Wie viel darf man maximal dazu verdienen - Frage nach Zuverdienst-Höhe

  • Hey Leute,

    Ich habe mich jetzt bestimmt schon 2 Stunden durchs Internet gelesen und werde einfach nicht schlau.

    Nehmen wir folgende Situation an: X (über 25) wohnt zur Studium-Übergangszeit bei den Eltern und bezieht für diese Monate ALG II, also den Regelbedarf von 409 Euro (unter anderem, damit die 180 Euro Krankenkasse übernommen werden). Miete wird nicht gezahlt. Nun verdient X nebenbei freiberuflich selbstständig Geld dazu.

    Folgende Fragen:

    1. Wie viel darf er netto maximal dazu verdienen, um seinen Anspruch nicht zu verlieren? Ist es so, dass X seinen Anspruch direkt verliert, wenn er, nach Abzug der Freibeträgen, mehr als 409 Euro verdient? Also bereits ab 650 Euro netto?

    2. Wenn X den Anspruch verliert, müsste er sich zudem als Selbstständiger versichern, was bis zu 400 Euro pro Monat kosten kann und dann wäre X ganz schnell wieder unter seinem Regelbedarf, selbst wenn er 700 Netto verdient. Spielt sowas eine Rolle?

    2. Spielt die Miete eine Rolle? Die wird doch eh seperat übernommen und der Regelbedarf davon nicht beeinflusst, oder? Oder könnte sich X auch einfach eine Wohnung mieten und hätte dann noch Anspruch?


    Liebe Grüße und Danke im Voraus.

  • Ich habe bisher zumindest das gefunden:

    xxxxxxxxxxxxxxxx


    Zitat: Ein Schreiner mit erheblichen Auftragsproblemen hat nach Abzug aller Betriebsausgaben sowie der Freibeträge, die Erwerbstätigen beim ALG II eingeräumt werden, anrechenbare Einkünfte in Höhe von 1.300 Euro. Sein monatlicher Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 290 Euro. Auch diese Summe wird nun von seinen anrechenbaren Einkünften abgezogen. Diese sinken damit auf 1.010 Euro. Sein Bedarf (einschließlich Unterkunftskosten) beträgt nach den Hartz-IV-Regeln jedoch 1.200 Euro. Damit sinkt sein Einkommen allein durch die Krankenversicherungsbeiträge unter das gesetzlich festgelegte Minimum. Um wieder auf dieses Minimum zu kommen, bekommt er vom Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss von 190 Euro - und hat damit monatlich 1.200 Euro für den Lebensunterhalt (einschließlich Unterkunft) zur Verfügung."


    Demnach könnte X also auch 800 Euro netto verdienen, oder?
    Davon wären 560 Euro anrechbar. Minus mind. 223 Euro Krankenversicherung, die X als selbstständiger zahlen muss, ergeben 337.

    Liebe Grüße!

  • 1. Nein, auch notwendige Betriebsausgaben können ab einem Einkommen von 400 Euro berücksichtigt werden.
    2. Ja, wenn er allein durch die Krankenversicherungskosten hilfsbedürftig wird, kann er einen Zuschuss beantragen auf Grundlage von §26 SGB II.
    3. xxxxxxxxxxxxxxxxx

  • Bei selbstständig Tätigen können die Betriebsausgaben auch bei weniger als 400 € Einkommen berücksichtigt werden.

    Ferner ist korrekt, dass wenn nur wer wegen der Kosten für die KV bedürftig wird, das Jobcenter die Kosten der KV zu tragen hat.

  • Die Quelle ist § 3 Abs. 2 ALG2-VO.

    (2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.


    Eine Einschränkung auf Einnahmen von mehr als 400 € findet nicht statt.

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