teilzeit job - ALG II Anspruch - Aufstockung

  • geht ja 3 Monate schon aber lieber einen teilzeit job rausdrängen als einem einen Bildungssgutschein geben..


    Was ? Du drückst dich völlig unverständlich aus!

    Erst ging es um den Hausbesuch, weswegen ich meine Antwort gepostet habe, nun redest du von Bildungsgutscheinen. Drücke dich deutlicher aus und konzentriere dich beim schreiben deiner antworten, ansonsten kann dir nicht geholfen werden.

  • seit 3 Monaten Kämpfe ich gegen die Aufhebung,seit ich den Vertrag teilzeit job aufgenommen habe und dem jobcenter ihn geschickt habe.

    Miete 250 Euro haben wir gemacht mit Mietvertrag vom Vater und Geld per Quittung nachgewiesen und laut Kontoauszug.

    Verdienst ist variabel. einmal 700 netto .dann 800 dann 1000 (selten).

  • Nur wenn du zwischen 700 und 1000 € netto verdienst, dann dürfte in einigen Monaten tatsächlich kein Anspruch auf ALG II Leistungen bestehen.

    Dein Anspruch
    250,00 € Miete
    416,00 € Regelsatz
    5,00 € Riester
    = 671,00 €

    Selbst mit Freibetrag fällst du in einigen Monaten heraus. Führe mal Brutto und Nettoverdienst aller Monate hier auf und konzentriere dich dabei!

  • und Kfz hab ich nicht angegeben und rister auch nicht da die Hotline gemeint würde nicht mehr bekommen? Wahrscheinlich reingelegt... müsste ich höchstens mit der nächsten abbrechung wo die wieder wollen ergänzen das ich noch rister und Kfz zu bezahlen habe.

  • Warum in ein paar Monaten ? Mit 700 /800 netto kann man ja nicht leben und laut Rechner bekommen ich Aufstockung.

    Wenn du z.B. im Januar 1.000 € netto verdienst hast, dürftest du keinen Anspruch auf ALG II.


    und Kfz hab ich nicht angegeben und rister auch nicht da die Hotline gemeint würde nicht mehr bekommen? Wahrscheinlich reingelegt... müsste ich höchstens mit der nächsten abbrechung wo die wieder wollen ergänzen das ich noch rister und Kfz zu bezahlen habe.


    Und bei der Kfz Versicherung wird nur die Haftpflicht übernommen, aber auch nur dann, wenn Haftpflicht und Wegegeld den Freibetrag in Höhe von 100,00 € überschreiten. Ansonsten ist die Kfz Haftpflichtversicherung im Freibetrag der 100,00 € enthalten.


    Und jetzt behaupte nicht ständig das du reingelegt wirst!

  • und in den Monaten wo ich 700 oder 800 verdient habe?

    und noch eine andere Frage habe die Möglichkeit durch eine bekannte eine Lehrstelle als Krankenpflegehelfer zu bekommen am 1.9 Voraussetzung 6 Monate bfd ,und da fangt die frage an bfd gegen teilz eit job kündigen für ein job mit zukunft.Darf ich das?

  • und in den Monaten wo ich 700 oder 800 verdient habe


    Ohne das Bruttoeinkommen etc. zu kennen, ist es schwierig zu beantworten. Wahrscheinlich besteht ein geringer Anspruch.


    und noch eine andere Frage habe die Möglichkeit durch eine bekannte eine Lehrstelle als Krankenpflegehelfer zu bekommen am 1.9 Voraussetzung 6 Monate bfd ,und da fangt die frage an bfd gegen teilz eit job kündigen für ein job mit zukunft.Darf ich das?


    Das musst du mit deinem Arbeitsvermittler besprechen.

  • Hallo,


    Heute hat mich eine Dame von der leistungsabteilung nagerufen und gesagt ich brächte keine weitern abbrechungen hinschcken, was mich verwundert da ja 2018 des satz sich geändert hat vermutlich rechenn die noch mit dem satz von 2017 und Ansprüche zu verringern , sollte ich einen Ablehnung bekommen auf grund des satzes müsste ich ja einen neuantrag stellen oder vor gericht?

  • heute der bescheid bekommen ablehung ,obwohl ich nur 700 und 800 netto verdiene und 250 miete ,nur geschreiben wegfall der hifsbedürftigkeit ,ich kann einen neuen antrag stellen wenn ich meine ich brauche alg2 oder vor gericht.

  • Jens

    Auch von mir ein Disklike. Du bist in einem ehrenamtlich betriebenen Forum - und da antwortet dann jemand, wenn er Zeit hat. Durch Nachfragen, ob jemand Zeit habe, erreichst Du absolut nichts - außer Verärgerung :(

    Zu Deinem Problem: nach Deinen eigenen Angaben sehe ich durchaus einen Anspruch. Aber es sind eben nur Deine Angaben - keiner hier weiß, was das Jobcenter gerechnet hat.

    Lag dem Ablehnungsbescheid ein Berechnungsbogen bei? Wenn ja, stelle ihn bitet anonymisiert hoch.

    Gruß!

  • sorry,bin halt am verzweifeln.

    nein bogen kommt noch . vielleicht währe es besser einen neuantrag und diesmal auch rister und Kfz anzugeben bzw könnte ich ja immer noch mit einem änderungsbescheid oder? Würde auch gerne wissen was sie gerechnet hat ,ich miente sie hat was gesagt von wenn ich mehr als 866 verdiene bin ich raus. 700+800+1100/3=866 vermute ich.Ob wohl ich ja nur durch Mehrarbeit 1100 verdient habe und eine ausnahme wahr.

  • Hallo,

    dann lade den Bogen hoch, sobald Du ihn hast. Jetzt ist das alles eher Stochern im Nebel, was Dir auch nichts hilft.

    könnte ich ja immer noch mit einem änderungsbescheid oder?

    Nein. Eine Ablehnung ist eine Ablehnung. Hier kannst Du maximal einen Widerspruch machen - aber das hat wenig Sinn, bevor man nicht die konkreten Zahlen kennt.

    Gruß!

  • ist ja schon ein widerspruch ,ich meine wenn der vater in 3 Monaten sagt das er miete erhöht oder das ich die rister und Kfz vericherung noch nachträglich angeben will müsste ich also einen neuantrag machen dachte es geht auch per Änderung mitteilen.

    mfg.

  • Hier der Bogen und Folgende Erklärung und Fragen dazu.

    Habe heute den Bogen erhalten und eine Anhörung die vielleicht mit dem Antrag der Berechnung in Zukunft was zu tun hat?

    Der Bescheid ist ab 1.1.2018 aufgehoben wegen Wegfall der Bedürftigkeit und die Leistungen aber von November /Dezember bewilligt worden .
    Als ich ein Praktikum gemacht habe im September hatte es geheißen das ich kein Praktikums Geld bekommen und dann wurde doch eins von der Personalabteilung gegeben als Vorschuss ,das wieder abgezogen worden ist und das Praktikum Geld wurde in die Berechnung von 11 und 12/17 mit eingerechnet und ich soll mich jetzt dazu äußern was evtl. . den Anspruch verändert?- Habe alles dazu eingescannt.

    Fragen:

    1: warum ist der Antrag für 11/12 17 genehmigt und für Januar nicht mehr ? Wegen der Erhöhung des Regel Satzes ?
    2: Hat die Berechnung vom Vorschuss/Praktikums Geld noch Auswirkungen auf den weiterführenden bescheid der ja aufgehoben ist ab Januar und die Frist von 4 Wochen läuft, und würde mit der Bearbeitung der Anhörung verzögert.
    3.Stimmt die rechung ? Da die Sachbearbeiterin gesagt hat sie hat einen durschnitswert errechnet aus 11 und 12/17 (habe in den Monaten extra Mehrarbeit als Zusteller bekommen weil einer seine Werbung entsorgt hat und ich mitgeholfen habe.)Von 2 Monaten einen wert berechnet der angeblich so viel netto ist und wenn ich weniger verdiene habe ich Pech gehabt hat sie gesgat, müsste man nicht jeden Monat zu Grunde legen?
    4.Macht es sinn von Anwalt /gericht gebraucht zu machen oder einen neuantrag ?
    5. darf ich einen neuantrag stellen mit dem selben Thema oder wird das, das als Verwaltungsakt abgelehnt.?Und wieder viele nachfragen geben vom jc.

    Hoffe das sie mit helfen licht ins dunkle zu bringen.

  • habe keinen anderen bogen ,für 1 Januar 2018 ist es abgelehnt worden .Wegen einem aktiven einkommen...?Wundert mich auch das ab 1 Januar der bescheid aufgehoben wurde wegen Wegfall der Hilfsbedürftigkeit wie oben erwähnt angeblich ein fiktives einkommen errechnet als durschnitt.Habe eien Erklärung vom Oktober hingeschickt wie die sb es wollte aber vielleicht weil 6 Monate um sind aufgehoben,, wir blicken dar nicht durch.

    Einmal editiert, zuletzt von Jens.h (10. Februar 2018 um 15:27)

  • Hallo,

    offensichtlich hat sich ja was zum Januar geändert, was Dein Einkommen betrifft.

    Wenn Du keinen Berechnungsbogen erhalten hast, solltest Du das Jobcenter auffordern, Dir die entsprechende Berechnung zukommen zu lassen. Schreibe also einen Wdierspruch und begründe ihn damit, daß es für Dich nicht nachvollziehbar ist, das kein Anspruch auf ALG II mehr besteht und Du um eine entsprechende Begründung bittest.

    Gruß!

  • ist aber schon im Widerspruchs verfahren geht das trotzdem? Das einkommen hat sie wie man in dem bogen für 2017 sieht von Oktober bis Dezember einen durschnitt berechnet wo ich angeblich rausfalle obwohl wie gesagt es Mehrarbeit war und sie den Vorschuss von Oktober Mit berechnet hat wo ich eine Erklärung hingeschickt habe.Und habe ja 2017 auch Anspruch warum 2018 nicht mehr obwohl sich sogar der regelsatz erhöht.Müsste ja dann vor gericht ?Oder neuantrag geht das?

    Einmal editiert, zuletzt von Jens.h (10. Februar 2018 um 15:52)

  • ist ja schon ab 1.10 eingestellt und jetzt im Widerspruch wider abgelehnt worden als Änderungsbescheid und wird Gegenstand vom Wiederspruchsverahren ,steht bei der aufhebung unten beim PDF wo ich reingestellt habe 4 Threads oben drüber.

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