Ab wann gehört meine pflegebedürftige Mutter zur BG

  • Ein Hallo an die Experten

    Mein Fall ist etwas kopliziert, jedenfalls für mich. Hab auch schon ein anders Forum befragt,

    Weis nicht ob das ein Problem darstellt.

    Ich bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft in einem selbstbewohnten Haus.

    Meine Mutter (80 Jahre) hat ihre eigene Wohnung.

    Sie bekommt jeden Monat eine Chemo und ist nach der Chemo 2-3 Tage bei uns zu Gast unter Kontrolle, geht dann zurück in ihre Wohnung.


    Nun wurde sie vor kurzem operiert und ist nun erstmal zur Pflege bei uns zu Besuch.

    Sie sollte nach einer kurzen Erholungsphase zurück in ihre Wohnung.

    Nun ist sie schon 2 Wochen bei uns und die Ärztin auf Hausbesuch machte uns keine Hoffnung, so das wir Kontakt mit einem Hospitz aufnahmen. Die „Warteliste“sagte man uns sind 10 – 15 Personen. Es kann also noch dauern.

    Meine Fragen:

    Ab wann und ob überhaupt zählt meine Mutter jetzt zur Bedarfsgemeinschaft und mit welchen finanziellen Konsequenzen. Sie bezieht Rente und Witwenrente ca 1400 €.

    Ich habe und wollte kein Geld von meiner Mutter nehmen.


    Soll oder muß ich dem Jobcenter die neue Situation schildern und bekomme ich dann weniger Geld vom Jobcenter und muss es von meiner Mutter einfordern ?
    Muss sie sich nur anteilmäßig an den KDU beteiligen oder wird ihre Rente voll als Einkommen der BG gerechnet ? Wenn ja, hat sie einen Selbstbehalt ?

    Kann man mich zwingen das Zimmer an meine Mutter zu vermieten und wer legt dann die Miete fest ?

    Wie lange kann ich mir Zeit lassen mit der Meldung an das Amt ?

    Der Besuch bei uns ist ja nur bis sie ins Hozpitz geht.

    Hätte ich auch die Chemotage, 2-3 Tage im Monat, bei uns wohnend schon melden müssen?

    Ab wann muss ich dem Amt sowas mitteilen, ab dem 1. Tag, der 1. Woche, dem 1. Monat.

    Gibt es eine Richtlinie oder kann jedes Jobcenter eigenmächtig entscheiden.

    Der nächste Punkt, ich will auch keine „schlafenden Hunde“ wecken.
    Wir bewohnen ein Haus welches, damals durch die Kinder rechtmäßig, jetzt für uns zu groß ist. 150 m² Wohnfläche 2 Personen. Dadurch konnten wir meine Mutter aufnehmen.

    Das ist dem Jobcenter auch bekannt

    Wenn ich nun den Jobcenter melde, Mutter temporär aufgenommen, könnten sie erneut über die zu große Wohnfläche stolpern.

    Kann das Jobcenter den Verkauf verlangen.

    Wenn das Amt verlangt das Haus zu verkaufen, kann ich die Einnahne als zweckgebunden deklarieren zb. zum neuerwerb einer angemesseneren Imobilie.

    Die KDU sind jetzt ca 120 € / Monat, eine Mietwohnung würde dem Amt entschieden mehr kosten.


    Vielen Dank im voraus

  • Im Mietrecht geht man von 2-3 Monaten aus, wo ein Besuch noch als Besuch zählt und nicht als Bewohner. Diese Regelung kann man hier durchaus heranziehen. Außerdem bleibt die Mutter nur vorübergehend bei euch. Das sollte also kein Problem sein und hier ist nichts zu melden.

    Einkommen der Mutter wird bei euch nicht angerechnet. Ihr bildet in keinem Falle eine Bedarfsgemeinschaft.


    Allerdings sehe ich ein Problem bezüglich des Hospiz. Wer zahlt das? Die Pflegeversicherung? Die KV?
    Falls es die Pflegeversicherung zahlt, gehe ich davon aus, dass deren Beteiligung und das Einkommen der Mutter nicht reichen, um die Kosten zu decken. D.h. das Sozialamt wird die Kosten vorstrecken und bei den Unterhaltspflichtigen (Kindern) wieder eintreiben. Dann spielt euer Haus, mit der Größe, wieder eine Rolle.

  • Nun ist sie schon 2 Wochen bei uns und die Ärztin auf Hausbesuch machte uns keine Hoffnung, so das wir Kontakt mit einem Hospitz aufnahmen. Die „Warteliste“sagte man uns sind 10 – 15 Personen. Es kann also noch dauern.


    Habt ihr eine ambulante Palliativversorgung? Liegt eine Pflegestufe vor?

  • Danke erst mal für die Antworten

    Hallo Casa,

    das mit den 2-3 Monaten klingt doch erst mal gut.
    Das Hozpitz trägt sich hauptsachlich aus Spenden wurde uns gesagt, bis auf eine Restsumme von der Krankenkasse.

    Hallo Grace,

    ja Antr. auf Pflegegrad wurde gestellt und als Kombi Pflege... als Pflegegrad 3 bestätigt.
    Die Bestätigung kam vor 3 Tagen.
    Der Pflegedienst erscheint 2 Mal am Tag legt Infusion und verabreicht Medikamente.
    1 Mal am Tag wird Mam vom Pflegdient gewaschen.
    Wir sind dazu schlecht in der Lage, meine Frau ist selber seit Jahren Krank. Ich habe zur Zeit eine Maßnahme vom Amt.
    Bei der Meldung an das Amt geht es mir nicht um das finanzielle, na ja ein wenig doch.
    Unsere KDU sind 120 € / Monat Durchschnitt, als 40 € für meine Mutter Anteilmäßig, kein Ding.
    Es geht um das Haus. Wir sind schon länger auf suche nach was Kleinerem, ebenerdig.
    Man findet nichts und für mein Haus kriege ich keine gute Startsumme.
    Wenn ich dann verkaufen muss in kurzer Zeit...
    Wir haben noch Tiere,(laute Ziervögel, Katzen Kaninchen) welche man schlecht mit in eine Mietwohnung nehmen kann.
    Desshalb wollte ich die Füße stillhalten und die Meldung ans Amt lange hinausschieben.
    In einem anderen Forum schrieb man "Da deine Mutter definitiv nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann, lebt sie nun dauerhaft bei dir und das ist zu meldem".
    Wann zu melden blieb offen.
    Bis jetzt sinds 2 Wochen, bis zum Hospitz...
    Hoffendlich erlebt sie es noch

  • Das ist Blödsinn, was da jemand anderes schrieb.

    Ob deine Mutter nun bei dir ihre Zeit verbringt oder in ihrer Wohnung, macht doch keinen Unterschied. Gepflegt werden muss sie sowieso. Egal wo sie sich befindet. Und gerade weil der Aufenthalt bei euch vorübergehend ist, wohnt sie nicht bei euch.


    Das Haus muss, wenn das Jobcenter es verlangt, nicht zu jedem Preis verkauft werden. Der Verkaufspreis darf nicht mehr als ca. 10 % vom ermittelten Wert abweichen, denn dann wäre die Verwertung unwirtschaftlich.
    Die Tiere sind allerdings kein Grund ein Haus vorzuhalten.

  • @total unwissender

    Ich glaube kaum dass dein Haus in diesem Fall vom Jobcenter verwertet wird. Du bist 60 Jahre alt, das Haus ist abbezahlt und vielleicht ein wenig zu groß. Es würde meiner Meinung nach einer Bestrafung gleichkommen, von einer Person das Haus zu verwerten, welche vielleicht ein Leben lang dafür gearbeitet hat. Deswegen mache die dort keine allzu großen Sorgen und notfalls kann man immer noch dagegen klagen.

    Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück bei der Wohnungs/Haussuche :)

  • Das ist Blödsinn, was da jemand anderes schrieb.

    Ob deine Mutter nun bei dir ihre Zeit verbringt oder in ihrer Wohnung, macht doch keinen Unterschied. Gepflegt werden muss sie sowieso. Egal wo sie sich befindet. Und gerade weil der Aufenthalt bei euch vorübergehend ist, wohnt sie nicht bei euch.


    Das Haus muss, wenn das Jobcenter es verlangt, nicht zu jedem Preis verkauft werden. Der Verkaufspreis darf nicht mehr als ca. 10 % vom ermittelten Wert abweichen, denn dann wäre die Verwertung unwirtschaftlich.
    Die Tiere sind allerdings kein Grund ein Haus vorzuhalten.


    Ich denke eher, dass es um den mietrechtlichen Aspekt der Sache dem Forum ging
    und den würde ich hier auch anmerken:


    Das müsste dann tatsächlich geschehen und hat aber mit der BG nicht das Geringste zu tun,
    berührt es nur in sofern, dass sich die Nebenkosten etwas erhöhen.

  • Naja, nur weil ein Vermieter (den es hier nicht gibt) bei einer Mietwohnung nach 6 Wochen (was sehr konservativ geschätzt ist) mal nachfragen darf, heißt das nicht, dass hier Infos ans Jobcenter zu geben sind.

  • In einem anderen Forum schrieb man "Da deine Mutter definitiv nicht mehr in ihre Wohnung zurück kann, lebt sie nun dauerhaft bei dir und das ist zu meldem".

    Naja, nur weil ein Vermieter (den es hier nicht gibt) bei einer Mietwohnung nach 6 Wochen (was sehr konservativ geschätzt ist) mal nachfragen darf, heißt das nicht, dass hier Infos ans Jobcenter zu geben sind.


    Es ging mir hier nur um die Berichtigung/korrekte Aussage, was dort gemeint war.
    Denn es war nicht das, was der TE hier verstanden hat. Korrekter Weise war zu lesen:


    Genau das heißt das nicht, dass hier Infos ans Jobcenter zu geben sind.
    Ich meinte das ebenfalls nicht, sondern mir erschien nur die Berichtigung
    dieser Tatsache wichtig. Damit auch der TE versteht, was tatsächlich
    gemeint war.

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