Ortsgebundenheit auch bei Zuverdienst?

  • Moin. Wenn du nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest musst du dich nicht nur abmelden, du musst dir die Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Damit bist du dem Ermessen des Sachbearbeiters/Fallmanagers ausgeliefert. Was aber nicht bedeutet, dass du deinen Meldeort nicht verlassen darfst. Du musst gewährleisten, dass du täglich Kenntnis von deiner Post erhälst und noch am gleichen Tag ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen oder eine Arbeitsstelle antreten könntest.

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