Kann nicht für Partner aufkommen

  • Hallo, mein Partner und ich würden gern zusammenziehen, er bezieht Hartz 4

    Ich verdiene zwar gut, kann aber aufgrund von Schulden nicht für ihn aufkommen. Dies könnte ich dem Jobcenter auch nachweisen. Nach Abzug aller fixkosten habe ich maximal 300euro für Lebensmittel und Sonderausgaben zur Verfügung. Von dem Geld kann ich natürlich nicht den kompletten Lebensunterhalt für meinen Partner und mich zahlen, insbesondere auch nicht seine laufenden Versicherungen, handyrechnungen und dergleichen.
    Wir haben es schon mal pauschal durchrechnen lassen, er bekäme gerade noch 50euro an Leistungen, wenn man lediglich meine Einnahmen aber nicht meine Ausgaben berücksichtig,

    Gibt es da eine Möglichkeit das auch meine fixkosten, welche schon länger bestehen als unsere Beziehung, berücksichtigen zu lassen?

  • Hallo,

    Gibt es da eine Möglichkeit das auch meine fixkosten, welche schon länger bestehen als unsere Beziehung, berücksichtigen zu lassen?

    nein.

    Die Frage wäre eine andere: ob Ihr überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft zumindest im erstem Jahr des Zusammenlebens bildet. Das kann ich aber nicht beurteilen, weil Deine Angaben dazu nicht ausreichen. Das fängt an bei dem gemeinsamen geplanten Wohnen, den dazu erforderlichen Parametern wie Höhe der Miete und Kaution, dem Alter Deines Partners, den erforderlichen Umzugsgrund für Deinen Partner und und und...

    Gruß!

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