ALG II - Fragen zu Kosten der Unterkunft - Umzug

  • Huhuu zusammen,
    meine Frau hat in Norddeich eine Arbeit gefunden. Nun müssen wir von Essen nach Norddeich ziehen.
    Umzug ist vom Job-Center Genehmigt. Nun die Sache noch eine Wohnung , wir haben und auf dieser Seite Informationen geholt was die Miete sein darf.

    Landkreis-aurich.de

    Nach dem wir eine Wohnung gefunden hatten in Hage, was zum Norddeich zählt, rief ich dort an Weil der Vermieter es Schriftlich haben wollte das er vom Amt seine Miete bekommt. Guts dingen rief ich an und erklärte es dem Empfangskomitee. Sie gaben mir Zwei Rufnummern , wo ich direkt zur Teamleiterrin anrufen durfte.

    Nun das Wichige :

    Ist das Beamtenwillkür wenn eine im Job- Center sagt: die Wohnung in Hage darf eine Kaltmiete mit 6 Personen haben von 478, und im Internet Steht aber 696,15 € Kalt.
    Und diese würde von mir eh nicht Genehmigt werden.

    Nach dem ich den Anruf Getätigt habe, rief ich da noch mal an !
    Ich Frage die Frau die mich weiterleitet, ob sie Wüste ob Hage zum Norddeich gehört. was sagte sie : JA.
    Ok , sagte ich sie , damit Würde ich gerne die Frau .... Konfrontieren.
    Sie sagte sie Leitet es weiter und bis Heute keine Antwort.


    Für diese Information war ich sehr Dankbar, aber der Vermieter rief uns an , dass dass Job-Center es eh nicht Übernehmen wird.
    Schwups war die Wohnung weg.


    Hochachtungsvoll

    Sven

    Einmal editiert, zuletzt von buergergeld.org (18. Oktober 2018 um 14:35) aus folgendem Grund: Nachnamen gelöscht

  • im Forum! Bitte etwas Geduld, kommen Antworten.
    :) Habe den Titel geändert, denn du hast Fragen zum Umzug
    und den KDU. Es ist nicht Alles Beamtenwillkür, sondern eher
    Unverständnis der Gesetze und das wollen wir hier gerne klären.

  • Hallo,

    nun ja - daß irgendwas nicht mit der Liste im Internet stimmen kann, siehst Du schon daran, daß danach eine 5köpfige Familie eine höhere Miete als eine Familie mit 6 Angehörigen beanspruchen kann.

    Davon abgesehen: entscheidend ist nicht die Internetseite, sondern die Auskunft des Amtes.

    Ist das Beamtenwillkür wenn eine im Job- Center sagt: die Wohnung in Hage darf eine Kaltmiete mit 6 Personen haben von 478,

    Kann es sein, daß das Jobcenter die Grundmiete meint und Du das vielleicht falsch verstanden hast?

    Gruß!

  • Das mit der Miete und den 5 Köpfigen habe ich gar nicht Bemerkt, Do. Besorgt meine Frau eine Aktuelle Liste , bin mal Gespannt.

  • Denke, dass hier beim TE der Denkfehler liegt. TE schreibt etwas von Grundmiete,
    aber wir müssen über eine Bruttokaltmiete reden. Bruttokaltmiete bedeutet
    Grundmiete plus Betriebskosten und Heizkosten extra.

  • Grundsätzlich können nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
    Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der
    Haushaltsgröße,
    dem Quadratmeterpreis
    und den kalten Betriebskosten.

  • :) Und was möchtest du uns damit sagen? Ich habe gerade festgestellt, dass die von
    dir gewünschte Wohnung im Kreis Norden 105 qm für 6 Personen haben darf.
    Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Betriebskosten 696,15 Euro und die Heizkosten
    zwischen 168 -201 Euro je nach Heizungsart. Noch Fragen?

  • Ne, darf ich nicht ! Dieses Wurde abgelehnt ,weil die im Internet nur Maße sind , aber mehr nicht.
    Entscheiden muss das immer noch die Teamleiterin ! :)
    Das habe ich mir Gerade Angehört !oh je !!!

  • Lasse dir die Ablehnung schriftlich von denen geben. Das sind nicht nur Maße.
    Die sollen dir genau schreiben, was sie an KDU zu übernehmen gedenken.
    Schließlich haben sie das auf ihrer Seite als Angaben. Echt lustig! Wenn sie
    das nicht einhalten, kannst du dagegen vorgehen und das würde ich auch
    machen an deiner Stelle. Denn die können nicht einfach was schreiben und
    dann April, April.

  • Lieb werde es machen , und euch Informieren Schriftlich mit Ausdrucke wie ich zum Ergebnis komme.
    Ihr seid Super und macht weiter so , ohne euch werden die Leute an der Wand Gespielt :)

    Lg
    Sven

  • Hier noch Einiges zu den Kosten der Unterkunft. Rechtsprechung dazu:

    Rechtsprechung zu § 22 SGB II

    Dann generelle Gesetzgebung:

    § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    § 22a Satzungsermächtigung
    § 22b Inhalt der Satzung
    § 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

    § 22 SGB II. Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Lexetius.com

    Einfach lesen und dich schlau machen! Es kann vom Jobcenter nicht willkürlich irgendein
    Wert genommen werden, sondern das JC muss sich innerhalb der Gesetzgebung bewegen.

  • Hallo , was müsste ich jetzt machen kann mir das einer Sagen ! Zu viel zur zeit !

    Sehr geehrter Herr....
    nach Rücksprache mit unserem Abrechnungsteam können Fahrtkosten für Pendelfahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte für den ersten Monat erstattet werden.
    Hierzu ist die Adresse der Bekannten in Norden zu nennen.
    Die Fahrtkosten für den ersten Monat können als Vorausleistungen gezahlt werden. Möchten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen?


    Ab dem zweiten Monat können die Fahrtkosten bei der Einkommensanrechnung in Abzug gebracht werden. Eine Doppelförderung durch Gewährung von Fahrtkosten und gleichzeitige Einkommensanrechnung ist unzulässig.


    Für die Gewährung der Trennungspauschale mit der maximalen Obergrenze von 260,00 Euro monatlich, ist die Vorlage eines „Mietvertrages“ zwischen der Bekannten und ihrer Frau zu schließen unter Angabe der für den Aufenthalt entstehenden wöchentlichen bzw. monatlichen Kosten (Mietanteil, etc.).


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    ...........
    Arbeitsvermittler Markt und Integration


    Kann mir das mal kurz einer BITTE Erlären , und ob es dort nachteile gibt ,wegen Umzug oder irgend was anderem !

  • Hallo,

    Ihr wohnt offensichtlich noch nicht am zukünftigen Wohnort, weswegen zumindest im ersten Monat die beruflich entstandenen Fahrtkosten zwischen dem jetzigen Wohn- und dem zukünftigem Arbeitsort überommen werden.

    Mehr kann ich dem Schreiben auch angesichts fehlender Angaben von Dir nicht entnehmen. Du hast bisher nur geschrieben

    meine Frau hat in Norddeich eine Arbeit gefunden.

    Von der Notwendigkeit irgendwelcher Pendelfahrten oder einer eventuellen Übergangswohnung habe ich bisher nichts gelesen.

    Gruß!

  • Kurz Info,meine Frau war im Job-Center in Norddeich für den Mietspiegel, da bekam sie einen , von 2015.
    Darauf bekam ich ein Lachanfall,

    Dann habe ich den Landes Kreis Aurich angerufen um den Eintrag der auf der Homepage Seite ist Korrigieren zu lassen.

    Die haben mir Gesagt , dafür ist das Job-Center zuständig und das Job-Center sagte mir dafür ist der Landkreis zuständig.
    Ich rief im Landkreis Aurich an, da wieder das gleiche Pingpong Spiel.

    Danach wurde ich zum Job-Center in Aurich weiter Geleitet, es ging ja um die Miete.
    Mit dem Herrn den ich da Gesprochen hatte war sichtlich Verdutzt, nach den ich ihm Erzählt habe das wir uns eine Wohnung angeschaut haben , und diese wurde mir im Vorfeld schon nicht Genehmigt, da die Miete doch zu Hoch sei , aber in der Homepage nicht .
    Fragte der Mann mich nach meinen Namen , wo ich b.z.w den meine Frau den Mietspiegel her hat ? Das sagte ich ihn dann auch.
    Dann sind wir Gemeinsam den Mietspiegel durch gegangen. Und siehe einer an der auf der Homepage Stimmt.

    Mir wurde versichert das es ihn leit tut , das die Leute die dort Arbeiten beim Job-Center in Norddeich , noch den Alten Mietspiegel von 2015 Nutzen.
    Diese Änderung von dem Landeskreis Aurich steht schon seid Mehreren Monaten.
    Das heißt diese Änderung , haben die Verpennt im Job-Center ! ..... Lach , schon ein Lustiges Volk.

    Zum guten Schluss bekam ich seine Durchwahl, falls ich fragen haben sollte oder ich in Irgendeiner Sache noch Probleme haben sollte ,
    darf ich ihn anrufen :-).

    Nun, ihr werdet es nicht glauben ich habe mit dem Geschäftsführer der Jobcenter in Aurich und Norden gesprochen.
    Lg, euer Sven

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