ALG II Bedarfsgemeinschaft - Vom ersten Tag an eine BG

  • Hallo zusammen.


    Ich bin im Februar arbeitslos geworden und habe ALG 1 bekommen,
    im August bin ich zu meiner Freundin gezogen und musste Harz 4 anmelden, wollte mich ganz normal als eigenständige Person anmelden.

    Dann wurde mir gesagt das ginge nicht, da meine Freundin Harz 4 bezieht (hatte sie mir vorher verschwiegen..), wären wir eine Bedarfsgemeinschaft.
    Ich hatte keine Ahnung was das ist und gab alle erforderlichen Unterlagen ab, als meine Freundin Post bekam, sahen wir das ihre Leistungen und die der Kinder gekürzt wurden.
    Wir informierten uns über das Thema „Bedarfsgemeinschaft“ und legten Wiederspruch ein.


    Das Geld ging bei ihr aufs Konto, obwohl ich bei Abgabe meine Kontoverbindung usw. angegeben habe.


    Seit dem 11.09 arbeite ich wieder und habe das der ARGE angegeben und mich abgemeldet.


    Vor einigen Tagen kam die Ablehnung unseres Wiederspruches gegen die Einstufung in eine Bedarfsgemeinschaft.
    Aufgeführt war u.a.
    -„gemeinsames Konto!“
    Das Konto gehört nur meiner Freundin und ich hatte bei Antragsabgabe meine Kontoverbindung angegeben (Kopie der Bankkarte), also wurde das Geld seitens ARGE eigenmächtig auf dieses Konto überwiesen !
    -„meine Freundin hätte für mich Dokumente dort abgegeben“
    Lüge ! Ich habe immer allles selber abgegeben.
    -„ich würde für ihr Kind sorgen“ Wieder völlig aus der Luft gegriffen, ich komme weder für das Kind auf noch erziehe ich dieses!


    Jetzt wurde ihr zusätzlich für nächsten Monat Harz4 gestrichen und ich soll von meinem Lohn für Sie und ihr Kind aufkommen (incl. 1 Hund,2 Katzen und Miete)
    Wie soll ich das alles von 1.400 Netto bezahlen ?
    Wie sind die beiden krankenversichert ?


    Der Anwalt sagte am Telefon wir hätten ganz schlechte Karten, dagegen vorzugehen.

    Was ist denn mit diesem Schnupperjahr ?


    Ich bin verzweifelt und bitte um Rat :(

  • Ich bin im Februar arbeitslos geworden und habe ALG 1 bekommen,
    im August bin ich zu meiner Freundin gezogen und musste Harz 4 anmelden, wollte mich ganz normal als eigenständige Person anmelden.


    Normaler Weise eigene Bedarfsgemeinschaft, noch kein Indiz für BG. Es hätte sofort ein Untermietvertrag abgeschlossen werden müssen. Strikt Konten und Wirtschaften getrennt,
    ohne Zugriff auf das Konto des Anderen.

    Dann wurde mir gesagt das ginge nicht, da meine Freundin Harz 4 bezieht (hatte sie mir vorher verschwiegen..), wären wir eine Bedarfsgemeinschaft.


    So einfach geht das nicht, muss Einstandswillen da sein. Aber wurde, siehe Oben,
    Fehler gemacht.

    Ich hatte keine Ahnung was das ist und gab alle erforderlichen Unterlagen ab, als meine Freundin Post bekam, sahen wir das ihre Leistungen und die der Kinder gekürzt wurden.

    Der Volksmund sagt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Hier wurden mehrere Fehler gemacht.
    Schauen wir uns § 7 SGB II an:

    Das Geld ging bei ihr aufs Konto, obwohl ich bei Abgabe meine Kontoverbindung usw. angegeben habe.


    Widerspruch, nicht locker lassen, eidesstattliche Versicherung, dass du nicht im Traum daran
    denkst, für sie aufzukommen. Wie lange wohnt ihr jetzt zusammen?

    Letztendlich bleibt dir eigentlich nichts anderes übrig, als dir sofort eigene Wohnung zu suchen.
    Sicher, kann man jetzt noch mit allen Bandagen gegen diese Bedarfsgemeinschaft vorgehen,
    weil sie dir den ALG II Bezug verschwiegen hat und dich hat in die Falle laufen lassen.

    Brauche hier auch noch mehr Infos.

    Wie hoch ist die Miete? Grundmiete plus Betriebskosten?
    Heizkosten?
    Anzahl der Kinder und Alter?
    Unterhalt?
    Alleinerziehend Zuschlag?

    Wie soll ich das alles von 1.400 Netto bezahlen ?

    Mit den Angaben kann man euren Bedarf ausrechnen.

  • Normaler Weise eigene Bedarfsgemeinschaft, noch kein Indiz für BG. Es hätte sofort ein Untermietvertrag abgeschlossen werden müssen. Strikt Konten und Wirtschaften getrennt,

    ohne Zugriff auf das Konto des Anderen.


    - Wir haben weder ein gemeinsames Konto, noch kann ich auf ihr Konto zugreifen.

    § 7 SGB II Leistungsberechtigte

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander

    einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    - Keiner dieser Punkte trifft auf mich/uns zu.

    Wir leben seit August zusammen. Das Kind ist von ihrem Ex-Mann, ich versorge hier niemanden und wir haben getrennte Kontoführung.


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    Grace

  • Nur warum sagt dir selbst der Anwalt, dass es ganz schwierig ist dagegen vorzugehen? Normalerweise setzen die meisten Anwälte beim kleinsten Fehler direkt ein Schreiben an die zuständige Behörde auf. Gibt es vielleicht Informationen die uns fehlen?

  • Hallo,

    • wer zahlt die Miete?
    • Du sorgst nach Deinen Angaben nachweisbar nicht für das Kind und holst es auch nicht von der KiTa/Schule ab und/oder betreust das Kind nicht, wenn die Mutter nicht anwesend ist?

    Gruß!

  • Normaler Weise eigene Bedarfsgemeinschaft, noch kein Indiz für BG. Es hätte sofort ein Untermietvertrag abgeschlossen werden müssen. Strikt Konten und Wirtschaften getrennt,
    ohne Zugriff auf das Konto des Anderen.

    Nur warum sagt dir selbst der Anwalt, dass es ganz schwierig ist dagegen vorzugehen? Normalerweise setzen die meisten Anwälte beim kleinsten Fehler direkt ein Schreiben an die zuständige Behörde auf. Gibt es vielleicht Informationen die uns fehlen?

    DAS verstehe ich auch nicht ! Wahrscheinlich hat meine Freundin ihm das nicht richtig erklärt !

  • Hallo,

    • wer zahlt die Miete?
    • Du sorgst nach Deinen Angaben nachweisbar nicht für das Kind und holst es auch nicht von der KiTa/Schule ab und/oder betreust das Kind nicht, wenn die Mutter nicht anwesend ist?

    Gruß!

    Wir zahlen die Miete 50/50
    Nein ich habe mit dem Kind 0 zu tun ! Mutter betreut Kind komplett alleine, da sie arbeitslos ist

  • Meine Freundin ist morgen persönlich beim Anwalt, ich habe ihr den Eingangspost von mir ausgedruckt (damit sie nichts vergisst..)
    Ich gebe hier dann Bescheid, was daraus geworden ist, damit andere mit gleichen Problemen ggf. nutzend oder Lehren draus ziehen können ...

    Könnte ich mich z.B in einer anderen Stadt anmelden (ein Verwanter hat dort ein Haus und könnte mir eine Etage vermieten) und trotzdem mit meiner Partnerin hier zusammen bleiben ? Würde das unser "Problem" lösen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Ocollino (10. Oktober 2017 um 20:46)

  • Ich würde erstmal die Antwort vom Anwalt abwarten, denn dieser hat Einsicht in die Bescheide und Schriftstücke und kann euch somit besseren Rat geben.

    Aber poste mal morgen, was der Anwalt gesagt hat.

  • Könnte ich mich z.B in einer anderen Stadt anmelden (ein Verwanter hat dort ein Haus und könnte mir eine Etage vermieten)


    Raus aus der Wohnung und zwar umgehend. Der Anwalt wird auch nichts
    anderes sagen. Dein Verwandter soll dir sofort einen Mietvertrag geben.
    Vor Allem einen Widerspruch an das JC, indem du dich strikt weigerst
    einen Cent an, ich vermeide explizit das Wort, zu zahlen. Weder für sie
    noch für das Kind.

  • Raus aus der Wohnung und zwar umgehend. Der Anwalt wird auch nichts
    anderes sagen. Dein Verwandter soll dir sofort einen Mietvertrag geben.
    Vor Allem einen Widerspruch an das JC, indem du dich strikt weigerst
    einen Cent an, ich vermeide explizit das Wort, zu zahlen. Weder für sie
    noch für das Kind.

    Real würde ich ja nicht umziehen, sondern nur "offiziell", hätte dabei auch immer ein schlechtes Gewissen und würde diese Variante als letzte Möglichkeit sehen.

  • Dann werdet ihr berechtigt als Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das abzustreiten,
    käme einem Unrechtmäßigkeit gleich. Dein Lohn wird angerechnet. Dann ist
    das so! Da wohnen zu bleiben und woanders gemeldet zu sein? Ihr müsst auch
    bei Verdacht mit einem Hausbesuch rechnen.

  • Kurzes Update:

    Meine Freundin war heute beim Fachanwalt für Sozialrecht, vorher haben uns 8 Anwälte abgesagt, weil sie zuviel zu tun haben...
    Respekt ARGE !

    1. Die Anwältin hat unsere Bewilligungsbescheide nicht verstanden und ist der Meinung diese wurden falsch berechnet = Einspruch
    2. Die BG ist ihrer Meinung nach nicht rechtens, die angegeben Gründe der ARGE unwahr und an den Haaren herbeigezogen = Einspruch

    Bin gespannt wie es weitergeht, gebe hier dann weitere Updates

  • Gestern!

    Kurzes Update:

    Meine Freundin war heute beim Fachanwalt für Sozialrecht, vorher haben uns 8 Anwälte abgesagt, weil sie zuviel zu tun haben...
    Respekt ARGE !

    1. Die Anwältin hat unsere Bewilligungsbescheide nicht verstanden und ist der Meinung diese wurden falsch berechnet = Einspruch
    2. Die BG ist ihrer Meinung nach nicht rechtens, die angegeben Gründe der ARGE unwahr und an den Haaren herbeigezogen = Einspruch

    Bin gespannt wie es weitergeht, gebe hier dann weitere Updates

  • Heute ist das Schreiben unserer Anwältin, an die ARGE, rausgegangen.
    Melde mich, wenn Antwort vorliegt.


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    Auf ausreichende Anonymisierung achten.
    Grace

  • Hallo zusammen, hier ein kleines Update und gleichzeitige Frage :

    Seit dem 19.10.2017 warten wir auf eine Antwort/Entscheidung der ARGE auf den Brief von unserem Anwalt ...
    die haben halt einen langen Atem.

    In dieser Zeit wurde meine Freundin finanziell von ihrem Vater unterstützt, doch nun wird auch ihm das langsam zu viel .
    Ich habe mir eine Wohnung besorgt und mich heute umgemeldet, auch damit meine Freundin sich wieder arbeitslos melden kann.

    Nun wurde ihr heute gesagt, dass sie für die Bearbeitung, des Antrages, ca. 6 Wochen warten muss, weil o.g. "Verfahren" noch läuft.
    Und das sie die zu teuere Wohnung,dann sofort, von ihrem Regelsatz, "ausgleichen" muss !

    - Sie ist mittellos ! gibt es Möglichkeiten etwas zu tun !
    - Muss Sie sofort die Miete "ausgleichen" ?

    im vorraus schonmal herzlichen Dank !

  • - Sie ist mittellos ! gibt es Möglichkeiten etwas zu tun !
    - Muss Sie sofort die Miete "ausgleichen" ?


    Wenn ein Anwalt involviert ist, sollte man diesen Fragen und sich nicht auf Tipps aus dem Forum verlassen.


    Wenn die Miete zu hoch ist, ist die Differenz aus dem Regelsatz zu zahlen. Ob diese sofort zu begleichen ist, dass hängt natürlich auch vom Vermieter ab. Auf jeden Fall sollte man den Vermieter über die verspätete Zahlung in Kenntnis setzen.

    Evtl. könnte der Anwalt einen Vorschuss beantragen. Sollte kein Anspruch bestehen, muss dieser natürlich zurückgezahlt werden.

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