WG beim Vermieter angeben oder nicht

  • Hallo,

    mein Mitbewohner und ich leben nun seit 8 Jahren in einer WG. Zur Zeit suchen wir eine neue größere wohnung, da wir ein Gemeinschaftszimmer wollen. Außerdem soll in unserer wohnung der Dachboden zu Wohnraum ausgebaut werden, was sicherlich zu massiven Beeinträchtigungen führen wird.(Wir wohnen gleich darunter)

    Das Jobcenter weiß von der Wohngemeinschaft, diesbezüglich gab es nur zu anfang Probleme, da sie öfter mal nachfragten, ob wir nicht doch ein Paar sind.

    Jetzt zum PRoblem: Wir suchen bereits seit einem halben Jahr, haben schon einige Wohnungen gesehen, die für uns geeignet wären,bekommen vom Vermieter aber immer dieselbe Absage(abgesehen von der Finanzierung) Die Wohnung sei nicht für eine WG geeignet, vom Schnitt her. Z.b. finden viele Vermieter, dass eine Wohnung mit zwei separat abschließbaren Räumen und einem Durchgangszimmer dazwischen(welches wir dann als Gemeinschaftsraum nutzen würden), als nicht geeignet für eine WG, für uns wäre das aber kein Problem, solange jeder sein Zimmer verschließen kann, wenn er das will.

    Wir überlegen nun, ob wir "als Paar" auf wohnungssuche gehen sollten, das jobcenter weiß ja von der WG. Und ein bisschen flunkern kann man ja, oder? Ob wir nun tatsächlich ein Bett teilen geht den Vermieter ja nix an...

    Sollten wir das tun, oder kann das mit dem Jobcenter doch Probleme geben?

  • Hallo,

    und was macht Ihr, wenn das Jobcenter davon Wind bekommt, z.B. bei Vorlage des Mietvertrages? Viel Spaß dann bei den Auseinandersetzungen...

    Im übrigen wäre der Vermieter bei der "Flunkerei" (die man auch als wesentlich ernsthafter anders bezeichnen kann) zu einer sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er das mitbekommt. Viel Spaß auch dabei...

    Gruß!

  • Man muss aber sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter und Jobcenter etwas davon mitbekommen, eher gering ist. Da muss man selbst entscheiden, ob man das Risiko eingehen will oder nicht.

  • @Casa

    Naja - ich sehe das Risko nicht gerade gering an. Das Jobcneter könnte schon durch den Mietvertrag aufmerksam werden, wenn dort nicht ausdrücklich was von WG steht. Und der Vermieter würde schon durch einen einfachen Handwerkerbesuch, von ihm ausgelöst, stutzig werden - oder durch andere Mieter oder oder oder...

    Alles schon erlebt.

    Gruß!

  • Hmm ok?

    Aber seit wann steht im Mietvertrag was von "Paar" oder "WG"? Wäre mir z.B. gänzlich neu. Klingt auf jeden Fall seltsam, aber kann mir vorstellen, dass es das gibt.

  • Generelle Information Mietrecht für den TE:

    Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:

    • Ein WG-Mitglied wird Hauptmieter und lässt sich eine generelle Untervermietungserlaubnis erteilen. Die Untermieter können dann ohne jeweils neue Genehmigung ausgetauscht werden, dem Vermieter müssen lediglich die neuen Namen mitgeteilt werden.
    • Wer als Einzelner eine Wohnung anmietet, um über den Umweg von Untermietverhältnissen eine Wohngemeinschaft zu bilden, benötigt dazu die Erlaubnis des Vermieters. Die Bildung einer Wohngemeinschaft ist gegen den Willen des Vermieters in diesem Fall ebenso wie eine Untervermietung nur dann möglich, wenn sich nach Abschluss des Mietvertrages ein darauf gerichtetes Interesse des Mieters herausstellt.
    • Alle WG-Mitglieder werden Hauptmieter, können dann aber auch nur alle gemeinsam den Vertrag auflösen. Alle sind dann auch gegenüber dem Vermieter zur gesamten (!) Mietzahlung verpflichtet.
    • Im Mietvertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich um eine WG handelt (WG-Mietvertrag). In diesem Falle werden alle WG-Mitglieder Hauptmieter und können beliebig ausgetauscht werden.


    ...................


    Kündigung des Vermieters wäre Folge. Die Hoffnung, es bliebe unentdeckt
    muss ich zerstören.Spätestens bei Problemen mit dem JC wegen eheähnlicher
    Gemeinschaft tritt das offen zu Tage und ich rate davon ab. Für das JC muss
    es ein WG Mietvertrag sein, sonst gibt es Probleme. Sucht euch eine Wohnung als WG.

  • Hm..in unserem aktuellen Mietvertrag stehen wir auch beide als Hauptmieter drin.
    Bisher geht das, wie gesagt gut.

    Aber wenn so etwas wirklich zu einer Kündigung seitens des Vermieters führen kann, ist mir das risiko wirklich zu groß.

    Danke für eure Antworten.

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