Aufforderung zur Mitwirkung - WG aus Mann und Frau vorwurf der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Liebe Gemeinde,

    letzte Woche habe ich leider meinen ALG II Antrag abgeben müssen.

    Kurz zu meiner Situation:

    Wohnaft seit. 1.11.17 in einer 2-er WG bestehend aus MAnn und Frau.
    Es besteht kein Verwandschaftsverhältniss, keine Beziehung oder sonst irgendein gemeinsames Wirtschaften.
    Jede Person hat einen EIGENSTändigen Mietvertrag.
    Ein Gemeinschaftskonto besteht für Grundnahrungsmittel, Internet etc. welches zu gleichen Teilen Gespeist wird und
    lt. Gerichtsurteil kein gemeinsames Wirtschaften und einstehen für einander bedeutet.

    Direkt zu meinem Antrag habe ICH folgendes Dokument mit abgegeben:
    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170812/niiz5qgw.png]


    Nun habe ich eine "Aufforderung zur Mitwirkung" erhalten.

    So wie ich dass Sehe muss meine Mitbewohnerin die GANZ klar NICHT in einer
    Bedarfsgemeinschaft mit mir Lebt klarstellen, dass dies so ist, aber wie?

    Sie gibt mir und dem AMT keine Auskunft über Ihren Mietvertrag sowie
    Kontodaten und hat mir dies deutlich zum Ausdruck gebracht.

    Was soll ich nun tun?!

    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170812/xkh93zyi.png]


    p.s. ich finde es absolut lachhaft das das Amt im Jahre 2017 davon ausgeht wenn
    2 Personen gegenseitigen Geschlechts zusammen eine WG führen ein LIEBESPAAR sein
    MUSS...


    ich danke euch für die Mithilfe :))

    pps:

    wie in dem Schreiben erwähnt sind meine Mietkosten zu Hoch, dies wurde allerdings
    bei der Antragsabgabe mit einer "Belehrung und Frist von 6 monaten" bewilligt
    - Können Die mir das dennoch ablehnen?! ich habe ja einen Mietvertrag und
    Zahle die reale Ortsübliche Miete ...

  • Hallo,

    bitte den Sachverhalt genau lesen :)

    es handelt sich um Konto welches Monatlich zu gleichen Teilen gespeist wird für
    Internet und GRUNDnahrungsmittel wie in einer WG üblich, dies belegt noch lange kein
    gemeinsames Wirtschaften. Siehe mein Erstes Bild, erster Absatz.
    Teure und spezielle Lebensmittel sowie alles andere geht das gegenüber nichts an.
    Auch ein Zugriff auf des anderen Finanzen ist nicht möglich da wir uns sowieso nicht wirklich Grün sind...
    es ist eben eine WG..

    Wie kann, muss ich nun also vorgehen?

    Ich habe ja schon Formlos dem vorbehalt eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden vorab widersprochen
    bzw. versucht dies zu widerlegen.

    Soll ich dies bei dem mitgesandten Formular unter "sonstige Mitteilungen"
    noch einmal in ausführlicher weiße tun?

    Wird danach weiterhin davon ausgegangen wir wären ein Paar,
    würde ich mir einen Anwalt suchen. Wie funktioniert dies mit der Prozesskostenhilfe
    und der obligatorischen Summe von 10 EUR ?

    Danke :)

    gruß

  • Hallo,

    bitte den Sachverhalt genau lesen

    Ich habe das gelesen und stelle erneut fest: es besteht ein Gemeinschaftskonto für Lebensmittel und andere Sachen, welches monatlich zu genau gleichen Teilen gespeist wird, was insbesondere beim Essen eben nicht üblich für eine echte WG wäre. Was also nichts daran ändert, daß hier schon Anzeichen für ein gemeinsames Wirtschaften vorliegt. Von daher mußt Du erst mal nachweisen, wieso Ihr eben nicht zusammen wirtschaftet, obwohl Ihr doch ein Gemeinschaftskonto für u.a. Lebensmittel habt.

    In Sachen PKH ist es viel zu früh für eine solche. Du befindest Dich ja nicht vor der Klage, sondern erst einmal im normalen außergerichtlichen Verfahren. Hier käme die Beratungshilfe für 15 € in Betracht, die Du beim örtlichen Gericht beantragen kannst.

    Gruß!

  • Ich habe das gelesen und stelle erneut fest: ein Gemeinschaftskonto für Lebensmittel und andere Sachen, welches monatlich zu genau gleichen Teilen gespeist wird, was insbesondere beim Essen eben nicht üblich für eine echte WG wäre. Was also nichts daran ändert, daß hier schon Anzeichen für ein gemeinsames Wirtschaften vorliegt. Von daher mußt Du erst mal nachweisen, wieso Ihr eben nicht zusammen wirtschaftet, obwohl Ihr doch ein Gemeinschaftskonto für u.a. Lebensmittel habt.


    Das sehe ich übrigens auch so, der Ordnung halber für den TE. Bei einer WG gibt es kein
    Gemeinschaftskonto und das lässt durchaus den Schluss einer BG zu. Sollte geändert werden,
    sonst ist die Widerlegung einer BG gleich Null. Kommt ihr nicht mit durch! Jeder hat sein
    eigens Konto für den Anderen unerreichbar ohne Vollmacht.

  • Hallo,

    noch eine Anmerkung zu dem von Dir aufgeführten Urteil des BSG: mal abgesehen davon, das dies nicht, wie Du so schön schreibst, "jetzt" entschieden wurde, sondern auf einen Fall aus dem Jahre 2005 basiert, über dann dann vor auch schon 8 Jahren letztinstanzlich entschieden wurde (womit das von Dir verwendete "jetzt" sich eher als Satire darstellt) und sich seither die Gesetzes- und Rechtslage so ziemlich in allen Punkten verändert hat, ging es in dem Fall um eine verwandschaftliche Unterhaltsvermutung. Aus einem also vollkommen veralteten und dann auch nicht auf Dich zutreffendem Urteil zu schlußfolgern, daß kein gemeinsames Wirtschaften besteht, halte ich für äußerst gewagt. Von daher sehe ich - auch im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftskonto u.a. für Lebensmittel - eher schlechte Chancen für Dich, das ganze durch zu bringen. Zumindest nicht mit diesen (Nicht-)Argumenten und dem gemeinsamen Konto.

    Gruß!

  • Ok Danke, ich wollte euch nicht bevormunden nur sicherstellen das der Sachverhalt klar ist.

    Ich werde mich dann sofort mit der Bank in der Verbindung setzten und das Konto Kündigen
    um zu bekräftigen das wir nur eine WG sind, denkt ihr das bringt was ?


    Wenn die uns eine BDG andichten, was sind da im Schlimmsten Fall die Kapitalfreigrenzen?
    Sie ist 24 ich bin 27.
    Sie verdient Brutto läppische ca. 1850 EUR .... mehr weiß ich dann aber auch schon nicht von Ihr.


    Jeder hat sein eigenes Geld, Zimmer, habseeligkeiten wir kaufen nichts zusammen und gönnen uns gegenseitig
    auch nichts...

    nur ist es aus meiner Sicht völlig legitim in einer WG für Salz und Mehl ein Konto auf zu machen ist
    halt einfacher als jedesmal wegen kleinstbetrtägen "rum zu scheißen"

    jetzt habe ich den Salat....


    Hat jemand Tips wie ich gezielt versuchen kann die Vermutung zu widerlegen?

    Gruß

  • nur ist es aus meiner Sicht völlig legitim in einer WG für Salz und Mehl ein Konto auf zu machen ist
    halt einfacher als jedesmal wegen kleinstbetrtägen "rum zu scheißen"

    jetzt habe ich den Salat....


    Was in deinen Augen legitim ist, muss vom Gesetz her nicht richtig sein. Es gibt gesetzliche
    Regelungen, die ganz klar formulieren, was eine WG ist und was eine BG.

    [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_101.gif] Jetzt hast du den Salat, ... im wahrsten Sinne des Wortes!

  • ich werde wie gesagt das gemeinschaftskonto sofort bzw. schnellstmöglich löschen lassen.

    und begründe dies dann auch in meinem antwort schreiben an die ARGE.


    Das Gesetzt das mich zu einer Bedarfsgemeinschaft verurteilt wegen eines Gemeinschaftskontos
    einer WG wo monatlich 100 EUR drauf kommen, möchte ich sehen. !!

    Dann werde ich morgen wohl mal mit einem Anwalt für Sozialrecht sprechen müssen.

    Wie läuft das Ab mit dieser Auskunfts-Beihilfe, muss ich das vorab bei dem Anwalt erfragen
    oder direkt irgendwo auf einem Amtsgericht?

    gruß


    p.s. so wie ich das Sehe ist auch keines der Auf der Grafik genannten Gründe gegeben im ggtl.
    Auch durch ein Konto das durch Gleiche Teile für Grundnahrungsmittel gespeist wird, kann
    ich nicht über "das Vermögen des anderen Verfügen"

  • Einen Denkfehler mit

    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    bei dir korrigieren. Sauer schrieb dazu:

    Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
    festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach
    Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht
    zwingend abschließend definiert. .......


    Bitte auch lesen:

    Wann liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor?
    Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor,
    wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für sich selbst
    einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter
    Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im
    wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.


    Ihr müsst auch mit einem Hausbesuch rechnen. Es ist nicht so leicht eine BG zu widerlegen.
    Zur Beratungshilfe: Antrag auf Beratungshilfe

  • Genau wir leben WENIGER als ein Jahr zusammen in dieser WG.

    So wie ich das Sehe vermuten Sie also eine BDG nur wegen des Gemeinschaftskontos.
    Welches ich Heute noch Kündigen werde, mal sehen was Sie dann sagen, was denkt ihr?

    Wenn dies nicht genügt, unter welchen Voraussetzungen darf ein Hausbesuch von statten gehen?
    Grundsätzlich habe ich dagegen nichts, muss meine Mitbewohnerin dem Amt zutritt zu Ihren
    Räumen Gewähren?

    Ich finde es halt total dämlich dass mir Vorgeschrieben wird eine mir Quasi unbeliebte Person
    soll mich durchfüttern, obwohl wir keine Haushaltsgegenstände zusammen haben kein
    Fleisch, Wurst, Obst etc. zusammen kaufen, jeder selber wäscht, wir tage lang kein wort miteinander sprechen, ,

    nur ein Konto für Internet und Strom sowie Mehl etc.
    macht doch keinen Sinn in einer WG 2x Internet zu bezahlen... :D :D

    Noch etwas:

    Sie hat wie gesgt einen EIGENEN Mietvertrag.
    und ich Auch (Zahle nachweislich 625 EUR Kalt für 67qm mit carport und garten ist hier in der region
    oberbayern leider üblich )

    Meine Angst ist nicht das Sie mir ggf. etwas vom Regelsatz abziehen sondern dass ich Probleme mit meinem
    Vermieter bekomme weil die uns irgendwie Zusammen in einen Topf werfen
    mit der Miete dabei Zahle ich 625 EUR
    und Sie bei ca. 50qm etwas weniger.

    Was meint ihr, wie könnte das im Fall das die BDG aussergerichtlich nicht Fallen gelassen wird für mich bedeuten?

    gruß :)

  • p.s
    ich denke Sie wird so ca. 500 Miete Kalt zahlen ggf. etwas mehr. ...
    Ich wie gesagt mit separatem Mietvertrag 625 EUR kalt.

    pps.

    kann ich Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe
    Beantragen ohne HARTZ IV Bewilligungsbescheid,
    denn den habe ich ja noch nicht ist ja alles offen...

    gruß

  • So Sieht mein Widerspruch aus,
    hier stecken nun 2h Arbeit drinn, ich hoffe
    das findet Gehör...

    wie findet ihr es?


    "

    Widerspruch zur Veranlagung einer weiteren Person zu
    meiner Bedarfsgemeinschaft


    Sehr geehrte Frau YY

    a) dies ist ein fristgerechter Widerspruch zur „Aufforderung zur Mitwirkung“ vom
    07.08.2017 bzw. der gesetzlichen Vermutung nach § 7 Abs. 3a SGB II. Sodass diese eintritt und Rechtsfolgen abgeleitet werden können Im Zusammenhang mit §§ 20 ff SGB X (Amtsermittlungsgrundsatz) müssen Sie zunächst Beweisen das ein Kriterium aus § 7 Abs. 3a Nr. 1 bis 4 SGB II zutrifft, erst dann tritt die gesetzliche Vermutung und die damit verbundene Beweislastumkehr ein. In Ihrem Anschreiben ist kein solcher Grund genannt, Dennoch widerlege ich vorsorglich die gesetzliche Vermutung mit folgenden Argumenten

    Dies Begründe ich wie folgt:

    Objektiv:
    1.Wir sind nicht Verheiratet oder in einer Beziehung, sowie nicht Verwandt.
    2. Die Wohngemeinschaft besteht deutlich kürzer als 1 Jahr .
    3. Es wurde und wird kein Gemeinsamer Hausrat angeschaft.
    4. Es wird getrennt gekocht sowie gewaschen und geputzt. (Eigene Fächer im Kühlschrank).
    5. keine Befugnis über Einkommen und Vermögen des anderen.
    6. Kein gegenseitiges Kenntnis zu Einkommen, Arbeitssituation und Vermögen.
    7. Eigenständige Mietverträge mit dem Vermieter ohne Kenntnis über Höhe und Modalitäten.

    Subjektiv:
    1.Es besteht KEINERLEI wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und für einander ein zustehen, im ggtl, wir können uns nichtmal besonders gut leiden…
    2. Die Tatsache dass der WG- Mitbewohner Verweigert seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, ist wohl schon der Nachweis, den WG-Mitbewohner nicht im Notfall unterstützen zu wollen.
    b) Sie nehmen Bezug auf §7 ABs 3 a SGB II und vermuten somit eine Partnerschaft,
    die ich ganz klar Widerlegen kann und muss, daher Bitte ich Sie zu verstehendass Frau XY die Unterlagen nach §7 ABs 3 Nr. 3c Nicht einreichen möchte, Da sie eine eigenständige juristische Person ist und keinerlei Interesse hat einer Offenlegung Ihrer Konten sowie Ihres Mietvertrages mit den Vermietern.
    Es ist nicht zumutbar Mietvertrag sowie Kontodaten, Vermögen etc. zu erfragen von einer mir fast fremden Person. Hier arbeitet Sie ohne Rechtsgrundlage. Der Mitbewohner ist erst dann zu Auskünften verpflichtet wenn die Unterhaltspflicht festgestellt ist.
    Eine Unterschrift die Alle hier genannten Dinge aus Ihrer Sicht bestätigt entnehmen Sie der zweiten Seite.


    c) Des Weiteren beziehe ich Stellung zum offensichtlichen Vorwurf eines gemeinschaftlichen Wirtschaftens aufgrund eines monatlich zu gleichen Teilen gespeisten WG-Kontos. Dieses dient rein dem kauf von Grundnahrungsmittel sowie Strom und Internet. Nach diversen Rechtssprechungen stellt dies noch kein gemeinsames Wirtschaften bzw. eine Bedarfsgemeinschaft dar. Es ist in einer WG schlichtweg unmöglich zwei Internetanschlüsse legen zu lassen und unmöglich zwei Stromzähler vom Staat verbauen zu lassen sowie nicht zielführend Reinigungsgüter für das GEMEINSAM genutzte Bad doppelt zu kaufen, und ich bitte Sie, dies wissen Sie auch. Abschließen bitte ich Sie also zu verstehen das dies bei weitem keine Bedarfsgemeinschaft begründet.

    Um dies (Punkt c) zu verdeutlichen, wurde mit Wirkung HEUTE, 14. August 2017 das WG-Konto Gelöscht / Gekündigt. Bestätigung Darüber erhalten Sie wenn gewünscht Sobald diese Mir Vorliegt.

    Somit wird das WG-Leben nun vollends getrennt und alles wird Separat erworben.
    Eines ist für Frau XY klar, Sie wird Mich nicht in irgendeiner Weise Unterstützen.
    Bei einer weiteren gemeinsamen Veranlagung kündige Sie wohl den Mietvertrag und Zöge aus, dies wurde in einem Gespräch sehr deutlich.

    p.s. Wenn Sie sich davon überzeugen möchten, dass wir getrennt wirtschaftende WG-Partner sind, Sind Sie herzlich nach vorheriger Anmeldung eingeladen MEINE Angemieteten- und Gemeinschaftsräumlichkeiten zu begutachten.

    pps. Das meine gemieteten Räume dem Jobcenter zugrunde, nicht angemessen sind wurde mir Seitens Herrn Maier via Belehrung mitgeteilt und genehmigt, Bei fortlaufender Arbeitslosigkeit werde ich mich natürlich bemühen an dieser Situation etwas zu ändern. Da der Mietvertrag seit dem 01.11.17, also weit vor meiner Arbeitslosigkeit (ALG 1. ) ,besteht ist an dieser Situation kurzfristig nichts zu ändern.


    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXX

  • Hallo,

    ich nehme mal nur Bezug auf den Punkt c: der "Staat verbaut" keine Stromzähler, bei einem Gemeinschaftskonto geht es nicht darum, zweimal die gleichen Sachen zu kaufen und ob die nachträgliche Auflösung des Kontos nach Antragstellung auf ALG II nun noch etwas bringt, ist eher fraglich: zum Zeitpunkt der Antragstellung war das Konto nun mal da.

    Was Deinen Zusatz mit der Miete betrifft: es wurde keine zu hohe Miete "genehmigt". Du wurdest darauf hingewiesen, daß die KdU zu hoch sind - mehr nicht. Hier dürfte mit eventueller Genehmigung des Antrages auf ALG II das normale Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.

    Gruß!

  • Die Tatsache dass der WG- Mitbewohner Verweigert seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, ist wohl schon der Nachweis, den WG-Mitbewohner nicht im Notfall unterstützen zu wollen.
    b) Sie nehmen Bezug auf §7 ABs 3 a SGB II und vermuten somit eine Partnerschaft,
    die ich ganz klar Widerlegen kann und muss, daher Bitte ich Sie zu verstehendass Frau XY die Unterlagen nach §7 ABs 3 Nr. 3c Nicht einreichen möchte, Da sie eine eigenständige juristische Person ist und keinerlei Interesse hat einer Offenlegung Ihrer Konten sowie Ihres Mietvertrages mit den Vermietern.


    Da sie einen Vollzeitjob hat und keine Leistungen bezieht, muss sie auch ihre Daten nicht angeben.
    Sie kann dem JC das verweigern. Vielleicht Folgendes gründlich lesen:

    Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II

    kann ich Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe
    Beantragen ohne HARTZ IV Bewilligungsbescheid,
    denn den habe ich ja noch nicht ist ja alles offen...


    Was die Beratungshilfe angeht, Frage, liest du eigentlich gründlich, was ich schreibe? ?(
    Also nochmal den Link:

    Zur Beratungshilfe: Antrag auf Beratungshilfe

    Was ich übrigens in deinem Fall für angeraten halte, in jedem Fall eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
    Den aufgrund der "Blauäugigkeit" mit dem gemeinsamen Konto wird es nicht leicht die Bedarfsgemeinschaft
    zu widerlegen. Man muss dir zugutehalten, dass du nicht viel über ALG II weißt und dem werde ich jetzt
    abhelfen:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Dazu noch der gutgemeinte Rat den Ton gegenüber dem JC erst Mal etwas zu dämpfen. Denn
    auch die KDU sind nicht angemessen, wie auch @Corinna schon treffend festgestellt hat.
    Oberbayern? Da ich nicht weiß welche Stadt, hier mal von Tacheles:

    Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung - Harald Thome

    Dann noch einen Link, wo du schauen kannst, ob in deiner Nähe eine ErwerbslosenInitiative
    ist. Dort könntest du dich auch kostenlos informieren:

    TACHELES - SOZIALHILFE.de - My Sozialberatung-Adressenbank Suche

    denn den habe ich ja noch nicht ist ja alles offen...


    Richtig und deshalb ist gründliche Information wichtig, anstatt sofort gegen das JC "zu schießen".
    Das kannst du dir für später aufheben, falls tatsächlich etwas verkehrt läuft.

  • Ein Widerspruch ist nicht möglich.
    Nenne dein Schreiben also "Antwort".

    Dass sie dich nicht gut leiden kann, würde ich weglassen. Unnütz und womöglich wendet sich das Jobcenter an die Dame und die drück dir dann auf irgendeine Weise eins rein. Das willst du ja nicht.

    Grundnahrungsmittel sind auch Brot, Nudeln, Eier, etc. Drück dich bitte klar. Eine abschließende Liste wie, Mehl, Salz, Kloreiniger, Spülmittel, Waschpulver, Stromabschlag, Internet, da du wohl schon mehrfach Grundnahrungsmittel schriebst.

    Eine Privatperson, wie deine Mitbewohnerin, ist keine juristische Person. Juristische Personen sind GmbHs u.A.


    Dieser Satz

    Somit wird das WG-Leben nun vollends getrennt und alles wird Separat erworben.

    ist zu ändern in:

    Damit wird das Getrenntleben in der WG nochmal deutlich bestätigt.


    Dann:

    Bei einer weiteren gemeinsamen Veranlagung kündige Sie wohl den Mietvertrag und Zöge aus, dies wurde in einem Gespräch sehr deutlich.

    Weglassen. Das bringt ertens nix und zweitens ist es Aufgabe des Staates dir möglichst nix zu zahlen, was damit erreicht wäre. Außerdem könnte man, falls du wirklich nicht ausziehst, dir dies wieder negativ auslegen.


    Und:

    Wenn Sie sich davon überzeugen möchten, dass wir getrennt wirtschaftende WG-Partner sind, Sind Sie herzlich nach vorheriger Anmeldung eingeladen MEINE Angemieteten- und Gemeinschaftsräumlichkeiten zu begutachten.

    Also doch Partner? Weglassen!!


    Und:

    Das meine gemieteten Räume dem Jobcenter zugrunde, nicht angemessen sind wurde mir Seitens Herrn Maier via Belehrung mitgeteilt und genehmigt, Bei fortlaufender Arbeitslosigkeit werde ich mich natürlich bemühen an dieser Situation etwas zu ändern. Da der Mietvertrag seit dem 01.11.17, also weit vor meiner Arbeitslosigkeit (ALG 1. ) ,besteht ist an dieser Situation kurzfristig nichts zu ändern.


    Unnötig. Weglassen.


    Bitte schaue auch in Zukunft, dass du dich mit Äußerungen ggü. dem Jobcenter zurückhältst. Weniger ist hier deutlich mehr.

  • Hallo,

    ich nehme mal nur Bezug auf den Punkt c: der "Staat verbaut" keine Stromzähler, bei einem Gemeinschaftskonto geht es nicht darum, zweimal die gleichen Sachen zu kaufen und ob die nachträgliche Auflösung des Kontos nach Antragstellung auf ALG II nun noch etwas bringt, ist eher fraglich: zum Zeitpunkt der Antragstellung war das Konto nun mal da.

    Was Deinen Zusatz mit der Miete betrifft: es wurde keine zu hohe Miete "genehmigt". Du wurdest darauf hingewiesen, daß die KdU zu hoch sind - mehr nicht. Hier dürfte mit eventueller Genehmigung des Antrages auf ALG II das normale Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.

    Gruß!

    Naja aber es wird wohl besser sein es zu Versuchen, gelöscht ist es Bereits, bzw. in die Wege geleitet.

    Was darf ich unter Kostensenkungsverfahren verstehen?

    Ich habe halt leider kein Geld und diesen Gültigen laufenden Mietvertrag ich weiß nicht wie die mir das Ablehnen könnten
    dann Steh ich vor dem Ruin.


    Vielen Dank für die Links die werde ich mir heute Abend in Ruhe zu Gemüte Führen.

    Ich möchte nicht gegen das JC schießen sondern klar und Sachlich argumentieren.

    Genau Richtig Sie hat einen Vollzeitjob und Sieht es Partout nicht ein irgendwas offen zu legen.
    würde ich im übrigen auch nicht.


  • Vielen dank ! sowas hilft mir ungemein :)

    zum Thema "WG-Partner"

    soll ich das Partner umschreiben oder den Ganzen Absatz Die Leute ein zu laden
    sich um zu sehen?

    DANKE :)

  • Hallo,

    1. eine "Einladung" ist vollkommen unnötig, denn das Jobcenter wird das ggf. auch ohne eine solche vor Ort überprüfen. 2. der Prüfdienst kommt immer unangemeldet - womit als Dein "Angebot" vollkommen überflüssig ist.

    Was das Kostensenkungsverfahren betrifft: nach Ablauf von 6 Monaten wird nur noch die angemessene Miete gezahlt - ungeachtet davon, wie hoch die tatsächliche Miete beträgt.

    Gruß!

  • Hallo,

    1. eine "Einladung" ist vollkommen unnötig, denn das Jobcenter wird das ggf. auch ohne eine solche vor Ort überprüfen. 2. der Prüfdienst kommt immer unangemeldet - womit als Dein "Angebot" vollkommen überflüssig ist.

    Was das Kostensenkungsverfahren betrifft: nach Ablauf von 6 Monaten wird nur noch die angemessene Miete gezahlt - ungeachtet davon, wie hoch die tatsächliche Miete beträgt.

    Gruß!

    Hallo Corinna,

    inwieweit bin ich verpflichtet einem unangemeldetem Prüfdienst eintritt zu gewähren?

    Kostensenkungsverfahren:

    Ich denke auch da kann man ggf. Seine Rechte irgendwie durchsetzten oder?
    Zumal man für die Summe von 348 EUR hier absolut keine Wohnung bekommt, keine Chance.
    Dann kommt noch der Umzug und diverse andere Kosten dazu usw.

    aber gut ich denke nicht 6 Monate Arbeitssuchend zu sein, immerhin ist der Arbeitsmarkt
    bei uns recht ok.

  • inwieweit bin ich verpflichtet einem unangemeldetem Prüfdienst eintritt zu gewähren?


    Hier auch noch Informationen zum Hausbesuch:

    Hausbesuch durch Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII

    aber gut ich denke nicht 6 Monate Arbeitssuchend zu sein, immerhin ist der Arbeitsmarkt
    bei uns recht ok.


    Das wäre das Beste für dich und ich drücke dir die Daumen. :)

  • Hallo,

    inwieweit bin ich verpflichtet einem unangemeldetem Prüfdienst eintritt zu gewähren?

    Gar nicht. Aber wenn Du den Zutritt verweigerst, verschlechtert sich Deine Glaubwürdigkeit in Sachen Bedarfsgemeinschaft ganz erheblich weiter.

    Ich denke auch da kann man ggf. Seine Rechte irgendwie durchsetzten oder?

    Welche Rechte? Du hast eine Wohnung, die zu teuer ist. Punkt. Was willst Du da durchsetzen?

    Gruß!

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