Bitte um kurze Hilfe - Vergleich alte Whg, neue Whg. - was bleibt unterm Strich?

  • Hallo Freunde, ich komme gerade mit der Be-/Verrechnung und Freibeträgen durcheinander. Vllt könnt Ihr mir kurz helfen.

    Hier kurz die Daten:
    alte Wohnung: 466€ kalt + 200€ Nebenkosten = 666€ warm [WICHTIG, da die Wohnung aber 805€ kostete, musste ich die Differenz von 139€ selbst zahlen]
    666€ + 409€ = Bedarf 1075€ - ich habe dann 795€ vom JC bekommen und 450€ selbst verdient (insgesamt also 1245€/Monat zur Verfügung)

    neue Wohnunung: 480€ kalt + 100€ Nebenkosten = 580€ warm [WICHTIG, da die Wohnung aber 650€ kostet, muss ich die Differenz von 70€ selbst zahlen]
    580€ + 409€ = Bedarf 989€ - meine Frage jzt: Ich verdiene brutto 1400€ (netto 1044€), wie viel bekomme ich dann zusätzlich vom JC?


    Hoffe das ist verständlich erklärt.


    Nochmal kurz:
    Früher: 805€ Miete und 440€ zum leben.
    Heute: ?

  • Das kommt darauf an, in welcher Stadt du lebst.
    Aus welchem Grund bist du umgezogen?
    Warum wurden in der alten Wohnung 666 € vom Jobcenter übernommen und warum wird in der neuen Wohnung nur noch 580 € übernommen.

  • Frankfurt/Main.
    Ich bin umgezogen, da die Whg zu teuer wurde. Das JC hat jahrelang 805€ gezahlt, doch dann wollten sie diese nicht mehr komplett zahlen und sahen sie als überteuert - was sie auch ist. Ich habe Widerspruch eingelegt, dem nicht stattgegeben wurde, da ich mich aber auch nicht richtig um eine günstigere Whg bemüht habe - somit keinen Vorwurf ans JC. Meine Vermieterin hat schon mündlich eine neue Mieterhöhung angemeldet, natürlich könnte ich übers Amt für Whgswesen gegen vor gehen, hab die schon ausmessen lassen etc. und bei Einzug bestand meinerseits eine (belegbare) Not. Einfach keine Lust, früher oder später auf Eigenbedarf rausgeklagt zu werden und mir lieber eine Neue gesucht.

    laut mietspiegel war die angemessene miete 466kalt und in der neuen wird es ca 480kalt sein, wobei in der alten 200€ NK waren und in der neuen nur 100€

    Zu deiner Frage eben ("neue whg angemietet - jedoch im mietvertrag....), aus dieser Wohnung ist meine neue geworden. Ich habe die Mietbescheinigung vom ihm unterschreiben lassen, er hat zum Glück nichts beanstandet.

  • Ich habe mir gerade die KDU Richtlinie für FFM angesehen und da ist eine Besonderheit gegeben, so dass ich davon ausgehe, dass deine Wohnung zwischen 1978 und 1994 gebaut wurde. Deine Wohnung ist zwischen 45 und 50 m² groß. Korrekt?

    Da der Nachweis, ob günstigerer Wohnraum verfügbar ist, nun nicht so dein Ding ist, ist die teilweise Übernahme vom Jobcenter erstmal so hinzunehmen.

    Zu deinem Problem, benutze bitte den ALG2-Rechner und ziehe vom Ergebnis 480 - 466 = 14 € ab.

    http://www.geldsparen.de/arbeitslosengeld-2/

  • Die Wohnung ist allerdings 2017 neu saniert worden, wo dann die Spalte "ab 2002" zählt, das sind 496€ bei 50qm, habe knapp 50qm, also denke ca. 480€.

    Okay danke schon mal.

  • Kann ich denn, wenn ich nun eingezogen bin - nach geraumer Zeit - dem JC nachweisen, dass es keinen günstigeren Wohnraum gibt (wenn dem so ist) und evtl. mit einem Anwalt die vollen Mietkosten bzw. Kostenberechnung erwirken?

  • Also erstmal würde ich nachweisen, dass die Wohnung 2002 saniert wurde. Damit dürfte die Kaltmiete als angemessen betrachtet werden.

    Man müsste mal den Bescheid sehen, ob Betriebs- und Heizkosten voll übernommen werden. Dann kann man sehen, ob die Wohnung immer noch zu teuer ist.

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