Eingliederungsvereinbarung und Obdachlosigkeit - EGV kündigen

  • Hallo. Ich bin recht neu hier und habe einige Fragen zum ALG2 allgemein und auch zur Eingliederungsvereinbarung. Ich hoffe, jemand kann mir einen Rat geben, denn ich bin total verunsichert. Auch muss ich etwas weiter ausholen, sonst kann ich es nicht so gut erklären, sorry dafür.

    Also:
    Ich bin 48 Jahre alt und habe mich im Juni 2017 nach 27 Beziehungsjahren von meinem Mann getrennt. Da mein Ehemann für unseren Lebensunterhalt gesorgt hat, ich bis dahin nur Hausfrau mit Minijob und ohne nennenswerte Qualifikation war, war ich gezwungen, einen Antrag auf ALG2 zu stellen. Hinzu kommt, dass ich die eheliche Wohnung verlassen habe, was bedeutet, dass ich nun ohne festen Wohnsitz und auf Wohnungssuche bin.
    Der Antrag wurde bewilligt und ich bekomme Geld vom Jobcenter. Ok.
    Nun hatte ich gestern einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin. Innerhalb kurzer Zeit hatte ich eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorliegen, welche ich dann aus Angst vor Sanktionen unterschrieb.
    Anfang Juli war ich schon in einer "Maßnahme", an der ich eine Woche lang von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr teilnehmen sollte. Fakt ist, dass ich (und die anderen Teilnehmer so ähnlich) Montag etwa 30 Min., Dienstag etwa 30 Min., Mittwoch 0 Min., Donnerstag etwa 30 Min., und Freitag 0 Min. dort war. Die Dozenten gaben uns einfach frei!

    Und nun diese neue Eingliederungsvereinbarung mit wieder einer Maßnahme.
    Davon abgesehen, dass es mir wirklich aufgrund der Trennung nicht gut geht, mir meine Angst wegen der Wohnungslosigkeit fast den Verstand raubt, weiß ich nicht, wie ich zwischen Minijob, Wohnungssuche, und dem Bewerbungen-Schreiben (mit Vermittlungsvorschlägen werde ich natürlich auch überhäuft) noch wieder eine dieser sinnfreien Maßnahmen überstehen soll.

    Außerdem steht in dieser Vereinbarung, dass ich 3 Bewerbungen (als Eigenbemühungen) unternehmen muss, sobald eine Wohnung gesichert ist und Bewerbungsgrundlagen gesichert wurden.

    Nun meine Fragen:

    1.: Kann ich diese Vereinbarung widerrufen?
    2.: Warum muss ich erst, wenn ich ein Zuhause gefunden habe, von mir aus 3 Bewerbungen schreiben, doch auf die Vermittlungsvorschläge sofort reagieren?
    3.: Wenn ich beantrage, dass das Jobcenter für mich einen Makler bezahlt, hab ich da eine Chance oder eher nicht? Wie stelle ich einen solchen Antrag (gibt es dafür Vordrucke oder muss ich den selbst formulieren)?

    Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir helfen. Ich bin ziemlich "neben mir" und weiß wirklich nicht mehr, wo mir der Kopf steht.
    Morgen habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Arbeit, die ich mir gar nicht zutraue. Doch die Dame wusste natürlich viel besser, was ich kann und nicht kann. Ich fühle mich hilflos und absolut überfordert.

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    1. nein, wenn Du bereits unterschrieben hast.

    2. was ist daran auszusetzen? Ich sehe das eher als Entgegenkommen, Dich nun nicht auch noch mit Eigenbemühungen zu belasten, während die Wohnfrage noch nicht geklärt ist.

    3. ein Makler kommt nur bei objekten und nachweisbar erfolglosen Suche nach angemessenen Wohnraum in Frage. Von vornherein ein Makler einzuschalten wird wohl eher abgelehnt werden.

    Gruß!

  • Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
    zu 2.: Ich sehe es nicht als Entgegenkommen, wenn sie mir an einem Tag 5 Vermittlungsvorschläge gibt, auf die ich mich sofort bewerben muss, ich aber meine 3 "Eigenbewerbungen" erledigen darf, wenn ich eine Wohnung habe. Da verstehe ich nicht ganz, wo die Dame mir entgegen kommt.

    zu 3.: Seit dem Verlassen der ehelichen Wohnung bin ich natürlich auf Wohnungssuche. Das kann ich auch zum größten Teil beweisen (Anschreiben, Wohnungsbesichtigungen, etc.).
    Wie lange müsste ich denn erfolglos suchen, bis ich die Hilfe eines Maklers bekommen könnte?

  • Hallo,

    2. dennoch wären etwaige Versuche, das auszuhebeln, für Dich kontraproduktiv: dann müßtest Du neben den Vermittlungsvorschlägen auch noch Eigenbemühungen nachweisen.

    3. als grobe Faustformel kann man 6 nachweisbare Wohnungsabsagen nehmen. Schreibe einfach einen formlosen Antrag auf Übernahme der Maklerkosten und begründe ihn damit, aus welchen Gründen Deine Wohnungssuche bisher erfolglos waren (z.B. SCHUFA-Entrag, ALG-II-Bezug usw.), wo konkret Du Dich um eine Wohnung bemüht hast und durchaus auch, wie sehr Dich die derzeitige wohnungslose Situation neben der Trennung seelisch belastet. Du kannst einen eventuellen Entwurf dieses Antrages gerne hier anonymisiert hochladen, damit wir ein Auge darauf werfen, bevor Du ihn abgibst.

    Gruß!

  • Hi und vielen Dank. Jetzt bin ich etwas schlauer. Ich hab weit mehr als 6 Absagen. Dann werde ich es versuchen. Hoffentlich klappt es. So langsam stoße ich an meine Grenzen in jedweder Hinsicht.

    Ich denke, ich versuche erst einmal, den Antrag alleine zu verfassen. Doch wenn ich unsicher bin, dann nehme ich dein Angebot, dass ihr es euch anseht, gerne an.
    Danke jedenfalls.
    Gruß Monika


  • Bei gleichem Inhalt bitte Ursprungs-Thread weiterführen, denn es geht um eine
    unterschriebene EGV.

  • Zitat von monilein69

    Mein Problem ist, sie schickt mir sehr viel VV, doch die meisten sind


    ganz einfach Schrott. Und nun die beiden letzten finde ich einfach nur
    noch gemein!


    Was steht in der EGV, die du unterschrieben hast? Wenn möglich, ausreichend anonymisiert hochladen.

    Zitat von monilein69

    P.S.: Noch eine Frage (gehört nicht zum o. Thema, sorry):


    Muss ich mich auf VV bei Zeitarbeitsfirmen bewerben? So hoch angesehen sind die doch gar nicht?
    Gibt es dafür vielleicht Regeln.


    Dazu allgemein Informationen:


    Auch dazu:



    Wo wir wieder bei der unterschriebenen EGV wären. Was hast du unterschrieben?

  • Hallo und Danke.

    Ja, leider hab ich unterschrieben. Passiert mir auch nicht wieder.
    Drin steht,

    dass mir Vermittlungsvorschläge zugeschickt werden, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
    Und der Herr, der mein "Profil" erstellt hat, hat das doch ganz anders aufgenommen. Nämlich VV's mit Stellen ohne Kundenkontakt. Und von meinen Bedenken bezgl. einer Tätigkeit in der Pflege wissen die auch. ich empfinde das echt fast als Willkür.

    LG Moni

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