Bausparvertrag verbrauchen

  • Hallo zusammen,

    bevor ich zu meiner Frage komme erstmal kurz zu meiner Situation:
    Nachdem ich die letzten 3 Jahre krankgeschrieben/arbeitlos und größtenteils in Reha verbracht habe muss ich nun ALG2 beantragen.
    Mein Bausparvertrag befindet sich über der Freibetrags-Grenze, sodass ich davon einen Teil kündigen und den Rest ruhen lassen muss.

    Da ich bald einen Umzug in eine ambulant betreute WG machen werde (derzeit komme ich bei meinen Eltern unter) stellt sich mir nun die Frage, was passiert wenn ich das Geld vom Bausparvertrag für Umzug und Einrichtung etc verwende.

    Auf den Konto-Auszügen sieht die AfA dann ja dass ich erstmal viel Geld auf mein Konto bekommen habe und dass dann relativ schnell wieder verschwunden ist.

    Brauche ich da für alles Nachweise?
    Und wo kann ich zB Informationen finden was okay ist und was nicht? (Mir ist natürlich klar dass ich mir keine Luxussachen holen kann xD)

  • Hallo,

    wie willst Du denn auch nur annähernd plausibel begründen, 45.000 € für eine Erstaustattung und einem Umzug verwendet zu haben?

    Das ist m.E. vollkommen illusorisch. Man könnte vielleicht 1000 bis 2000 € als Argument für diesen Bedarf anbringen - aber doch nicht 45.000 €. Zumal dann, wenn die Hilfsbedürftigkeit zum Zeitpunkt der Auszahlung absehbar war. Hier könnte man dann von einer bewußten "Verschleuderung" von Vermögen ausgehen, was u.U. dazu führt, daß kein Anspruch auf ALG II besteht.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich glaube da habe ich was falsch verstanden.

    Der Vertrag war auf 50.000 angesetzt (also das Ziel), eingespart war bisher etwas über 5.500
    (wäre ja auch zu schön wenn ich mit 25 schon 50.000 gespart hätte xD)

    Wie weiter oben gesagt dreht es sich um ca 1.300€ die ich über dem Freibetrag bin

  • Zu berücksichtigendes Vermögen

    (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.


    (2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen

    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
    2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
    3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
    4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.


    2Bei Personen, die

    1. vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9 750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 48 750 Euro,
    2. nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 9 900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 49 500 Euro,
    3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 50 250 Euro


    nicht übersteigen.

  • Da ich bald einen Umzug in eine ambulant betreute WG machen werde (derzeit komme ich bei meinen Eltern unter) stellt sich mir nun die Frage, was passiert wenn ich das Geld vom Bausparvertrag für Umzug und Einrichtung etc verwende.
    Auf den Konto-Auszügen sieht die AfA dann ja dass ich erstmal viel Geld auf mein Konto bekommen habe und dass dann relativ schnell wieder verschwunden ist.

    Vorab
    Du hättest auch die Möglichkeit einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen.

    Beispiel
    Dein Vermögen liegt 1300 Euro über dem Freibetrag und dein Anspruch auf ALG II beträgt monatlich 650,00 Euro. Du hast in den folgenden zwei Monaten keinen Anspruch, da du diesen durch dein Vermögen selber decken kannst/musst.

    Wenn du das Geld an Tag 1 nun für Möbel, Kleidung etc. ausgibst, dann hättest du trotzdem erst nach zwei Monaten einen Anspruch auf ALG II, denn das Jobcenter könnte dir in dem Fall unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen.

  • Ich nehme an wenn ich einen Antrag auf Erstausstattung stelle müsste/dürfte ich das von den 1.300€ zahlen die über dem Freibetrag liegen?


    Nein, dann würde das Amt dir gewisse Beträge für Waschmaschine, Staubsauger, Einrichtung etc. zur Verfügung stellen.

  • okay, ich denke dann weiß ich was zu tun ist.

    Antrag für Erstausstattung stellen, vom Vermögen über Freibetrag leben und dann Antrag auf ALG2 stellen.
    (Oder bestenfalls vorher schon nen Job finden)

  • Zitat von Accname

    ich bin 25, sprich der Freibetrag ist 4.500€ und ich bin da knapp 1.300€ drüber

    Wo hast du den Freibetrag 4.500 Euro her? Hast du dir § 12 SGB II nicht angesehen? ?(

  • Zitat

    ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner

    Zitat

    ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten


    25 x 150 = 3750
    + 750 = 4500

    So wurde es mir zmd auch bei der Antragsstellung erklärt

  • Wo schaust du, bei der Altersvorsorge?

    Vom Vermögen sind abzusetzen

    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,


    3. nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nr. 1 jeweils 10 050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nr. 3 jeweils 50 250 Euro

    M.E. ist das korrekt!

  • 4500 € ist korrekt. Gib den Rest aus und stelle dann Antrag auf ALG2.

    Man wird durchaus Miete + 800 € im Monat ausgeben dürfen, ohne dass man verschwenderisch lebt. Dann sind die 1300 € schnell verbraucht.

  • okay, ich denke dann weiß ich was zu tun ist.

    Antrag für Erstausstattung stellen, vom Vermögen über Freibetrag leben und dann Antrag auf ALG2 stellen.
    (Oder bestenfalls vorher schon nen Job finden)


    Du kannst natürlich auch vorher einen Antrag stellen, dieser würde allerdings abgelehnt werden.

    Zur Erstausstattung muss man sagen, dass man oftmals Gutscheine bzw. Kostgarantien für Möbel von Diakonie oder Gebrauchtwarenbörsen bekommt. Wenn du dich mit Möbeln von Discountern einrichten möchtest, solltest du dies, auch in Bezug auf die 1300,00 Euro, mit deinem Sachbearbeiter besprechen. Vielleicht könnt ihr dort eine gute Lösung für beide Seiten finden.

  • 4500 € ist korrekt. Gib den Rest aus und stelle dann Antrag auf ALG2.

    Man wird durchaus Miete + 800 € im Monat ausgeben dürfen, ohne dass man verschwenderisch lebt. Dann sind die 1300 € schnell verbraucht.


    Unterlasse es bitte falsche Tipps zu geben !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!