ALG II Antrag abgelehnt ohne Begründung - Anrechnung Einnahmen Partner

  • Das ist schon ziemlich mies von den Eltern, das Kind mit 400 € ausharren zu lassen.

    Wenn er Leistungen vom Jobcenter bekäme, könnte die Schuld, warum die Eltern jetzt mehr zahlen müssten, auf das Jobcenter schieben.

  • Nachdem du meine Frage oben evtl übersehen hast: Das JC kann mir also nicht ankreiden, wenn ich sie nicht über diese Überzahlung informiere?
    Das Internet hat mir nämlich unterschiedliche Dinge ausgegeben bezüglich Rückforderung und Aufrechnung, aber ich will nicht so ehrlich sein da morgen hinzugehen und sie auf ihren Fehler hinweisen, wenn ich dadurch nur Nachteile hätte....


    Die Mutter begründet die Reduzierung der Zahlung mit eigenen hohen Ausgaben derzeit und einer Reduzierung ihres Einkommens wegen Altersteilzeit.

    Das würde ja aber im Zweifelsfall zu einem Kreislauf führen: Unterhalt reicht nicht ---> Beantragung von ALG II Leistungen ---> Jobcenter prüft Unterhaltsansprüche ----> Jobcenter stellt fest, dass nicht genug Unterhalt fließt ----> Jobcenter verlangt, dass zuerst der höhere Unterhalt eingefordert wird, bevor ALG II bezahlt wird ----> Eltern weigern sich den Unterhalt zu erhöhen -----> Ohne Klage wären wir wieder am Anfang.

    Oder hab ich irgendeine wichtige Zusatzinformation übersehen X/

  • Zitat von Celen

    Nachdem du meine Frage oben evtl übersehen hast: Das JC kann mir also nicht ankreiden, wenn ich sie nicht über diese Überzahlung informiere? Das Internet hat mir nämlich unterschiedliche Dinge ausgegeben bezüglich Rückforderung und Aufrechnung, aber ich will nicht so ehrlich sein da morgen hinzugehen und sie auf ihren Fehler hinweisen, wenn ich dadurch nur Nachteile hätte....


    Du hast ja alles gemeldet, was du melden musst, nämlich, dass du ein Studium beginnst. Bestenfalls hast du das schriftlich und nachweisbar getan.

    Ist nun eine Überzahlung entstanden, muss das JC selber auf die Idee kommen, dass es zuviel gezahlt hat. Du musst es ja vermutlich eh irgendwann zurückzahlen. Das ist auch, wenn du alles nachweisbar gemeldet hast, das Schlimmste was dir passieren kann.


    Zitat von Celen

    Die Mutter begründet die Reduzierung der Zahlung mit eigenen hohen Ausgaben derzeit und einer Reduzierung ihres Einkommens wegen Altersteilzeit.


    Bei 4000 netto bezweifle ich, dass da nur 400 € gezahlt werden können. Und wenn ich ein Kind in Ausbildung habe und gesteigert unterhaltspflichtig bin, dann kann ich eben nicht in Altersteilzeit gehen. Das ist i.E. ein Problem der Mutter / Eltern und nicht des Kindes.


    Zitat von Celen

    Das würde ja aber im Zweifelsfall zu einem Kreislauf führen: Unterhalt reicht nicht ---> Beantragung von ALG II Leistungen ---> Jobcenter prüft Unterhaltsansprüche ----> Jobcenter stellt fest, dass nicht genug Unterhalt fließt ----> Jobcenter verlangt, dass zuerst der höhere Unterhalt eingefordert wird, bevor ALG II bezahlt wird ----> Eltern weigern sich den Unterhalt zu erhöhen -----> Ohne Klage wären wir wieder am Anfang.


    Nicht ganz.

    Jobcenter prüft Anspruch, stellt fest, dass 400 € nicht reiche. Jobcenter will das Kind mehr Geld von Eltern verlangt oder gar das Einkommen der Eltern nachweist oder fragt Eltern selbst. Jobcenter muss bei Feststellung einer Bedarfsunterdeckung in Vorleistung gehen.


    Knackpunkt ist, dass der Anspruch des Kindes auf das JC übergeht, wenn es in Vorleistung geht (gehen muss). Der schwarze Peter liegt dann beim JC sich das Geld wieder zu holen und die Eltern zu nerven und ggf. zu verklagen.

    Auf dem Weg dort hin liegen so viele Fallstricke für das JC.

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