was bringt einstweiliger Rechtsschutz

  • hallo. ich bin alleinerziehend und habe eine Teilzeitstelle. Bis März bekam ich vom AA zuschuss für Pendelfahrten zur Arbeit. Ich habe dann Mitte März Antrag auf Aufstocker gestellt. Ich bekam dann einen Termin zum persönlichen Erscheinen zum 28. Marz den ich sofort per Fax und email abgesagt habe, da ich an dem Termin arbeiten muss.
    Am 03.04. bekam ich dann einen Bescheid über Ablehnung meines Antrages da ich untentschuldigt den Termin hab sausen lassen. Ich legt sofort per einschreiben Widerspruch ein. Als ich dann bis zum 18.04 nichts gehört hatte, habe ich einstweiligen rechtsschutz beim SG gestellt. Und jetzt bekomme ich eine Terminladung vom Gericht zum 12.07 d.h ich habe bis dahin kein Aufstocker Geld und diesen Termin kann ich nicht wahrnehmen da ich mich dann in Urlaub befinde

    da brauche ich doch auch keine einstweiligen Rechtsschutz d.h ich habe bis locker August kein geld

  • Hallo,

    was erwartest Du nun? Du konntest weder den Termin vom Amt noch kannst Du den Termin vor Gericht wahrnehmen - zumindest was das Gericht betrifft, ist das nun mal eine von Dir ausgelöste Verspätung des Verfahrens.

    Im übrigen bedeutet eine EV nicht, daß automatisch zu Deinen Gunsten entscheiden wird. Das Gericht holt sich erst beim Amt eine Stellungsnahme ein und KANN dann per Aktenlage entscheiden. Es KANN aber auch einen Termin ansetzen.

    Gruß!

  • Sorry ich kann ja nicht dafür, das ich alleine im Geschäft bin und mein Chef deshalb den Laden nicht zumachen kann. Und das ich in Urlaub bin,habe ja nicht gewusst das ich dann einen Gerichtstermin habe

  • und ich habe ordnungsgemäss beim Amt den Termin abgesagt! Nur weil das Amt anscheinend nicht gesehen oder gelesen hat habe ich einen ablehnenden Bescheid bekommen weil ich unentschuldigt diesen Termin nicht wahrgenommen habe

  • Hallo,

    ist ja auch alles in Ordnung. Fakt ist aber dennoch, daß es nun durch Dich eben länger dauert, bis es zum Gerichtstermin kommt.

    Im übrigen findet ein solcher Termin i.d.R. nur dann statt, wenn dem Richter der Antrag auf EV nicht vollständig plausibel vorkommt. Andernfalls hätte das Gericht per Aktenlage entschieden.

    Gruß!

  • Hallo,

    ist ja auch alles in Ordnung. Fakt ist aber dennoch, daß es nun durch Dich eben länger dauert, bis es zum Gerichtstermin kommt.

    Im übrigen findet ein solcher Termin i.d.R. nur dann statt, wenn dem Richter der Antrag auf EV nicht vollständig plausibel vorkommt. Andernfalls hätte das Gericht per Aktenlage entschieden.

    und ich habe ordnungsgemäss beim Amt den Termin abgesagtist ja auch alles in Ordnung.

    "Odnungsgemäß" nun nicht gerade - weder ein Fax noch eine Mail sind unbedingt rechtssicher. "Ordnunsgemäß" wäre eine persönliche,schriftliche oder - mit Einschränkungen - telefonische Absage gewesen.

    Gruß!

  • fax ist doch schriftlich mit unterschrift und warum sollte das nicht ausreichen man kann ja sogar per fax kündigen und die email ging an die Sachbearbeiterin direkt

  • Hallo,

    ja und? Das bedeutet dennoch nicht, daß das Fax beim Jobcenter angekommen ist. Woher willst Du wissen, ob das Fax eingeschaltet war, Papier eingelegt war und und und...

    Das gleiche gilt auch für Mails - Du weißt nicht, ob der Empfänger die Mail auch wirklich erhalten hat und kannst das - wie auch das Fax - nicht nachweisen.

    Rechtssicher sind eigentlich nur persönliche Vorsprachen oder Einschreiben mit Rückschein.

    Gruß!

  • Weitere Information ein Auszug aus einem Artikel


    Außerdem 2 Urteile:

    Urteil des BSG vom 20.10.2009 (Az.: B 5 R 84/09 B)

    Urteil des BGH vom 19.02.2014 (Az.: IV ZR 163/13)

  • Nun mal produktiv vorgehen.

    Termine beim Jobcenter absagen, weil man verpflichtet ist zu arbeiten ist in Ordnung.

    Gerichtstermine sind allerdings unabhängig von Urlaub, Arbeit oder (mal salopp gesagt) querstehenden Furzen wahrzunehmen. Liest man sich die Ladung durch wird man auch feststellen, dass das Gericht darauf aufmerksam macht, dass man mitteilen möge, wenn man von einem anderen Ort als dem Wohnort anreist. Dann entscheidet das Gericht ggf. erneut ob der die Anwesenheit der Person notwendig ist und/oder ob die Person später geladen wird.

    Das heißt nun, man teilt dem SG mit von wo man anreist. Das Gericht wird dann reagieren.


    Wichtig: Gegen die Ablehnung binnen eines Monats auch Widerspruch einlegen.

  • ok dann reise ich mal eben von Bulgarien an... Na ja komisch das dann weder Fax noch email da sind. Protokoll und Lesebestätigung habe ich ja auch

    wie dem auch sei... im nachhinein ist man schlauer wenn ich weiter Arbeitslosengeld bezogen hätte stand ich besser da als jetzt mit Job

  • Zitat von delphi

    wie dem auch sei... im nachhinein ist man schlauer wenn ich weiter Arbeitslosengeld bezogen hätte stand ich besser da als jetzt mit Job


    Wahrscheinlich nicht.

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