ALG II Anspruch - Fragen zum SGB II - Hat Lücken oder

  • Arbeitsamt gibt mir keine Auskunft !!
    Und wollen mich auf der Sozial schiene schieben .
    Und in Internet gibt es auch dazu nicht zu lesen.

    Thema:
    Hartz 4 bekommt wer mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann .
    ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindesten 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist.
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    Fragen:
    Rein hypothetisch...:
    1. Muss ich die 3 Stunden hintereinander schaffen an einen Tag , bei schwere Arbeit?????
    2. Kann ich nach 30 min 30 Minuten Pausen machen um die zeit in 6 Stunden zu schaffen.
    3. Im Sitzen kann ich sogar länger Arbeiten als 5 Stunden.
    4. Wenn ich 3 Stunden und 2 Minuten Arbeiten kann geht das auch.^^( :saint: )
    5. Ein Schreibtischjob oder was leichtes als Arbeitsplatz geht doch auch. Aber nicht auf dem Bau. ((( Arbeitswillig)))

    ((Punkt 1-5 reicht doch als Begründung auf Leistungsanspruch §7, § 7A SGB II ?))
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    Warum:
    Ich habe Fibromyalgie und muss bei schwerer Arbeit alle 20 min eine Pause machen.
    Länger stehen als 40 min auf Beton,glatten Boten geht auch nicht. :((((
    Bei leichter Arbeit kann ich mehr schaffen.

    M.F.G Grund

  • Hallo,

    irgendwie verstehe ich Deine Fragen nicht - zumal Du es sowieso nicht entscheidest, ob Du 3 oder mehr Stunden am Tag arbeiten kannst. Das entscheidet ausschließlich ein Amtsarzt.

    Ansonsten geht es nicht darum, ob Du eine "schwere" Arbeit ausübst oder nicht, sondern darum, ob Du grundsätzlich in der Lage bist, mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten - und sei es meinetwegen auch als Parkplatzwächter oder Pförtner.

    Im übrigen "Hartz IV" und ALG II sind identisch.

    Gruß!

  • Es geht nur um den ((§7, 7§A SGB II)) ob er noch greifen kann.
    Der § sagt wirklich nicht aus wie man die 3 Stunden am Tag leisten muss oder machen soll.

    Der Amtsarzt sage nein ich kann nicht 3 Stunden arbeiten.
    Aber ich kann eine Arbeitszeit von 3-5 Stunden schaffen nur mit Pausen. ^^
    Der Amtsarzt, egal hat nicht zu entscheiden was ich wirklich kann. (nötigung)....

    Frage so gestellt:
    Also, wenn ich sage ich kann mehr als 3+X Stunden am Tag arbeiten aber nur mit mehreren Pause.
    Aber nicht durchweg.

    Frage anders gestellt.
    Also, wenn ich von 8 Stunden 3+X Stunden schaffe zu arbeite mit Pausen.

    Frage noch anders gestellt:
    Also ich, wenn ich ein Parkplatzwächter wäre mit 8 Stunden Arbeitszeit.
    Und ich jede Stunde je 25 Minuten Arbeiten muss ( Rundgang,Fegen,was arbeiten).
    (35 Minuten* 8 Stunden = 280 Minuten Pause) und (25 Minuten * 8 Stunden = 200 Minuten = 3:20 Min Arbeit zeit.)
    Wären die 8 Stunden voll.

    Frage noch komischere gestellt:
    Wenn Arbeitsamt sagt haben Sie minds. 3 Stunde an eine tag geschafft zu arbeiten.(sage ich ja)

    Ich klaube das ist zu hoch für andere was ich meine . :(

    Ob der § bla bla , das ich mehrere Stunden arbeiten kann noch greifen tut. ^^


    Ich weis nicht wie ich es noch erklären soll. Äm frage von meheren Seiten sehen^^

  • Der § 7 SGB II greift nicht mehr, da du laut Amtsarzt nicht erwerbsfähig bist.

  • Hallo,

    wenn der Amsarzt so entschieden hat, sind alle Deine Überlegungen hinfällig. Ein Anspruch auf ALG II besteht bei Dir nicht und Du mußt Dich ggf. um die Sozialhilfe kümmern.

    Gruß!

  • Hallo,

    Also, wenn ich sage ich kann mehr als 3+X Stunden am Tag arbeiten aber nur mit mehreren Pause.
    Aber nicht durchweg.

    und was hat das dann mit Erwerbsfähigkeit zu tun? Oder anders gefragt: welcher Arbeitgeber sollte Dich denn einstellen, wenn Du je Stunde von 35 oder meinetwegen auch "nur" 20 Minuten Pausen redest? Bei soviel notwendigen Pausen bist Du per se nicht erwerbsfähig und auch nicht vermittelbar.

    Gruß!

  • Hallo,

    konkret bedeutet Erwerbsunfähigkeit bzw volle Erwerbsminderung:


    Zitat von § 43 Abs. 2 SGB VI

    Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


    Allgemeine Bedingungen des Arbeitsmarktes sind es gerade nicht, wenn man 30 Minuten arbeitet und 30 Minuten Pause macht. Auch 2 Stunden Arbeit und 30 Minuten Pause und dann eine Stunde Arbeit sind nicht übliche Bedingungen des Arbeitsmarktes.
    Viel mehr kann gefordert werden, dass eine Person 4-6 Stunden ohne Pause arbeiten kann. Mindestens aber, dass sie die genannten 3 Stunden ohne Pause arbeiten kann.

    Meinetwegen auch zwei Stunden früh und zwei Stunden abends, wenn das irgendwo üblich ist und nicht nur in irgendwelchen Randbereichen vorkommt, so z.B. Pförtner am Hintereingang, der täglich 2 x 2 Stunden geöffnet ist.

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