Ü25 - bei den Eltern wohned

  • Hallo,

    ich bin 27 und kurz davor mein Masterstudium abzuschließen. Da ich mich vor kurzem von meinem Freund getrennt hab, wohne ich nun wieder bei meinen Eltern. Ich bin dabei Bewerbungen zu schreiben, habe jedoch bis jetzt noch keine Zusage bekommen und würde deshalb gern zum Übergang Harz IV beantragen. Beim Amt wurde mir jedoch gesagt, dass meine Eltern weiterhin für mich unterhaltspflichtig sind, da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Jedoch habe ich bisher nachlesen können, dass dies nicht der Fall ist, wenn man über 25 ist. Könnt ihr mir sagen, ob der Herr vom Amt mir falsche Auskunft gegeben hat und ich doch Anspruch habe?
    Liebe Grüße

    D.

  • Da du mindestens 25 bist, bildest du in keinem Falle eine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern. Außerdem sind die deine Eltern mit Abschluss des Masters nicht mehr Unterhaltspflichtig.

    Einzig eine Haushaltsgemeinschaft mit deinen Eltern könnte dir das Jobcenter unterstellen. Dies kann man durch entsprechende Aussagen, dass sie dich finanziell nicht unterstützen (wollen) entkräften. Deine Eltern müssen auch keine Unterlagen zu Einkommen oder Vermögen vorlegen.

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