Gemeinsame Ausgaben und regelmäßige Zahlungen

  • Hallo,

    ich bin seit längerem mit meiner Freundin zusammen. Wir wohnen zwar getrennt besuchen uns aber immer gegenseitig. Also mal ne Woche ich bei Ihr mal ne Woche sie bei mir.

    Dann müssen wir natürlich auch zusammen essen einkaufen gehen. Grundsätzlich zahle ich dann immer. Nun möchte Sie mir pauschal 50 €/Monat für die gemeinsamen Ausgaben erstatten.

    Sie bekommt allerdings aktuell Hartz 4. Könnte sie damit Probleme bekommen? (ggf. Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft oder ähnliches)

    Danke

  • ich bin seit längerem mit meiner Freundin zusammen. Wir wohnen zwar getrennt besuchen uns aber immer gegenseitig. Also mal ne Woche ich bei Ihr mal ne Woche sie bei mir.


    Getrennte Wohnungen, getrennte Konten, wo ist das Problem?

    Dann müssen wir natürlich auch zusammen essen einkaufen gehen. Grundsätzlich zahle ich dann immer. Nun möchte Sie mir pauschal 50 €/Monat für die gemeinsamen Ausgaben erstatten.


    Wie soll dieses pauschal Erstatten vor sich gehen? Sie gibt dir 50 Euro Bargeld pro Monat
    zum Einkauf dazu, fertig!

    Sie bekommt allerdings aktuell Hartz 4. Könnte sie damit Probleme bekommen? (ggf. Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft oder ähnliches)


    Bist du im ALG II Bezug?

  • Sie wollte das Geld der Einfachheit halber per Dauerauftrag überweisen. Macht das Probleme?

    Ich arbeite vollzeit. Bislang haben wir aber noch nicht geplant uns gegenseitig bedingungslos zu unterstützen.

  • Ein Dauerauftrag ist auf den Kontoauszügen erkennbar und würde Fragen aufkommen lassen.

    Anderes Thema:
    Es könnte auch eine Ortsabwesenheit vorliegen. Wie weit wohnt deine Freundin weg?

  • Deine Freundin muss für einen Weiterbewilligungs-Antrag ihre Kontoauszüge vorlegen
    und könnte damit die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft auslösen. Was dann auch
    Probleme bei ihren Kosten der Unterkunft nach sich ziehen könnte. Sie soll dir einfach
    Bargeld geben und gut ist das.

  • Sie soll dir 50 € in bar geben. Problem gelöst.


    Wie schon gesagt, ist auf Kontoauszügen ersichtlich, dass die regelmäßig 50 € überweist. Da fragt sich das Jobcenter womöglich, wofür?

    Dann heißt es,

    Freundin: ich bin manchmal bei meinem Freund und esse dort.

    Jobcenter: Aha? Wie heißt der Freund, wo wohnt er und was essen sie denn da? Weisen sie uns mal nach, dass sie für 50 € essen und nicht für 52,10 €. Wir rechnen Ihnen jetzt erst einmal das Essen bei ihrem Freund nach Tagen, 4,79 € je Tag, als Einnahme an.

    Freundin: Der heißt Mr X und wohnt in Y und ich bin jede zweite Woche die ganze Woche bei ihm.

    Jobcenter: Aha, sie sind also ortsabwesend. Da stellen wir Ihnen die Leistungen ein. Außerdem haben sie Einkommen. Na dann kriegen sie erstmal gar nichts, bis sie nachgewiesen haben, wo sie wirklich wohnen.

    Freundin: Aber der Freund ist ja auch die jeweils andere Woche bei mir und isst und schläft bei mir.

    Jobcenter: Achso, eine Bedarfsgemeinschaft sind sie auch. Na dann soll ihr Freund mal nachweisen, was er für Einkommen hat, damit wir ihre Leistung berechnen können.


    Freundin, steht nach 3 Monaten immer noch ohne Geld da.
    Alles schon gesehen, ist nicht schön, wollt ihr nicht haben.


    Daher: Bargeld und niemand stellt Fragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!