Hallo,
und ich kenne etliche Jobcenter, bei denen das nicht so gemacht wird.
Somit bringt die Diskussion jetzt nicht unbedingt weiter.
Gruß!
Hallo,
und ich kenne etliche Jobcenter, bei denen das nicht so gemacht wird.
Somit bringt die Diskussion jetzt nicht unbedingt weiter.
Gruß!
Also hier wissen die, dass die ohne Termin gar nicht erst auftauchen müssen. Unangemeldet und ohne Zeugen gibts keinen Hausbesuch.
ich denke auch wenn dieser Widerspruch nun kein gehört findet,
nehm ich mir einen Anwalt.
und Ohne Termin lass ich überhaupt niemanden mein Grundstück betreten.
Ich bin kein Jurist aber mir 100% sicher dass die Tatsächlich gezahlte miete vom Amt
vorerst zu übernehmen ist ohne wenn und aber, was nach 6 monaten passiert ist wieder
etwas anderes.
Dem grundsätzlichen Anspruch auf Alg 2 vorausgesetzt.
aber der ist wohl gegeben da ich keinen Cent geld habe im gglt.
wenn das jetzt länger so hin und her geht kann ich meine Miete nicht zahlen,
was passiert dann eigentlich?
ich bekomm so einen hass auf den Staat wirklich...
Zum Hausbesuch der Ordnung halber:
Die Behörde hat gemäß § 67a Abs. 2 S. 1 SGB X die Möglichkeit, den Antragsteller persönlich zu befragen. Nur in besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Befragung eines Dritten ohne Kenntnis des Betroffenen nach § 67a Abs. 2 S.2 SGB X. Die Vorgehensweise ist hier von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprägt. Die persönliche Befragung des Betroffenen hat gemäß § 67a Abs. 2 S. 1 SGB X Vorrang. („Grundsatz der vorrangigen Befragung beim Betroffenen“).
Wichtig ist, dass die Behörde den Betroffenen gemäß § 67 a Abs. 3 Nr. 1-3 SGB X über die Rechtslage informiert und ihn in den Ermittlungsprozess einbezieht.
Somit lässt sich festhalten, dass Hausbesuche nur in wenigen bzw. besonders begründeten Fällen möglich sind. Immer dann, wenn sich die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale bezogen auf den einzelnen Sachverhalt nicht anderweitig (Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit) ermitteln lassen, kann die Behörde mit Hilfe eines Hausbesuches versuchen, den Sachverhalt abschließend zu klären.
Der Hausbesuch ist auch immer nur dann durchzuführen, wenn er zur Klärung bereits bekannter Indizien hilft. Eine routinemäßige Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung von Leistungsmissbrauch ohne vorherige Indizien ist nicht zulässig. (“Verdachtsfindung”).
ich denke auch wenn dieser Widerspruch nun kein gehört findet,
nehm ich mir einen Anwalt.
Dazu der Ordnung halber nochmal Casa und bitte lies konzentriert, was wir schreiben.
Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Nenne dein Schreiben also "Antwort".
Es ist kein Widerspruch, weil in der Phase nicht möglich.
Wer Hartz IV bezieht, erhält grundsätzlich vom Jobcenter eine Kostenerstattung für die anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Allerdings gilt dies grundsätzlich nur dann, wenn der Wohnraum angemessen ist. Das heißt, sowohl in der Größe, als auch in den Kosten muss der Wohnraum entsprechend der örtlichen Vorgaben vorliegen. Dabei gelten eng gesteckte Grenzen, die sich jedoch regional unterscheiden können (angemessene Wohnung).
Befristete Übernahme unangemessener Kosten möglich
Sofern der Leistungsempfänger in unangemessen großem Wohnraum lebt, ist eine Übernahme der Kosten ebenfalls möglich. Allerdings wird diese befristet auf höchstens sechs Monate. Das Jobcenter wird den Hartz IV Bezieher während dieser Zeit auffordern, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken. Bezogen wird sich dabei auf den § 22 SGB II. ....
Bitte weiterlesen!
Hallo,
sorry - aber ich habe den Eindruck, daß Du nichts von dem liest, was wir Dir hier schreiben.
Du wurdest nun schon mehrfach darauf hingewiesen, daß Du keinen Widerspruch machen kannst. Ergebnis: Du erzählst immer noch etwas von einem Widerspruch.
Dir wurde gesagt, daß nach 6 Monate nicht mehr die tatsächliche Miete gezahlt wird. Ergebnis: Du faselst irgendwas von einem Nicht-Juristen und daß die tatsächliche Miete für 6 Monate zu zahlen ist.
Du redest von einem grundsätzlichen Anspruch auf ALG II, weil Du kein Geld mehr hast - was ja auch irgendwie mit Deinem Gemeinschaftskonto zu tun haben dürfte.
Und dann kommt plötzlich das Argument von "Deinem Grundstück", wo es bisher nur eine Mietwohnung war.
Das mit dem "Haß auf den Staat" ist dann auch schön. Du erwartest offensichtlich, daß man Dich ohne Wenn und Aber zu alimentieren hat, bist aber nicht bereit, einzusehen, daß Deine bisherige Argumentationskette und Dein Verhalten nicht unbedingt dazu geeignet waren, Dir Sozialleistungen ohne weitere Prüfungen zukommen zu lassen. Daran bist natürlich nicht Du schuld - sondern eben der "Staat". Ist ja auch einfacher so.
Auf sowas habe ich keine Lust. Entweder benötigt man Hilfe und liest sich dann die entsprechenden Antworten auch durch oder man läßt es bleiben und versucht, seine eigene Meinung durchzusetzen. Auch wenn sie dann falsch ist.
Ich bin raus aus dem Thema hier.
Gruß!
Du legst auch alles auf die Goldwage oder?
Ich habe gelesen das ich "Offiziell" keinen Widerspruch einlegen kann ohne Bescheid.
Ich wollte es aber trotzdem so nennen. Ich bin ja dankbar für die Hilfe
ich habe Mich aber dafür entschieden dass es so schöner Klingt
Was dann in 6 Monaten ist, kann sein dass du recht hast, kann sein dass es Mittel und Wege gibt aber
das ist jetzt grundsätzlich erstmal noch nicht so wichtig, sondern das ich seit Wochen Ohne Geld da Stehe
und der Vermieter mir auf den Schlipps tritt.
Es Handelt sich um ein Frei Stehendes Einfamilien Haus mit Garten und Carport.
in diesem befinden sich meine Räume, "mein Grundstück" ist etwas lapidar ausgedrückt.
Ich meinte natürlich das von mir angemietete Grundstück...
Warum Schreibe ich nicht mein Haus? auch ganz einfach weil es Räume und Garagen gibt
auf dem Grundstück die mich und meine WG Mitbewohnerin nichts angehen und dem Vermieter
gehören.
Wieso habe ich das so ausführlich nicht beschrieben?
Weil es meines Wissens keinen Unterschied macht.
Ich wohne Hier zur Miete.
Natürlich ist der Staatsaperat schuld mir Irgendetwas an zu Dichten wo ich im geringsten nichts dafür kann
und einfach nicht stimmt.
Ich Glaub den Herrschaften ist es einfach Langweilig und deshalb wird alles so penibel begutachtet, immerhin
lebe ich in einem Landkreis mit Quasi Vollbeschäftigung (weitaus weniger als 2%) :D :D :D
Sei froh, dass es im Sozialrecht keine Verwaltungsgebühren gibt.
In anderen Rechtsgebieten würde dein "Widerspruch" kostenpflichtig als unzulässig zurückgewiesen werden.
bin ich dann froh ja :))
das mit dem Haus oder
Mietswohnung tut wirklich nichts zur Sache oder?
das mit dem Haus oder
Mietswohnung tut wirklich nichts zur Sache oder?
So und jetzt reden wir hier Tacheles! Es macht wegen der Angemessenheit der KDU
sehr wohl einen Unterschied, ob hier ein Haus mit Grundstück, oder eine
Mietwohnung angemietet wurde.
Je nach Region gilt nämlich eine Obergrenze der KDU. Ganz klare Antworten jetzt bitte
auf meine Fragen. Wurde ein Haus mit Grundstück angemietet, oder eine Mietwohnung?
Hier kannst du nachsehen, ob deine Stadt dabei ist. Da ich deinen Wohnort ja nicht kenne:
Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung
Hallo mein LK
ist nicht dabei, bzw. GRAU.
Es ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garten und Carport.
ca. 110 QM.
ein Kellerraum(Werkstatt) sowie Garagen auf diesem Grundstück sind nicht angemietet und
obliegen dem Vermieter.
lt. Belehrung werden 50QM und 368,50 EUR inkl. Nebenkosten als angemessen hier angesehen.
Gruß
Gibt es hier in Sachen JC etwas Neues?
Hi Grace,
nein gibt nichts neues.
Die Dame dürfte Heute meine Unterlagen zur hand haben.
Leider hat die Post das letzte Einschreiben von mir an MICH gesendet
die haben absender und empfänger vertauscht :D :D :D.
Ich habe mittlerweile -300 EUR auf dem Konto und die Miete
für August ist noch ausstehend.... Spitzt sich zu.
Für mich ist nach wie vor ausschlaggebend, wenn Die mir
die BD weiterhin so kontruieren wie Sie meinen, was passiert
mit dem zweiten Mietvertrag, da in dem Fall ja die Miete für die
gesammte BD viel höher ist als 680 EUR.
gruß
Ich möchte hier auf Informationsmaterial zum Datenschutz hinweisen, falls Bedarf besteht.
Datenschutz bei Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II
Vielleicht mal lesen bei Gelegenheit!
Hallo,
endlich kam die Antwort des Amtes, leider an meine Alte Adresse...
Hier Bitte, was meint ihr dazu?
Unter den Bildern Sage ich noch etwas dazu.
1. die Erste Klammer: Er meint wohl das Ich und Sie schon früher als unsere Bestehenden
Mietverträge in dieser Straße gemeldet sind, dies ist auch richtig (darf er dass überhaupt nachsehen?)
, jedoch wurde der tatsächliche jeweilige Einzug durch Private dinge verschoben, verhindert.
Was soll ich darauf Sagen?
2. Die Andeutung Ihrem Mietvertrag wäre das Zusammen leben zu entnehmen, ist wohl falsch
da ihr Mietvertrag sicherlich auch erst Später mit dem tatsächlichen Einzug zustande kam, was ich aber ja nicht weiß...
3.Was Meint ihr zu Seinen Aussagen bezüglich "objektiver" sicht ein solcher Wille anzunehmen ist.
4. Was sind Plausible Gründe um eine Reine Zweckgemeinschaft erkennen lassen.
(ich habe ja eigentlich schon alles aufgezählt das letzte mal)
5. "Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nicht beibringen.... Antrag wegen fehlender Mitwirkung
ablehnen"
?! dürfen Die dass, müssten die Nicht zumindest meine Mitbewohnerin Anschreiben?
6. Es steht keine Neue Frist für die Mitwirkung drauf, die alte (23.08.17) ist ja schon zum
Zeitpunkt seines Antwort schreibens Vorbei. ?!
7. Hypothetisch Gesprochen: würde Sie also meine Mitbewohnerin alles Offen Legen also Gehalt,
Konten und Mietvertrag, würde Sie dann automatisch zugeben in einer BD zu leben?
oder könnte man diesen Streitpunkt nach dem zugang des Bewilligungsbescheides noch
"Widersprechen" ganz offiziell, zur not mit dem Anwalt ?
Ich weiß echt nicht mehr was ich machen Soll die gibt Ihre Sachen nicht raus,
sie hat ja auch keinen Antrag gestellt...
Ich steh seit einem Monat Mittellos da, kann die Miete nicht zahlen
und es ist kein Ende in Sicht.
Danke
Bitte etwas Geduld, Antworten kommen Morgen früh!
Zitat von Metall1. die Erste Klammer: Er meint wohl das Ich und Sie schon früher als unsere Bestehenden
Mietverträge in dieser Straße gemeldet sind, dies ist auch richtig (darf er dass überhaupt nachsehen?)
, jedoch wurde der tatsächliche jeweilige Einzug durch Private dinge verschoben, verhindert.
Was soll ich darauf Sagen?
In der selben Straße gemeldet zu sein bedeutet nicht, dass man auch die selbe Wohnung bewohnt.
Habt ihr denn vorher schon zusammen in einer Wohnung gewohnt? Seit wann wohnen sie und du in der jetzigen Wohnung?
Zitat von Metall2. Die Andeutung Ihrem Mietvertrag wäre das Zusammen leben zu entnehmen, ist wohl falsch
da ihr Mietvertrag sicherlich auch erst Später mit dem tatsächlichen Einzug zustande kam, was ich aber ja nicht weiß...
Spekulieren können die beim JC ja viel. Bringt nur nix und Mietverträge Dritter werden schon nicht vorgelegt.
Zitat von Metall4. Was sind Plausible Gründe um eine Reine Zweckgemeinschaft erkennen lassen.
(ich habe ja eigentlich schon alles aufgezählt das letzte mal)
Zitat von Metall3.Was Meint ihr zu Seinen Aussagen bezüglich "objektiver" sicht ein solcher Wille anzunehmen ist.
Wenn ihr wirklich seit 1.6. in der gleichen Wohnung lebt, hat er recht. Dann ist nach objektiven Kriterien (von außen überprüfbar bzw. die harten Fakten) eine BG anzunehmen und ihr wärt tatsächlich in der Pflicht zu beweisen, dass ihr keine BG seid.
Zitat von Metall4. Was sind Plausible Gründe um eine Reine Zweckgemeinschaft erkennen lassen.
(ich habe ja eigentlich schon alles aufgezählt das letzte mal)
Hast du und das reicht. Zumal die plausiblen Gründe für eine Zweckgemeinschaft eher Hilfskriterien sind bei der Feststellung ob eine BG vorliegt oder nicht.
Zitat von Metall5. "Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nicht beibringen.... Antrag wegen fehlender Mitwirkung
ablehnen"
?! dürfen Die dass, müssten die Nicht zumindest meine Mitbewohnerin Anschreiben?
Die werden den Antrag ablehnen.
Aber wie gesagt, es ist nicht deine Aufgabe Unterlagen der Mitbewohnerin ranzuschaffen.
Zitat von Metall6. Es steht keine Neue Frist für die Mitwirkung drauf, die alte (23.08.17) ist ja schon zum
Zeitpunkt seines Antwort schreibens Vorbei. ?!
Dann wird schätzungsweise in 7-14 Tagen die Ablehnung kommen.
Zitat von Metall7. Hypothetisch Gesprochen: würde Sie also meine Mitbewohnerin alles Offen Legen also Gehalt,
Konten und Mietvertrag, würde Sie dann automatisch zugeben in einer BD zu leben?
Was erhoffst du dir davon? Im Ergebnis rechnet man dir ihr Einkommen an und du musst immer noch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren durchführen.
Außerdem ist es eine ganz schlechte Idee, wenn du angeschrieben wirst und sie oder du ihre Unterlagen einreichen. Dann redet ihr ja doch über Finanzen oder du hast doch Zugriff auf ihre Unterlagen und vielleicht sogar auf ihr Konto? So die Spekulation die manch Jobcentermitarbeiter oder Angehöriger der rechtsprechenden Kaste dann anstellen könnte.
Zitat von Metalloder könnte man diesen Streitpunkt nach dem zugang des Bewilligungsbescheides noch
"Widersprechen" ganz offiziell, zur not mit dem Anwalt ?
Ja. Widerspruch wäre auf jeden Fall einzulegen.
Aber ohne einstweiliges Rechtsschutzverfahren wirst du noch Jahre warten bis du Geld bekommst.
Zitat von MetallIch weiß echt nicht mehr was ich machen Soll die gibt Ihre Sachen nicht raus,
sie hat ja auch keinen Antrag gestellt...
Ich steh seit einem Monat Mittellos da, kann die Miete nicht zahlen
und es ist kein Ende in Sicht.
Stelle einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht. Anders wirst du auf absehbare Zeit nicht zu Geld kommen.
Und jeder Tag den du abwartest machts nicht besser. Einstweilen kriegst du nur mit Beginn der Antragstellung bei Gericht Geld. D.h. wenn du heute den Antrag bei Gericht stellst, kriegst du ab dem 26.08. vorläufig Geld.
Die Leistungen vom 01. bis 25.08 musst du dann im Hauptsacheverfahren (Widerspruch, Klage) durchsetzen, was allerdings länger dauert.
Stelle also den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht und suche dir am Montag einen Rechtsanwalt, der dich vertritt. Wenn der RA kurzfristig Zeit hat (was er sollte, wenn er weiß wie dringend die Sache ist), kannst du diesen auch beauftragen, ohne dass du vorher den Antrag bei Gericht gestellt hast.
Zu dem RA nimmst du dann die selben Unterlagen mit, die das Jobcenter auch haben wollte (Kontoauszüge, Mietvertrag etc.), damit ihr Prozesskostenhilfe beantragen könnt. Ferner nimmst du den bisherigen Schriftverkehr mit.
Hallo,
Stelle also den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht und suche dir am Montag einen Rechtsanwalt, der dich vertritt.
die Betonung liegt auf die Sache mit dem Rechtsanwalt. Ohne diesem wirst Du es angesichts all der Widersprüche in Deiner bisherigen Argumentation sehr schwer haben, tatsächlich Erfolg zu haben.
Gruß!
Alles anzeigenIn der selben Straße gemeldet zu sein bedeutet nicht, dass man auch die selbe Wohnung bewohnt.
Habt ihr denn vorher schon zusammen in einer Wohnung gewohnt? Seit wann wohnen sie und du in der jetzigen Wohnung?
Sorry war ich zu Ungenau. Erst Sie, etwas Später Ich wir uns Separat im Einwohnermeldeamt gemeldet. in derselben Wohnung in der die WG jetzt besteht.
dürfte Irgenwann im Mai 2016 gewesen sein. Ich bin dann tatsächlich eingezogen am 1.11.16 was auch dem Mietvertrag zu Entnehmen ist. Sie Zog etwas Früher ein soweit ich weiß. Verzögert wurde das Ganze durch div. Dinge vom Vermieter.
Spekulieren können die beim JC ja viel. Bringt nur nix und Mietverträge Dritter werden schon nicht vorgelegt.
Problem ist ja dass das JC aber sagt wir sind eine BD und wenn ich nicht Spure bekomme ich kein Geld
Wenn ihr wirklich seit 1.6. in der gleichen Wohnung lebt, hat er recht. Dann ist nach objektiven Kriterien (von außen überprüfbar bzw. die harten Fakten) eine BG anzunehmen und ihr wärt tatsächlich in der Pflicht zu beweisen, dass ihr keine BG seid.
Nein das tun wir nicht, esseiden uns wird dies aufgrund der Meldung beim Einwohnermeldeamt rechtens so ausgelegt.
aber Selbst dann Habe ich meiner meinung nach Plausible Gründe aufgezählt wieso wir eine Reine Zweckgemeinschaft sind?!Hast du und das reicht. Zumal die plausiblen Gründe für eine Zweckgemeinschaft eher Hilfskriterien sind bei der Feststellung ob eine BG vorliegt oder nicht.
Das habe ich gehofft, der Chef vom JC sieht das aber anders...
Die werden den Antrag ablehnen.
Aber wie gesagt, es ist nicht deine Aufgabe Unterlagen der Mitbewohnerin ranzuschaffen.Leichter gesagt als getan, wenn die den Antrag ablehnen obwohl ich nicht rechtlich verpflichtet
bin Daten dritter zu erheben, auf welcher rechtsgrundlage lehnen die den Antrag dann ab ? ...Dann wird schätzungsweise in 7-14 Tagen die Ablehnung kommen.
Soll ich den Herren ggf. mal anrufen und Ihm das ganze Schildern und Fragen wie es nun weitergeht.
vllt. ist das leichter als über den Postweg.Was erhoffst du dir davon? Im Ergebnis rechnet man dir ihr Einkommen an und du musst immer noch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren durchführen.
Außerdem ist es eine ganz schlechte Idee, wenn du angeschrieben wirst und sie oder du ihre Unterlagen einreichen. Dann redet ihr ja doch über Finanzen oder du hast doch Zugriff auf ihre Unterlagen und vielleicht sogar auf ihr Konto? So die Spekulation die manch Jobcentermitarbeiter oder Angehöriger der rechtsprechenden Kaste dann anstellen könnte.Ich erhoffe mir davon endlich das notwendige Geld zu bekommen.
Klar werden Sie das Gehalt anrechnen aber lt. BD-Rechner kommt dabei wenigstens das nötigste rüber.
Kommt ganz darauf an ob die den zweiten Mietvertrag annerkennen oder die verminderte Miete
von Mir in die Rechnung nehmen?
Ich konnte grob in erfahrung bringen dass Sie nicht viel verdient, nur will Sie halt nicht alles dem Staat offenbaren.
Vllt. kann ich es erreichen das dass JC zumindest direkt von Ihr die Daten fordert, sodass Wenn Sie einwilligt
und das Anrechnen Ihres gehaltes zu viel Verlust für mich bedeutet, ich widersprechen kann
ohne dass mir ein Nachteil gedreht wird.Und Wenn es nur eine geringer Verlust ist dann scheiß ich drauf... Die ganze kacke mit Anwalt und schlau machen und sonst was
hält mich nur stundenlang davon ab einen job zu finden / suchen ich find das so bescheuert.Ja. Widerspruch wäre auf jeden Fall einzulegen.
Aber ohne einstweiliges Rechtsschutzverfahren wirst du noch Jahre warten bis du Geld bekommst.
Dass Rechtsschutzverfahren ist zwangsläufig an eine Klage zum ALG II Bescheid gebunden oder
separat zu sehen?sprich kann ich das Beantragen um endlich Hartz IV und Miete zu bekommen und der Bescheid kann
dennoch Positiv ausfallen ?Stelle einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht. Anders wirst du auf absehbare Zeit nicht zu Geld kommen.
Meinst du das Amtsgericht oder ? das Wäre relativ Nah, richtiges Sozialgericht gibt es für mich anscheinend nur in München
das sind mal gut 240km wovon soll ich das bezahlen
Und jeder Tag den du abwartest machts nicht besser. Einstweilen kriegst du nur mit Beginn der Antragstellung bei Gericht Geld. D.h. wenn du heute den Antrag bei Gericht stellst, kriegst du ab dem 26.08. vorläufig Geld.
Die Leistungen vom 01. bis 25.08 musst du dann im Hauptsacheverfahren (Widerspruch, Klage) durchsetzen, was allerdings länger dauert.
Ich gehe mal davon aus das die Antragstellung nur persönlich von statten gehen kann.
Stelle also den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht und suche dir am Montag einen Rechtsanwalt, der dich vertritt. Wenn der RA kurzfristig Zeit hat (was er sollte, wenn er weiß wie dringend die Sache ist), kannst du diesen auch beauftragen, ohne dass du vorher den Antrag bei Gericht gestellt hast.
Zu dem RA nimmst du dann die selben Unterlagen mit, die das Jobcenter auch haben wollte (Kontoauszüge, Mietvertrag etc.), damit ihr Prozesskostenhilfe beantragen könnt. Ferner nimmst du den bisherigen Schriftverkehr mit.
VIELEN DANK
Nochmal den Schnellen vermeindlich einfachen aber Falschen weg angesprochen,
Ich konnte in Erfahrung bringen - unter uns - das meine Mitbewohnerin
unter 2000 Brutto verdient.
Ich zahle 680 EUR kaltmiete, d.h. Sie düfte etwas weniger zahlen,
da weniger bewohnt wir.
Fallbeispiel 1:
BD wird gesamtmiete angerechnet
dann komme ich mit den Pi x Daumen werten
auf ca. 1000 EUR tortz anrechnung womit
ich die Miete und meinen Regelsatz fast bestreiten könnte.
was sagt ihr dazu ?
buergergeld.org/community/attachment/182/
Fallbeispiel 2:
aus irgendeinem grund wird auf Ihr einkommen nur
MEINE miete angerechnet.
dann komme ich auf ca. 500 EUr.
wovon ich nichtmal die Miete bestreiten könnte,
hier müssste ich Widerspruch einlegen und klagen.
aber KANN ich dass überhaupt noch wenn Sie freiwillig ihre
daten preis gibt, damit mein Antrag endlich bearbeitet wird.
buergergeld.org/community/attachment/183/
Danke
p.s. was mich bei diesen Rechnern verwirrt:
wieso steht ganz oben Regelleistung "partner"
wenn die person doch Vollzeit arbeiten geht und
brutto etwas verdient... ?!
kann mir das wer erklären
konnte keinen rechner finden bei dem mann das irgendwie
auswählen kann das der "partner" kein ALG II bezieht.
So leid es mir tut, aber wir nähern uns hier ganz gefährlich einer verbotenen Rechtsberatung.
Das ist einem Forum nicht gestattet. Bitte befolge den Rat von Casa und nimm dir einen
Rechtsanwalt. Gerne darfst du uns weiter auf dem Laufenden halten, aber hier haben wir die
Grenze jetzt erreicht. Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung.
Ich habe dir alle Informationen gegeben. Es liegt an dir, was du daraus machst.
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