Bedarfsgemeinschaft nach Heirat getrennt lebend

  • Guten Abend zusammen

    Ich habe eine Frage bzgl. der Bedarfsgemeinschaft nach Heirat.

    Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Ich beziehe ALG II, er geht arbeiten. Wir wohnen nicht zusammen und werden dies wohl auch erst mal nicht anders handhaben.
    Das sein Einkommen angerechnet wird ist mir klar. Nur bei der Höhe bin ich mir auf Grund der getrennten Wohnungen nicht sicher. In dem "Hartz 4-Rechner" kann ich ja nur die Ausgaben für eine (meine) Wohnung angeben, nicht aber die für seine, welche er beibehalten wird.
    Werden seine Wohnkosten komplett außen vor gelassen? Dass also von seinem Gehalt diese abgezogen werden und erst DANN wird mit diesem Betrag vom Jobcenter weitergerechnet? Oder ist das "unser Problem" und es wird nicht berücksichtigt? ?(

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!
    Kloppini

  • Achso... Er wohnt und arbeitet in Köln, hat keinen Führerschein und wohnt jetzt sehr Arbeitsplatz nah. Für ihn kommt es also nicht in Frage dort wegzuziehen und für mich nicht, nach Köln zu ziehen...

  • Hallo!

    Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Ich beziehe ALG II, er geht arbeiten.
    .......................

    Achso... Er wohnt und arbeitet in Köln, hat keinen Führerschein und wohnt jetzt sehr Arbeitsplatz nah. Für ihn kommt es also nicht in Frage dort wegzuziehen und für mich nicht, nach Köln zu ziehen...


    ?( Habe eine Frage und nimm mir das nicht übel, bitte! Warum wollt ihr dann überhaupt
    heiraten? Die Voraussetzungen für eine Ehe sind die denkbar Schlechtesten.

  • Naja... Wir sind mittlerweile seit fast 13 Jahren zusammen und es wäre für mich, aus persönlichen Gründen, unheimlich wichtig...

    Er ist mit seiner Arbeitsstelle sehr zu frieden. Sollte sich da was ändern wäre er auch bereit sich bei mir in der Ecke 'nen neuen Job zu suchen.
    Dann könnte man auch übers Zusammenziehen nachdenken. Zumal sich dann ja auch nichts ändern würde bzgl der Bedarfsgemeinschaft, richtig? Also ob verheiratet und getrennt lebend oder ledig / verheiratet zusammen lebend? ?(

  • In welcher Ecke Deutschlands wohnst du denn?

    Und wie oft seht ihr euch?

    Euch muss klar sein, dass sein Einkommen bei dir womöglich mit angerechnet wird.

    Wie teuer sind denn die Wohnungen?

    Was verdient er brutto / netto?

  • Ich könnte mir nach der Heirat auch durchaus eine umgehende Prüfung der Unterhaltspflicht
    des Ehemanns vorstellen, um die Leistung zu mindern, oder auch einzustellen. Wenn der
    Verdienst entsprechend hoch ist. Das JC wird das nicht einfach so durchwinken. Das gibt in
    jedem Fall Probleme.

  • Ich könnte mir nach der Heirat auch durchaus eine umgehende Prüfung der Unterhaltspflicht
    des Ehemanns vorstellen, um die Leistung zu mindern, oder auch einzustellen. Wenn der
    Verdienst entsprechend hoch ist. Das JC wird das nicht einfach so durchwinken. Das gibt in
    jedem Fall Probleme.

    Wie gesagt, das ist mir völlig klar! Ich würde nur gerne vorher wissen auf wie viel sich das in etwa beläuft... Und da komme ich halt mit seiner Wohnung nicht weiter, in wie weit das berücksichtigt wird oder eben nicht.

    In welcher Ecke Deutschlands wohnst du denn?


    Ich bin auch aus NRW, Ecke Ruhrgebiet.

    Und wie oft seht ihr euch?


    Im Normalfall jedes zweite Wochenende, mal ein bisschen mehr am Stück wenn er Urlaub hat.

    Euch muss klar sein, dass sein Einkommen bei dir womöglich mit angerechnet wird.


    Das ist uns klar!

    Wie teuer sind denn die Wohnungen?


    Meine ist im JC-Rahmen hier bei uns, 400€ warm bei 50m². Seine liegt bei etwa 700€ warm
    in Köln, ein Zimmer, knapp 60m².

    Was verdient er brutto / netto?


    etwa 1800€ / 1200€


    Die Lesbarkeit des Beitrags verbessert und einzelne Zitate
    mit Antwort erstellt.
    Grace

  • Grundsätzlich bildet ihr, auch wenn dein Mann auswärtig tätig, ist eine Bedarfsgemeinschaft. Sobald dein Mann - mit der Hochzeit - im System des SGB II ist, werdet ihr euch für eine Wohnung, als Familienwohnung, entscheiden müssen. Grund ist, dass ihr zwar gern zwei Wohnungen haben könnt, eine zweite Wohnung aber nur dann als Kosten zur Erzielung des Einkommens berücksichtigt werden kann, wenn diese notwendig ist. Das würde bedeuten, ihr wohnt bspw. in Berlin und er arbeitet in Hamburg. Dann ist eine zweite Wohnung notwendig. Bei Ruhrgebiet und Köln sehe ich die Notwendigkeit einer zweiten Wohnung erst einmal nicht. Es kommt aber auf die Fahrzeit von der Familienwohnung zur Arbeit an. Da wird man sich bei einer Vollzeitstelle bei 2,5h / Tag Fahrzeit orientieren müssen. Darunter wird die Wohnung als notwendige Ausgabe wohl eher nicht anerkannt.

    Ob und warum ihr heiratet, müsst ihr entscheiden. Aufgrund der aktuellen Situation, macht es eher weniger Sinn und führt dazu noch zu sozialrechtlichen Schwierigkeiten. Besser wäre es, wenn ihr tatsächlich nur eine Wohnung bewohnt.

    ALG2 bei Notwendigkeit einer zweiten Wohnung wäre dann: 836 €
    Dazu kommen Fahrtkosten von der Zweitwohnung zur Arbeit und regelmäßig von der Zweitwohnung zur Hauptwohnung.

    Ohne Bedarf einer zweiten Wohnung: 236 €
    Dazu kommen Fahrtkosten insoweit sie einen Betrag von 100 € monatlich übersteigen.

    Im Übrigen dürfte dein Partner bereits jetzt für sich Anspruch auf Wohngeld oder ALG2 haben, da er so wenig verdient und eine recht hohe Miete hat. Sein aktueller Anspruch läge jetzt bei etwa 209 €.

  • Achso... Er wohnt und arbeitet in Köln, hat keinen Führerschein und wohnt jetzt sehr Arbeitsplatz nah. Für ihn kommt es also nicht in Frage dort wegzuziehen und für mich nicht, nach Köln zu ziehen...


    In Anbetracht von @Casas Ausführungen und der Tatsache, dass weder du,
    noch dein Freund, bereit seit umzuziehen, mein Rat, nochmal überdenken
    diese Heirat.

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