Alg II und Übergangsgeld

  • Hallo, ich habe eine Umschulung beantragt und diese beginnt Anfang August. Alg 2 bekomme ich dann Ende Juli für August und falls es bewilligt wird Überganggeld von der RV Ende August für August. Nun ist es zwar so, dass ich Quasi für August doppelt kassiere, allerdings brauche ich das Übergangsgeld zum Leben für September.Alle Kosten (MIete, Vers., Stro, etc.) sind ja zu Beginn de Monats fällig. Muss ich jetzt Alg 2 für August zurück zahlen? Dadurch entsteht mir aber eine Versorgungslücke. Alg 2 will ich auch nicht als Darlehen für August, da ich Insolvent bin will ich meinen beruflichen Neustart auf keinen Fall mit SChulden starten. Sollte ich das Alg 2 zurück zahlen müssen, kann ich die Umschulung nicht machen.

  • Übergangsgeld wird auf das ALG2 angerechnet.

    Du hast also keine Wahl und wirst das ALG2 (teilweise) zurückzahlen müssen. Das wird dir im Übrigen immer passieren, egal ob bei einer Umschulung oder Arbeit. Das wäre jetzt aber kein Grund die nächsten 20 Jahre nicht zu arbeiten.

    Auch gab es irgendwann mal einen Monat, da hast du Arbeitsentgelt, Krankengeld oder ALG1 am Ende des Monats erhalten, um davon im Folgemonat zu leben und gleichzeitig hast du für den Folgemonat ALG2 erhalten. Im Ergebnis also doppelt Geld.

    Auch wenn ich verstehen kann, dass du keine Schulden machen willst, hast du praktisch keine Wahl und es wird auf wenige hundert Euro, in Anbetracht der Privatinsolvenz, wohl nicht ankommen.

  • leider kommt es auf "ein paar" hundert Euro an, in der Insolvenz darf man keine neuen Schulden machen und warum kommst Du auf die Idee, dass ich auf Grund dessen die nächsten 20 Jahre nicht arbeiten werde? Bist Du ein wenig mit Vorurteilen behaftet? Und diesen Monat wo es einmal doppelt Grld gab,hat es bei mir nicht gegeben, dann hätte ich das Geld ja zurücklegen können. Leider hilft mir die Antwort nicht, aber ich habe in einem anderen Forum HIlfe gefunden, ich muss das Geld nicht zurück zahlen.Danke Dir trotzdem.

  • Hallo,

    ich befürchte mal, daß Du dann in dem anderen Forum eine falsche Info bekommen hast. Das Übergangsgeld, welches Dir im Zeitraum des laufenden ALG-II-Bezuges gezahlt wird, ist auf das ALG II anzurechnen. Somit ergibt sich eine Überzahlung, denn beide Leistungen - Übergangszahlung und ALG II - dienen dem gleichen Zweck. Von daher wäre bei gleicher Fragestellung wie hier die Antwort im anderen Forum so ziemlich das falscheste, was man Dir sagen konnte und Du solltest dieser Auskunft absolut nicht trauen.

    @Casa hat nicht mit Vorurteilen geantwortet, wie Du so schön schreibst. Du selbst schreibst, daß Du die Umschulung nicht machen willst, wenn Du dadurch Schulden machen mußt. Diese Aussage liest sich dann tatsächlich so, daß Du wegen der "paar Hundert Euro" Deine berufliche Zukunft aufs Spiel setzen willst. Das ist objektiv nicht nachvollziehbar.

    In der PI darf man keine neue Schulden machen - richtig. Hier geht es aber nicht von Dir verursachte Schulden, sondern um eine Rückzahlung der zuviel erhaltenen Leistungen. Das aber wiederum sind keine neuen Schulden im Rahmen eines PI-Verfahrens.

    Gruß!

  • Leider sind es aber Schulden und ich habe nicht zuviel erhalten, ich habe dann für den August keinerlei Einkünfte dadurch und ich muss die Miete zahlen. Da ich so eine Versorgungslücke habe, kann ich einen Härtefallantrag stellen, da ich mich ja nicht bereichere, sondern meinen Lebensunterhalt für mich und meine Tochter sichern will. Sollte ich die Bewilligung erhalten und dem Jobcenter davon in Kenntnis setzten, dann stellen diese sofort die Zahlung ein und ich kann im August nicht leben,weil das Ü Geld erst ende August kommt und wie bezahle ich dann meine Miete und wovon lebe ich dann im August? Dies macht mir zu viel Angst und ich gehe lieber zurück in meinen alten Beruf. Ich kann diese Existenzängste einfach nicht mehr aushalten

    Einmal editiert, zuletzt von sunshine72 (16. Juli 2017 um 15:12)

  • Hallo,

    schauen wir uns nochmal die Ausgangslage an.

    diese beginnt Anfang August. Alg 2 bekomme ich dann Ende Juli für August und falls es bewilligt wird Überganggeld von der RV Ende August für August.

    Somit hast Du eindeutig eine Überzahlung für den August erhalten, die zurück zu zahlen ist. Für August hast Du ja Ende Juli das ALG II erhalten und Ende August zusätzlich das Übergangsgeld für den gleichen Monat. Wie Du (und das andere Forum) da auf die Idee kommst, Du hast nicht zuviel erhalten, erschließt sich mir gerade nicht.

    Für den einen Monat (also September) kannst Du ein Überbrückungsdarlehen beantragen - eine Härtefallregelung gibt es in einem solchen Fall nicht. Allerdings schätze ich die Chancen darauf als recht schlecht ein: Du hattest im August ja das ALG II zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Ende August das Überbrückungsgeld, um damit den Monat September zu bestehen, denn für August brauchtest Du das ÜG ja nicht. Weswegen ich hier keinen Bedarf sehe. Aber das nur nebenbei. Dieses Darlehen wiederum stellt keinerlei Gefahr für Deine PI dar und muß noch nicht mal dem PI-Verwalter gemeldet werden, da es sich rechtlich nicht um solche schulden handelt, die hier eine Rolle spielen würden.

    Gruß!

  • Hallo nochmal,

    woher willst Du eigentlich wissen, daß Du Ende Juli noch das volle ALG II bekommst? Wenn Du das mit der Umschulung dem Jobcenter gemeldet hast, dürfte es zu keiner Überzahlung kommen, da das JV entweder nichts oder oder nur seinen Anteil zahlt. Dann wäre eben für August das Überbrückungsdarlehen zu beantragen, was aber wiederum von der Höhe des ÜG abhängen würde.

    Gruß!

  • Ja rechtlcih gesehen habe ich eine Überzahlung erhalten, praktisch aber eben nicht. Ende Juli Geld für August vom Alg 2. Ende August Ü Geld für August, aber ich brauch dies für September. Oder eben das Amt stellt die Zahlung Ende JUli für August ein und ich habe für August dann eben keine Geld, da Ü Geld erst Ende des Monats kommt, somit Darlehen vom Alg 2 für August.
    Daher ich habe eine Versorgungslücke, die mit einem Darlehen geschlossen werden muss. Da ich Ü Geld in etwa in der Höhe wie das Alg 2 Geldes bekomme und durch die Umschulung höhere Kosten habe, Fahtkosten,Schulmaterial, welches ich ja erst auslegen muss und mein Pkw defekt ist (Kupplung, Reifen, Bremsen),kann ich solch ein Darlehen nicht zurückzahlen. Ich hoffe es versteht nun endlich einer mein Dilemma.

  • Hallo,

    nö, so richtig verstehe ich Dein Dilemma weiterhin nicht.

    Das mit dem Auto hat nichts mit dem ÜG oder dem ALG II zu tun und ist primär erst mal Deine Sache. Auch ohne Umschulung könntest Du diese Kosten ja nicht begleichen - ein Zusammenhang mit der Umschulung ist also nicht gegeben. Nur wenn Du nicht mit dem ÖPNV zur Umschulung kommen kannst, wäre das Thema interessant - aber auch dann nur wiederum als Darlehen.

    Die Schulmaterialen können ebenso wie die Fahrtkosten geltend gemacht werden. Das bedeutet nicht, daß Du diese Kosten auslegen mußt - man kann auch vor dem Kauf einen entsprechenden Antrag stellen, wozu Du ja noch die entsprechende Zeit hast. Das mit dem Darlehen habe ich bereits erklärt.

    Im übrigen hättest Du bei Deiner Ausgangsfrage nicht nur rechtlich eine Überzahlung gehabt, sondern auch in der Realität. Aber das habe ich nun oft genug erklärt. Warum Du das noch immer abstreitest, ist mir zwar ein rätsel - aber mehr als mehrmals erklären kann ich das nun auch nicht.

    Ich versuche es dennoch ein letztes Mal:

    • Ende Juli erhälst Du Dein ALG II, womit Du Deinen Lebensunterhalt - wie schon vorher ohne Umschulung - für August nachkommen kannst.
    • Ende August erhälst Du das ÜG. Da Du durch das ALG II den Lebensunterhalt im August abgedeckt hast, kannst Du das ÜG für September verwenden.
    • Ende September erhälst Du erneut das ÜG, womit der Oktober abgesichert ist

    Wo also siehst Du und das seltsame Forum irgendeine Deckungslücke oder gar Anlaß für eine (in diesem Zusammenhang nicht vorhandene) Härtefallregelung?

    Anders sieht es aus, wenn - wie zu erwarten ist - das Jobcenter Ende Juli nicht mehr das ALG II zahlt. Dann käme das Darlehen in Betracht, wozu ich aber nun auch schon mehrfach etwas geschrieben habe. Im übrigen ist bei entsprechendem Antrag Deinerseits die Mindestrate bei einem solchen Darlehen 10 € im Monat. Und das sollte Dir die von Dir ja selbst beantragte Umschulung schon wert sein...

    Wo also ist das Dilemma?

    Gruß!

  • oh man, ich versuche es gar nicht mehr. Es ist wie es ist und öffentl. Verkehranbindungen gibt es hier nicht und einen Vorschuss für die Dinge die ich auslegen muss gibt es erst nach einem Ü Geld Bescheid. Leider scheinst Du nur Theoretiker zu sein und warst noch nie in solch einer Lage, freu Dich.
    Ich danke Dir dennoch für den Versuch, die Sachlage zu verstehen und wünsche Dir einen schönen Sonntag.

  • Hallo,

    ich komme aus der jahrzehntelangen Praxis (wie auch all die anderen Leute, die hier i.A. antworten), kenne solche Fälle wie Deine zu Hauf - kann aber auch nur versuchen, dir etwas zu erklären, was Du offensichtlich nicht verstehen oder nicht lesen willst.

    Das ist Dein gutes Recht. Ich hoffe nur, daß Du nicht auf die falschen Antworten in irgendeinem obskuren Forum hereinfällst und Dich darauf verläßt. Dein ganzes (von Dir angenommenes) Problem basiert auf eine realitätsfremde Ansicht - siehe die Annahme, daß es eine Deckungslücke und es also eine Härtefallbestimmung gäbe. Das hat dann nichts mit Theorie oder Praxis zu tun, sondern einfach mit einer vollkommen falschen Ansicht (was jetzt nicht gegen Dich, sondern gegen das andere Forum geht). Dennoch kannst Du mir bis jetzt immer noch nicht diese angebliche Lücke erklären.

    Wie auch immer, gib einfach auf - es ist ja nur Dein Leben.

    Ich bin raus aus dem Thema - ich muß mir für meine Hilfe- und Erklärversuche nicht auch noch persönlich angreifen lassen.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich wüßte nicht, daß ich Dich an irgendeiner Stelle beleidigt oder angegriffen habe. Vielmehr habe ich nun etliche Zeit an einem Sonntag sinnlos damit verbracht, Dir etwas zu erklären. Was Dir nicht gefallen hat, weil ich nun mal anderer Meinung bin als Du und dies auch dargelegt habe. Die Reaktion von dir ist allbekannt: sobald man etwas schreibt, was der anderen Seite nicht gefällt, ist man der Böse. Wenn man schreibt (und auch begründet), daß tatsächlich eine Überzahlung stattgefunden hat - ist man der Feind. Man will immer nur das lesen, was einem paßt. Das ist aber nun wahrlich Dein eigenes Problem, mit eventueller Kritik oder falscher Logik Deinerseits klar zu kommen. Das Leben besteht nicht nur aus Deiner Meinung oder Deinen Überzeugungen.

    Gruß!

  • Das war kein Vorurteil. Ich wollte dir bloß darlegen, egal ob Umschulung oder Arbeit, du wirst immer Ende des Monats Geld bekommen, also Ende August für August. Wenn dir das nicht zusagt, dann bleibt als einzige Konsequenz nicht zu arbeiten und keine Umschulung zu machen. Dann bekommst du immer Ende des Monats Geld für den Folgemonat.

  • Kann auch zu Zahlungsterminen noch etwas beitragen. Es gibt Firmen, da kommt am Monatsende
    ein Abschlag und am 15. des Monats die Restzahlung. Das schafft man mit Organisation.
    Eventuell Zahlungstermine beim Vermieter, beim Stromanbieter ändern. Auseinanderziehen,
    so dass nicht Alles am Monatsende/Anfang bezahlt werden muss.

    oh man, ich versuche es gar nicht mehr. Es ist wie es ist und öffentl. Verkehranbindungen gibt es hier nicht und einen Vorschuss für die Dinge die ich auslegen muss gibt es erst nach einem Ü Geld Bescheid.


    Du hast Angst vor Unsicherheit, weil du Verantwortung für deine Zahlungen hast. Das ist verständlich,
    weil jede Phase im Leben Veränderung mit sich bringt. Gerade Arbeitslosigkeit ist besonders stressig.
    [Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/troestende/troestende-smilies-0007.gif] Sei mutig, stelle dich der Veränderung und mache die Umschulung. Versuche die kommenden
    Probleme zu meistern.

    Ja rechtlcih gesehen habe ich eine Überzahlung erhalten, praktisch aber eben nicht. Ende Juli Geld für August vom Alg 2. Ende August Ü Geld für August, aber ich brauch dies für September. Oder eben das Amt stellt die Zahlung Ende JUli für August ein und ich habe für August dann eben keine Geld, da Ü Geld erst Ende des Monats kommt, somit Darlehen vom Alg 2 für August.
    Daher ich habe eine Versorgungslücke, die mit einem Darlehen geschlossen werden muss. Da ich Ü Geld in etwa in der Höhe wie das Alg 2 Geldes bekomme und durch die Umschulung höhere Kosten habe, Fahtkosten,Schulmaterial, welches ich ja erst auslegen muss und mein Pkw defekt ist (Kupplung, Reifen, Bremsen),kann ich solch ein Darlehen nicht zurückzahlen. Ich hoffe es versteht nun endlich einer mein Dilemma.


    Spreche mit der Rentenversicherung, mit dem JC und mit dem PI-Verwalter. Schildere denen deine
    Probleme und versuche das Problem-Gewirr zu entflechten. Eins haben alle Stellen gemeinsam, ..
    .. sie müssen dir helfen! Helfen im Rahmen dessen, was rechtlich möglich ist.

  • HI, jetzt ist genau das passiert, wovor ich Angst hatte :(
    Ende des Monats wird mir Übergangsgeld ausbezahlt und das Hartz 4 Geld abgezogen. Jetzt habe ich bis zum Ende SEptember 190 Euro übrig, zum Leben für meine Tochter und mich und um zur Schule zu fahren. Super. Ich fahre jetzt am Freitag zum Sozialamt und hoffe, dass ich ein Darlehen bekomme. Sonst muss ich die Umschulung abbrechen :(
    Mit der RV konnte ich leider nichts klären, die helfen mir jetzt schon mit Fahrtgeld, weil ich noch 5 Euro habe und es bis zur Übergangszahlung ja noch etwas hin ist. Ich lebe jetzt von Tag zu Tag, heute konnte ich noch zur Schule und morgen geht auch noch für FReitag ist mein Benzin alle, aber vielleicht kommt bis dahin ja schon die Hilfe von der RV. Ich schaue jetzt von einem zum anderen Tag.

  • P.S. Casa

    Das war kein Vorurteil. Ich wollte dir bloß darlegen, egal ob Umschulung oder Arbeit, du wirst immer Ende des Monats Geld bekommen, also Ende August für August. Wenn dir das nicht zusagt, dann bleibt als einzige Konsequenz nicht zu arbeiten und keine Umschulung zu machen. Dann bekommst du immer Ende des Monats Geld für den Folgemonat.

    ja das ist richtig und daher gibt es ja dann beim Amt das Zuflussprinzip, es ist kein Problem den AG zu bitten, dass das Geld einmalig erst zu Beginn des neuen Monats kommt, so dass es dann eben nicht zu einem Rückanspruch vom Alg 2 kommt. Leider greift diese REgelung beim Übergangsgeld nicht bzw. die RV lässt sich auf eine Zahlung zum 1.nicht ein.

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