Nebenkosten 2016 Erstattung

  • Hallo ich habe damal wieder ein Anliegen.


    Folgende Sachlage: War Alg 2 Bezieher bis Juni 2017( letzte Leistung erhalten)
    Übergang in ein gefördetes Arbeitverhältnis,aber noch arbeitsuchend gemeldet.Also aus den Leistungsbezug-
    So jetzt habe meine Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten und Diese soll die Arge erstatten.Sie sind ja auch in der Zeit derdes Leistungsbezug enstanden.
    Jetzt wollte die SB einen Neuen Hauptantrag,den ich auch nach Aufforderung zu Mitwirkung beantragt habe.Und die SB für den Hauptantrag erklärte mir das ich kein Hauptantrag jetzt stellen bräuchte,da ich einen Aufhebungsbescheid habe.Und ich einen Hauptantrag erst wieder 4 Wochen vor Ablauf des Förderverhältnis stellen müsste.Alles so weit ok.Aber jetzt will meine SB im Leistungsbezug nochmal alle Belege haben die für einen sogenannten Hauptantrag fällig wären. Die haben auch schon alle Belege schon vorliegen von meinem Bezug von Alg2.
    Warum soll ich denn alles nochmal einreichen? Nur weil es meine SB möchte ?
    Es geht ja nur um die Nebenkosten 2016. Abrechnungen von dem Förderverhältnis liegen auch vor .Also ist doch eigentlich alleserfüllt zur Mitwirkung.
    Aber wie so alles nochmal einreichen,so wie EK,Wep ,VM.
    Das ist doch Schika... oder sehe ich das falsch ,was kann mann machen?

  • im Forum!

    Mal eine Frage, was spricht dagegen die Dokumente einfach nochmal einzureichen,
    damit das bearbeitet werden kann? Wenn es mit dem Einreichen der Dokumente
    erledigt werden kann, warum dann einen Aufstand machen? Ist für mich nicht ganz
    nachvollziehbar, sorry! Du möchtest doch vom Jobcenter etwas, nämlich die
    Nebenkosten bezahlt haben.

    Und die SB für den Hauptantrag erklärte mir das ich kein Hauptantrag jetzt stellen bräuchte,da ich einen Aufhebungsbescheid habe


    Ich denke, dass im Aufhebungsbescheid der Grund liegt, warum die Dokumente alle
    eingereicht werden müssen. Im Aufhebungsbescheid und dem Förderverhältnis, Beides
    ursächlich für die erneute Abgabe der Unterlagen!

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