Ungenehmigter Umzug - Miethöhe alte Wohnung Zusicherung - neue Berechnung

  • Hallo,

    im Juni habe ich eine neue Wohnung bezogen. Die SB teilte mir schriftlich mit, dass aufgrund des nicht erforderlichen Umzuges lediglich die bisherigen Kosten
    der Unterkunft und Heizung übernommen werden.

    Bis Oktober habe ich Miete plus Heizung 395€ bekommen. Im Nov.erscheint plötzlich "Unangemessenheit". Trotzdem komme ich auf 395€ ,da Heizung berücksichtigt wird.

    Ab Dez. jedoch keine Berücksichtigung der Heizkosten u. immer noch "Unangemessenheit. Also ab Dez. 40 Euro weniger.
    Die Wohnung ist mit 42qm angemessen. Kalt 329, Nebenkosten 70, Gas u. Strom zusammen 85. Ich wusste von vornherein, dass ich diese 85€ drauflege, aber wenn jetzt noch die 40€ dazu kommen, wird es eng.
    Habe die Bescheide ab Juni der Reihe nach hochgeladen. Ich hoffe, es ist einigermassen verständlich.
    Bedanke mich im Voraus für Eure Mühe u. evt. Antwort.


    Bitte noch einmal ausreichend anonymisiert einstellen!
    Namen, Straße, Wohnort, Jobcenter, bitte Alles weg.
    Grace

  • Hallo,

    welchen Bewilligungszeitraum hat dein aktueller Bescheid? Wo (in welchem Landkreis/welcher Kommune) wohnst Du? Hast Du irgendwann eine Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft erhalten?

    Gruß!

  • Der Bescheid mit der Zusicherung von 395€ (alte Wohnung) ist von Juni bis Oktober.
    Dann jeweils eine Berechnung für November u. Dezember u. dann Jan. bis April `18
    Ich wohne in Wiesbaden u. habe keine Aufforderung bekommen. Vor dem Umzug war ich mir über die Zuzahlung über die 395€
    hinaus bewusst.

    Muss ich nochmal hochladen?

  • 1. Bild Juni-Okt.
    2. November Bis hier komme ich auf 395€ (Heizung wird berücksichtigt, war in NK enthalten)

    3. Dezember Ab jetzt neue Grundmiete + anerkannte Nebenkosten. Aber keine Heizung mehr. (Ist auch nicht in NK enthalten)
    4. Jan.-April

    Bei Unangemessenheit wird 6 Monate die Miete weiter gezahlt u. es muss eine Aufforderung zur Kostensenkung erfolgen.
    Die Wohnung ist angemessen. Wenn diese 34€ nicht abgehen würden,wären es 389€. Also 10€ weniger u. nicht 40

  • Könnte es sein, dass du im Dezember keinen Abschlag an deinen Energieversorger zahlen musst und die Jahresrechnung kommt? Diese müsstest du einreichen, damit deine Heizkosten weiter bewilligt werden.

  • Letzter Abschlag ist November. Das ist aber sonst nie so gelaufen. Die 34€ wegen "Unangemessenheit" führen ja dazu, dass ich immer auf die 355€ anerkannte Mietkosten komme. (Alte u. neue Wohnung). Mein Abschlag, der sich ja etwas erhöht hat, war der SB relativ egal im Juni, da ich ihrer Aussage nach nur den Betrag der alten Wohnung erhalte. Also definitiv 395€.

    Macht es denn einen Unterschied, ob die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten waren (alte Wohnung) u. jetzt nicht mehr? Kann es sein, dass ich keinen Zuschuss zur Heizung bekomme? Also nur Kalt 355.

  • Es geht darum, ob in dem Schreiben des Energieversorgers steht, dass der Dezember ein abschlagsfreier Monat ist. Wenn ja, wäre das Problem gelöst. Du müsstest die neue Jahresrechnung deines Energieversorgers einreichen und würdest die 40,00 Euro bewilligt bzw. nachbewilligt bekommen. Wenn die Abschläge für Gas allerdings bei 30,00 Euro liegen, würdest du auch nur 30,00 Euro erhalten. Also schaue dir bitte das Schreiben des Energieversorgers an oder lade es anonymisiert hoch.

  • ]letzter Abschlag Ende Nov. 50 €. Hab es verstanden. Vorher hatte ich nur den Strom Abschlag u. keinen "zahlfreien" Monat für Heizung. Gut, dass es Euch hier gibt. Vielen Dank ;) ^^

  • Dann musst du auf die neue "Einstufung" bzw. auf die Jahresrechnung des Energieversorgers warten und diese dem Jobcenter vorlegen. Dann sollten dir auch deine Heizkosten bewilligt werden.

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