gezahlte Unterhalt recht gering ist.

    Zur Niederschrift bedeutet, dass jemand im Amt den Widerpsruch aufschreibt.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Bitte lade die kompletten Bescheide für die genannten Zeiträume hoch. Name, Adresse, Jobcenter etc. bitte schwärzen.

  • Es wäre zu prüfen, ob für das 2. Kind Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann, da der gezahlte Unterhalt recht gering ist.

    Das hatte sie schon, da war die Auskunft das die ihn nur bekommen würde, wenn sie wenigstens 600€ verdient.Momentan arbeitet sie nicht, sondern ist in einer "Maßnahme" des Jobcenter


    Zitat Korrektur, Bilder gelöscht, waren nicht lesbar.
    Bitte als PDF Datei einstellen.
    Grace

  • Hallo,

    Und warum rechnet das Jobcenter mit 194€ Kindergeld?

    weil das die Höhe ab 2018 ist.

    Ich vermute das bei dem Kindergeld bei der jüngeren Tochter nur 148,33 angerechnet wurden, da der Bedarf schon mit diesem Betrag gedeckt zu sein scheint?

    Richtig. Ändert aber nichts am Gesamtergebnis.

    Im Februar stehen dann aber 930€
    03/18-07/18 stimmt wieder
    08/18 sind 1010,23
    09/18-10/18 stimmen wieder

    Stichwort Bildungspaket und Pauschalen für den Schulbedarf.

    Fazit: bis auf die Sache mit dem Unterhalt ist die Berechnung durchaus nachvollziehbar.

    Gruß!

  • Okay, bzgl des Unterhalt Wiederspruch einlegen.
    Wie lange dauert so etwas? An andere stelle habe ich folgendes gelesen


    Zitat

    Damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, muss zunächst fristgerecht Widerspruch erhoben und parallel dazu einstweiliger Rechtsschutz nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG beim Sozialgericht beantragt werden.


    Macht das bei 120€ Sinn? Oder einfach erstmal abwarten?

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