Einkommen anrechnen, bevor es auf dem Konto ist?

  • Hallo,
    ich hoffe, mir kann hier jemand helfen, ich bin schon ganz verzweifelt. :(
    Ich habe zum 01.08. einen Job in Teilzeit, bekomme also noch Aufstockung vom Jobcenter. Habe jetzt den Bescheid bekommen. Die Anrechnung stimmt so weit. Aber mir ist direkt ab 01.08. die Leistung gekürzt worden, obwohl ich erst am 31.08. den Lohn bekomme. Wie soll ich denn nun den Monat überbrücken? Mit dem Geld, was ich vom Jobcenter bekomme, kann ich nicht mal die Miete zahlen. :( Das kann doch nicht richtig sein, oder? :/

  • Hallo,

    Das kann doch nicht richtig sein, oder?

    doch, das kann richtig sein. Das ALG II wird im Voraus für den August gezahlt, der Lohn rückwirkend ebenfalls für den August. Würdest Du also das ALG II bekommen, würdes Du doppelt für den gleichen Monat bezahlt werden.

    Stelle bei dem Jobcenter einen Antrag auf ein Überbrückungssdarlehen.

    Gruß!

  • Danke für deine Antwort Corinna.
    Gerecht find ich das aber nicht. Auch wenn beides für August ist, so fehlt der Verdienst Anfang des Monats, wenn man ihn erst am Ende bekommt.
    Und eine Überbrückungsdarlehen muss man doch sicherlich zurückzahlen, oder?
    Wie soll das gehen, wenn ich nur so wenig verdiene, dass ich nur Aufstockung bekomme?

  • Hallo,

    Wie soll das gehen, wenn ich nur so wenig verdiene, dass ich nur Aufstockung bekomme?

    in Raten ab 10 € monatlich aufwärts. Wichtig: das Darlehen ist extra zu beantragen und auch ein Antrag auf Ratenzahlung.

    Gerecht find ich das aber nicht.

    Wieso sollte das ungerecht sein? Erwartest Du nun wirklich das volle ALG II trotz Nebenjob?

    Gruß!

  • Ob ich das volle ALG II erwarte trotz Nebenjob (Es ist übrigens kein Nebenjob, sondern ein Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden)?

    Ja, das würde ich für gerecht halten! Schließlich habe ich das Gehalt erst Ende des Monats und nicht Anfang des Monats, wo Miete und andere Dinge bezahlt werden wollen. Diese Regelung, dass es der selbe Monat ist, ist doch total bürokratisch und weltfremd.
    Da wird man also bestraft, wenn man einen Job antritt. Kein Wunder, dass so mancher Hartz-IV-Empfänger keine Lust hat zu arbeiten. :-/

  • Schau mal,

    du hast doch auch, als du zuletzt gearbeitet hast oder ALG1 bekamst, immer zum Ende des Monats Geld erhalten. Gleichzeitig hast du, als du dann keine Arbeit mehr hattest oder dein ALG1 auslief, in dem Monat, wo du das letzte mal Geld erhalten hast, auch ALG2 für den Folgemonat erhalten.

    Genauso bekommst du, wenn du beispielsweise Ende Dezember wieder arbeitslos werden solltest, Ende Dezember dein Gehalt und Ende Dezember auch dein ALG2 für Januar.

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