Leistung aus Kreditversicherung - Einkommensanrechnung

  • Ich betreue einen Klienten, der bei seiner Bank eine Kreditversicherung im Falle Arbeitslosigkeit und Krankheit für einen Ratenkredit abgeschlossen hat. Er seit Jahren krank und bezieht nun aufgrund eines entsprechenden Nachweis den ich besorgen konnte eine Leistung auf sein Girokonto von 4.400,00 Euro. Sachbearbeiter Jobcenter sieht das als Einkommen und will Sechstelregelung als Einkommensanrechnung anwenden. Mein Einwand, dass dies eine zweckgebundene Versicherung zur Kreditabsicherung sei, interessiert ihn nicht, da Schulden bekanntlicherweise für das JC keine Rolle spielen. Habt Ihr eine Idee mit welcher Argumentation ich einen Widerspruch formulieren kann?

  • Hallo,

    ich befürchte, Du hast da eher schlechte Karten. Das Geld steht Deinem Kunden mit Überweisung zur Verfügung und er kann es für den Lebensunterhalt verwenden. Die Bedienung eines privaten Konsumentenkredites ist da nachrangig.

    Für einen Widerspruch brauchst Du keine großartigen Argumente. Verweise auf die in Deinen Augen zweckgebundene Einnahme - das Jobcenter muß dann genau begründen, warum es das so nicht sieht. Die richtige Argumentation brauchst Du erst dann, wenn Du gegen den Widerspruchsbescheid vor Gericht ziehen willst.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!