Aufhebung des Bescheides

  • Hallo,

    ich wohne seid der Trennung mit meinem Kind alleine ( 1Jahr) in einer zu teuren Wohnung. Die Summe wurde mir Abgezogen. Ich habe einen weiterbewilligungs Antrag gestellt und für 1 Jahr bewilligt bekommen.
    Ein paar Tage später flatterte die Heizkosten und Betriebskosten Abrechnung ins Haus. Und muss knapp 100€ nachzahlen + noch mehr im Monat zahlen.
    Nun hat das Jobcenter 20 Tage für den Antrag auf Übernahme der Kosten gebraucht und wie schon erahnt eine Ablehnung bekommen. Dieses ist verständlich.
    Nicht verständlich ist ein weiterer Brief, eine Anhörung, in dem steht, dass mein Bescheid aufgehoben worden ist und ich nach deren Berechnung meine Heizkosten Abrechnung eine Gutschrift von über 200€ habe, die ich von meinem Geld zahlen soll. Bis zum 2.10. habe ich Zeit,mich zu äußern.
    Ich muss aber am 1.10. Miete, Strom usw bezahlen. Ausserdem hört es sich für mich so an, als ob ich gar kein Geld mehr bekomme. Da stand zuletzt: Es muss geprüft werden, ob ich noch Leistungen bekomme oder nicht und dann stand dort direkt die summe 200€.
    Da ich jetzt keinen Bescheid habe, kann ich mir keinen Beratungsschein holen.

    Ich bin total verwirrt und habe auch Angst, da ich ein Kleines Kind habe.
    Leider ist in meiner Stadt der Miethöchssatz zu niedrig. Es gibt keine Wohnungen in dem Satz , den unser Jobcenter vorgibt.

    Kennt sich einer aus?

  • In der Anhörung sollte konkret stehen, um welche Leistung in welchem Zeitraum es sich handelt.

    Lade die Anhörujng also hier bitte mal hoch. Notfalls als Fotorgafie mittels Smartphone.


    Außerdem interessiert mich, warum deine Wohnung zu teuer sein soll, ob und wie du aufgefordert wurdest die KdU zu senken und ob du dich um angemessenen Wohnraum bemühst.

  • Es geht um das Jahr 2016 da soll das Jobcenter mehr Heizkosten gezahlt haben, als ich verbraucht habe. Ich habe aber eine Nachzahlung bekommen.

    Ich hatte vor 1 Jahr ein Schreiben bekommen, indem stand, ich soll innerhalb 6 Monaten die Miete senken , umziehen und meine Bemühungen aufschreiben. Es wurde nur für 3 Monate die Miete übernommen, trotz Bemühungen und seid dem zahle ich die Differenz. Es geht nur um die Kaltmiete. NK und Heizung waren im Rahmen.

    Wie gesagt, es ist fast unmöglich hier eine so günstige Wohnung zu finden.

  • Zitat von Puppy

    Es geht um das Jahr 2016 da soll das Jobcenter mehr Heizkosten gezahlt haben, als ich verbraucht habe. Ich habe aber eine Nachzahlung bekommen.

    Ich hatte vor 1 Jahr ein Schreiben bekommen, indem stand, ich soll innerhalb 6 Monaten die Miete senken , umziehen und meine Bemühungen aufschreiben. Es wurde nur für 3 Monate die Miete übernommen, trotz Bemühungen und seid dem zahle ich die Differenz. Es geht nur um die Kaltmiete. NK und Heizung waren im Rahmen.

    Wie gesagt, es ist fast unmöglich hier eine so günstige Wohnung zu finden.


    Dann wird die Kostensenkungsaufforderung auch nur die Kaltmiete betreffen. Wichtig zu wissen wäre der Wohnort. Heizkosten sind m.E. unabhängig möglicher zu hoher Kaltmiete zu übernehmen.


    Hast du deine Wohnungssuche dokumentiert?


    Zitat von Puppy

    Anhörung : Es wurde zuviel gezahlt an Heizkosten über 200€ an meinen Vermieter


    Das hilft mir leider nicht weiter.

    ich muss wissen was da passiert ist, wie es zu Überzahlung kam und warum das Jobcenter das Geld zurück will.

  • Ich verstehe auch nicht, warum ich keinen neuen Bescheid bekomme.
    Die wissen doch, dass ich ein Kind habe ,Miete zahlen,Rechungen bezahlen, Windeln kaufen und Essen kochen muss. Nun soll bis 2.10. erstmal abwarten wegen einer Anhörung?
    Mir steht ja trotz der Wohnung die Leistungen zu, Grundsicherung und die angemessenen kosten. Oder können die einfach so alle Zahlungen einstellen und man sitzt auf der Strasse mit Kind?

  • Schriftlich abgegeben habe ich nur bis sie die Kosten nicht mehr übernommen hatten! Und das Jobcenter hat nie etwas scgriftlich gefordert! Die wissen doch selbst, wie die Lage hier ist ..

    Einmal editiert, zuletzt von Puppy (20. September 2017 um 23:35)

  • ich hatte wie gesagt auch ohne etwas schriftlich abzugeben, einen neuen bescheid für 1 jahr bekommen. jetz diese nachzahlung und der bescheid wurde aufgehoben


    Lade bitte alle dazugehörigen Dokumente anonymisiert hier hoch.

    Ohne die genauen Bescheide, Rechnungen etc. zu kennen können wir dir keine vernünftige Hilfestellung anbieten.

  • Vom Vermieter habe ich die Abrechnung bekommen( nach Bewilligung für 1 Jahr) mit einer Nachzahlung von 88 Euro zum 15.9.17.
    Keine Gutschrift.

    Bis zum 1.9.16 hat noch mein Ex in der Wohnung gewohnt.
    Wir suchten schon vor diesem Zeitpunkt eine wir eine Wohnung..

  • Ich weise darauf hin, dass durch den öffentlichen Download picload.org
    die Dokumente nicht geschützt sind. Sie können von Gästen gelesen
    werden. Bitte verwende PDF zum hochladen!
    Werde die Bilder löschen, denn sie sind kaum lesbar.

  • Und der letzte Brief dazu, hatte vergessen zu posten, da stand der Satz, mit der Aufhebung der Leistungen. dann bekam ich dazu eine bewilligung bis Sep.2017.
    Aber keine weiterbewilligung!

  • Ich steige da noch nicht so ganz durch...

    Die Summe wurde dir abgezogen? Welche? Der Betrag über der Mietgrenze? Abgezogen vom Regelsatz? Dann zahl das JC direkt an den Vermieter?

    Da müsste man sich mal ein bißchen was näher anschauen. Hattest du eine Kostensenkungsaufforderung? Hast du versucht eine angemessene Wohnung zu finden? Fallja, hast du Nachweise über die Versuche? Dann geht das nicht so einfach mit dem Abziehen...

    In manchen Kommunen wird die angemessene Miete nicht korrekt berechnet. Auch, wenn Sozialgerichte diese Berechnung schon gekippt haben, halten manche JC versuchsweise daran fest. Du kannst mir schreiben wo du lebst, dann schauen wir mal. Dazu mein Profil öffnen und den Button mit den Sprechblasen anklicken. Ganz rechts, gut versteckt.


    Das JC hat die Nachzahlung abgelehnt? Mit welcher Begründung ? Hier müsste man wirklich den Bescheid lesen. Das mit dem Einstellen hat ja irgendwie nicht geklappt. Einen Scanner hast du wohl nicht. In manchen Copyshops kann man sowas einscannen, kostet nicht viel. USB-Stick mitnehmen und geht schon. Oder bei Fotos darauf achten, dass wir es auch lesen können, sonst bringt das nix. Oder abtippen.

    Wenn du eine Nachzahlung kriegst kannst du kein Guthaben haben, irgendwas stimmt da nicht. Bis zum 2.10. sollten wir das auf die Reihe kriegen.

    Es gibt eine ziemlich fitte Anwaltskanzlei, die schnell arbeiten und wissen was sie tun.

    Die haben eine Hotline für Dringendes, die Nummer steht oben rechts. Keine Sorge wegen kein Beratungsschein, das regeln die wenn es sein muss, und die Überprüfung deiner Bescheide ist eh kostenlos.

    Wenn du deine Wohnungssuche nachweisen kannst geht vielleicht sogar was wegen des Geldes, das sie dir abgezogen haben. Nicht die Ohren hängen lassen. Gas geben.

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