Inkasso Mahnung ohne vorherigen Bescheid

  • Hallo liebe community,

    jipppiii-...heute hat mich schon wieder eine neue Hiobsbotschaft erreicht... 8o:whistling:<X
    Vorab: Ich bin noch im Leistungsbezug
    und werde per Mahnung (zzgl. 5 € Mahngebühr vesteht sich) vom Inkasso Service des JC aufgefordert einen 3-stelligen Betrag binnen 10 Tagen zu überweisen.... =O:thumbdown:

    Auf der Rückseite steht etwas von "Zuschuss zur Krankenversicherung" für den Zeitraum

    von Mitte 2014 bis Mitte 2015

    Weder die Service-Hotline noch die Inkasso Abteilung konnten mir sagen worum es sich genau handelt.

    Habe mich dann auf Empfehlung beider "Experten" gleich mal wieder lustig an den Rechner gesetzt und Widerspruch eingelegt um die Grütze erstmal vom Tisch zu haben.

    Einerseits weiß ich aber nicht, warum ich dem Jobcenter Krankenkassenbeiträge schulden soll. Da sie ja eh nur das zahlen was sie müssen...
    Andererseits liegt doch hier ein schwerer Formfehler vor, wenn ich direkt mal ne Mahnung bekomme ohne vorherigen Schriftwechsel, oder nicht?

    Was meint ihr dazu?

  • ich meine, wie können die davon ausgehen, dass man mal eben als Harz4 Empfänger so einen Betrag überhaupt zur Verfügung hat, für den es noch nicht einmal eine genaue Erklärung gibt. Wahrscheinlich ein Computerfehler oder sowas. Das hatte ich schon einmal und es hat sich noch nicht mal einer entschuldigt für den ganzen f...Streß den so eine Grütze verursacht.

  • In dem Schreiben steht nicht mehr drin als, das was ich bereits geschrieben habe. Also sehe ich ich keinen erweiterten Sinn darin es hochzuladen. Wie gesagt: Es ist eine Mahnung ohne das mir vorher irgendetwas anderes zugegangen ist. Kein Bescheid, Keine Zahlungsaufforderung, keine Erklärung.

  • Ohne das Schreiben zu lesen, können wir die Frage nicht vernünftig beantworten.

    Und es kann sehr wohl Zusammenhänge mit dem Thread Verdienstbescheinigungen erneut angefordert geben. Du hast geschrieben, dass deine Leistungen immer vorläufig waren. Jetzt hast du einige Lohnabrechnungen nicht eingereicht. Das Jobcenter könnte eine Lohnanfrage an den Arbeitgeber gestellt haben und somit die Leistungen endgültig berechnet haben. Hierfür müsstest du dann noch einen Bescheid erhalten. Eine Anhörung oder Schriftwechsel ist bei einer endgültigen Festsetzung nicht notwendig.

  • Hallo,

    Einerseits weiß ich aber nicht, warum ich dem Jobcenter Krankenkassenbeiträge schulden soll. Da sie ja eh nur das zahlen was sie müssen...

    Nein, daß Jobcenter muß nicht das zahlen "was sie müssen". Die Rückforderung weist darauf hin, daß kein Anspruch auf ALG II in dem betreffenden Zeitraum bestanden hat. Von daher sehe ich durchaus einen Zusammenhang mit den im Post #7 genannten Thread. Auch wenn Du das negieren willst.

    Also sehe ich ich keinen erweiterten Sinn darin es hochzuladen.

    Deine Sache. Aber dann sehe ich auch "keinen erweiterten Sinn" darin, Dir hier weiter zu helfen.

    Gruß!

  • was bedeutet negieren bitte?


    gehen wir mal davon aus das ich in der Lage bin, zu rekapitulieren dass in dem genanntem Zeitraum im Bezug von ALG II war und hatte dementsprechend Anspruch.

    Selbst wenn dem nicht so wäre, würde sich das JC dann nicht das Geld von der Krankenkasse zurückholen ? Und die wiederum von mir?

  • Für Hilfesuchende ist es manchmal nicht ersichtlich, warum eine Dokument genötigt wird
    vom TE. Oft sind es Kleinigkeiten, wie Rechtsgrundlagen, die uns Aufschluss geben, warum
    dieser Mahnbescheid kam. So kommen wir jetzt tatsächlich nicht weiter, genauso, wie
    hier auch nicht.

  • Hallo,

    würde sich das JC dann nicht das Geld von der Krankenkasse zurückholen ? Und die wiederum von mir?

    nein. Die KK würde u.U. ewig lange auf die Forderung sitzen bleiben. Das JC kann das anders regeln.

    Im übrigen setzt eine Rückforderung der KK-Beiträge voraus, daß es keinen Anspruch auf Zahlung der KK-Beiträge gab. Im Augenblick siehst Du keinen "erweiterten Sinn" darin, das Schreiben hochzuladen, womit nur Deine eigene Beurteilung hier steht. Aber mit Deiner subjektiven Meinung kann man wenig anfangen.

    Du bist bei Deinen beiden Threads nicht bereit, die entsprechenden Schreiben anonymisiert zur Verfügung zu stellen, erwartest aber dennoch eine Hilfe. Wie aber kann Dir jemand objektiv sagen, wer nun welche Möglichkeiten hat, wenn Du nur ausschließlich Deine eigenen Aussagen zuläßt?

    Gruß!

  • gehen wir mal davon aus das ich in der Lage bin, zu rekapitulieren dass in dem genanntem Zeitraum im Bezug von ALG II war und hatte dementsprechend Anspruch.


    Du hattest einen vorläufigen Bescheid, somit hattest du nicht zwangsläufig Anspruch auf ALG II. Wie gesagt Lohnabfrage, Nachberechnung und schon fällst du aus dem Bezug.



    Ich schließe hiermit den Thread mal wieder wenn hier jeder nur ein Schriftstück sehen will, dass weder mir noch jemand anderem Aufschluss gibt.


    Und warum sollte es niemand anderem Aufschluss geben? Ich denke wir können solche Bescheide/Mahnungen ganz gut lesen und verstehen.

  • Hallo,

    wenn hier jeder nur ein Schriftstück sehen will, dass weder mir noch jemand anderem Aufschluss gibt.

    und weil Du aus dem Schriftstück keinen "Aufschluß" ersiehst, sind alle anderen nun zu dumm - oder wie meinst Du das?

    Die Leute, die Dir hier antworten, sind Experten, die seit etlichen Jahren mit der Materie des ALG II vertraut sind. Daraus zu schlußfolgern, daß wir nicht in der Lage sind, aus Dokumenten den Tenor zu erkennen, ist eher ein Armutszeugnis von Dir - weil du irgendwas nicht begreifen kannst, sind alle anderen auch nicht in der Lage dazu.

    Wie auch immer: es ist Deine Angelegenheit und Du bist selbstverständlich nicht verpflichtet, irgendwas hoch zu laden. Aber dann kannst Du auch keine objektive Beratung erwarten. So einfach ist das.

    Gruß!

  • ist ja auch egal.

    Ich schließe hiermit den Thread mal wieder wenn hier jeder nur ein Schriftstück sehen will, dass weder mir noch jemand anderem Aufschluss gibt.


    Selbstverständlich sind bei solchen Sachen die Schriftstücke wichtig. Wenn du sie nicht verstehst,
    heißt das ja nicht zwangsläufig, dass wir sie auch nicht verstehen. Du hast ja nach Hilfe gefragt,
    aber wie soll man dir helfen, wenn nichts klar ist. Hier zum Beispiel die Rechtsgrundlage, auf
    der dieser Mahnbescheid basiert. Ohne Rechtsgrundlage und vorangegangene Ereignisse kommt
    nicht aus heiterem Himmel ein Mahnbescheid.

  • hello Corinna?

    meine Frage ist komplett falsch verstanden worden. Ich wollte nicht die Mahnung und ihren Inhalt erklärt bekommen, weil ich ja selbst gelernt habe auch zwischen den Zeilen zu lesen.
    Ich wollte auch nicht das Wissen der langjährigen Experten hier in Frage stellen!

    Vielen Dank erstmal sind die meisten meiner Fragen nun dank dIr beantwortet. Ich finde es nur schade, dass du derartige Rückschlüsse ala: dann sind wir wohl alle zu dumm ....ziehst, nur weil ich hier kein Dokument hochladen möchte. Ich habe Respekt davor wenn jemand sich eines Problems annimmt. Aber man sollte auch respektieren, wenn der Fragesteller kein Dokument hochlädt, dessen Inhalt keine weiteren Informationen hergibt als die die er schon gepostet hat.

    Die Frage ist aber immer noch warum ich ohne vorherigen Bescheid, Zahlungsaufforderung oder ähnliches direkt eine Mahnung erhalte die sich in keinster Weise nachvollziehen lässt.

    Grüße

  • @Harzerroller

    Du musst einfach mal lesen was wir schreiben!

    Dein Problem ist, dass du mehrere Baustellen hast. Zum einem möchtest du Gelder für die Kinder, was verständlich ist, aber andererseits hast du so manch eine Lohnabrechnung nicht eingereicht. Ich würde an deiner Stelle reinen Tisch machen, ansonsten könntest du noch weitere Probleme bekommen.

    Zudem können die dazugehörigen Bescheide noch in den kommenden Tagen eingehen. Manche Briefe werden aus Nürnberg, manche direkt vom Jobcenter verschickt. Und die Vermutung, dass eine Lohnabfrage bei dem Arbeitgeber, sowie eine Nachberechnung erfolgt ist, ist für aktuell die logischte Erklärung. Und für eine endgültige Festsetzung bedarf es keiner Anhörung oder eines Schriftwechsels. Das Jobcenter berechnet die Leistungen und zahlt entweder nach oder fordert etwas zurück.

    Und du sagst uns nun, ob wir dir in allen Fällen helfen sollen (reinen Tisch machen) oder du lässt es bleiben.

  • Gegen die Zahlungsaufforderung selbst ist ein Widerspruch unzulässig.

    Allenfalls gegen die Mahngebühren ist er zulässig und auch begründet.

    Was da nun genau gelaufen ist, kann dir niemand sagen. Dafür musst du selbst aktiv werden und beim Jobcenter nachfragen.

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