Aufstockung - Verweigerung der Reisekosten zum Termin

  • Hallo,

    ich habe eine(n) Vermittler(in) der/die letzten Monat mit einer Neuerung um die Ecke kam.
    Aussage des Vermittlers:
    "Da ich Einkommen erhalte, wenn auch wenig, werden mir vom Vermittler keine Reisekosten mehr zu den monatlichen Gesprächen* erstatten. Die Reisekosten seien nämlich nur für Leute vorgesehen, die gar kein Einkommen haben."

    *überreichen des "Nachweis von Eigenbemühungen" und "Erhalt von neuen Vermittlungsvorschlägen" -> Dieses "Gespräch" dauert 15 Minuten und ist mir kein Geld wert, da dies auch über Postwege statt finden könnte.


    - Laut Eingliederungsvereinbarung sind Gespräche dieser Art kostenlos zu führen. Für mich sind diese Gespräche nicht mehr kostenlos, da ich durch die Fahrtkosten einen zweistelligen Betrag zahlen muss.

    - Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.

    -> Ist die Aussage des Vermittlers korrekt, dass dieser die Fahrtkosten aufgrund der Aufstockung verweigern kann?


    Da ich schon mal ein Thema "eröffnet" habe, fällt mir eine weitere Frage ein:
    Laut Eingliederungsvereinbarung muss ich bis zum nächsten Termin, 5 Bewerbungen nachweisen.
    Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?
    Im Hintergrund werde ich mich natürlich auf mehr Stellen, als nur 5 bewerben, aber die Nachfragen und Kritiken zu den 30 Stellen, auf die ich mich bewerbe (und auch an mir als Person und dem erreichten) gehen mir so langsam auf die Nerven.


    Gruß
    David

    6 Mal editiert, zuletzt von meteo (22. Mai 2017 um 01:50)

  • Hallo Grace,

    danke für die schnelle Reaktion.

    Ich habe eben eine Eingliederungsvereinbarung hochgeladen, die aktuell nicht mehr gültig ist. Die aktuelle lade ich gleich hoch.

    Einmal editiert, zuletzt von meteo (22. Mai 2017 um 01:41)

  • Hallo,

    Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.

    das glaube ich kaum. Durch die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit dürfte diese Aussage nicht richtig sein.

    Laut Eingliederungsvereinbarung sind Gespräche dieser Art kostenlos zu führen.

    In der EGV wird ausdrücklich eine Pauschale für Bewerbungen genannt. Somit ist auch diese Aussage nicht richtig.

    Entstehen höhere Kosten als die Pauschale, kann dies in der EGV entsprechend vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, solltest Du vor Antritt einer Bewerbungsreise einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, kannst Du das normale Widerspruchs- und Klageverfahren vornehmen.

    Die Begründung des SB ist zwar Blödsinn, aber es handelt sich (solange es nicht in der EGV steht) um eine reine KANN-Leistung - einen Anspruch als solches hast Du somit nicht. Abgesehen davon ist eigentlich nach dem BGB der einladende Arbeitsgeber für die Kosten eines Vorstellunsggespräches verantwortlich. Nur wenn er dies ausdrücklich in seiner Einladung verneint, käme eine Erstattung durch das Jobcenter in Frage.

    Im übrigen gibt es auch für Reisekosten vom Jobcente eine Obergrenze von max. 300 € im Jahr.

    Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?

    Nein. Aber Du kannst dann auch nicht die Pauschale und ggf. Reisekosten geltend machen.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    danke für die ausführliche Antwort.

    Zu einem Punkt habe ich eine Frage:

    Hallo,

    Nein. Aber Du kannst dann auch nicht die Pauschale und ggf. Reisekosten geltend machen.

    Mir wurden bisher alle Reisekosten mit der Begründung abgelehnt, dass es sich dabei um keine von der Agentur für Arbeit vorgeschlagenen Stellen gehandelt hat, sondern um Eigenbemühungen, die grundsätzlich nicht bezahlt werden.

  • Hallo,

    dass es sich dabei um keine von der Agentur für Arbeit vorgeschlagenen Stellen gehandelt hat, sondern um Eigenbemühungen, die grundsätzlich nicht bezahlt werden.

    Gegen dieses Argument würde ich Widerspruch und ggf. Klage einreichen, denn sie ist schwachsinnig. Das Amt kann nicht einerseits laut EGV die eigenständige Suche im Internet und Zeitungen verlangen, um dann die Bewerbungskosten abzulehnen.

    Gruß!

  • "Da ich Einkommen erhalte, wenn auch wenig, werden mir vom Vermittler keine Reisekosten mehr zu den monatlichen Gesprächen* erstatten. Die Reisekosten seien nämlich nur für Leute vorgesehen, die gar kein Einkommen haben."

    *überreichen des "Nachweis von Eigenbemühungen" und "Erhalt von neuen Vermittlungsvorschlägen" -> Dieses "Gespräch" dauert 15 Minuten und ist mir kein Geld wert, da dies auch über Postwege statt finden könnte.

    Schwachsinn. Wenn du eingeladen wirst, sind die Kosten zu erstatten.

    Der Nachweis von Bewerbungsbemühungen ist kein zulässiger Meldegrund.

    Dazu:
    „Ob und wann eine Meldeaufforderung ergeht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters, d. h., dass sie nur zur Erreichung eines konkreten Meldezwecks dienen darf. Ist der Meldezweck durch mildere Mittel (Brief oder Telefon) durchführbar, ist eine persönliche Meldung unangemessen und nicht verhältnismäßig. Grenze sind aufgrund von objektiver Anknüpfungspunkte erkennbar „schikanöse“ Meldeaufforderungen. (vgl. Birk in LPK-SGB II, 3. Aufl., § 59 Rn. 4; 5. Aufl., Rn 2 u. § 32, Rn 6 a. a. O). Der Meldezweck muss in der schriftlichen Meldeaufforderung konkret bezeichnet werden (LSG BE-BB 16.01.2008 – L 28 B 2119/07 AS ER) oder wenigstens stichwortartig angegeben werden (LSG BE-BB vom 12.07.2011 – L 14 AS 999/11 B ER).“

    - Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.

    Stell die Berechnung hier mal anonymisiert ein, wenn das so stimmt wirst du gewaltig über den Tisch gezogen.

    -> Ist die Aussage des Vermittlers korrekt, dass dieser die Fahrtkosten aufgrund der Aufstockung verweigern kann?

    Nö, das ist idiotisch und rechtswidrig. Hast du das schriftlich oder war das nur heisse Luft?

    Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?

    Deshalb wirst du nicht sanktioniert, aber klug ist das nicht, weil du die Kosten dann selbst trägst, und das ist nicht im Sinn des Gesetzgebers.


    An deiner Stelle würde ich da nicht mehr ohne Beistand hingehen. Alles, was gesagt wird, schriftlich verlangen, damit du diesen Dummfug auch nachweisen kannst.

    Fahrtkosten für alle Termine beantragen, auch rückwirkend, wenn das abgelehnt wird sofort widersprechen.

    Für alle Bewerbungen nachweislich die Kostenerstattung beantragen, auch rückwirkend, wenn das abgelehnt wird: Widerspruch.

    Bei nächsten Meldetermin auf den Meldegrund schauen. Wenn da was von Nachweis der Bewerbungsbemühungen steht ein freundliches Schreiben auf den Weg bringen: der Meldegrund ist nicht zulässig. Wenn da das übliche "über die berufliche Situation sprechen" steht gleich nachweislich anfragen, was konkret besprochen werden soll, da sich seit dem letzten Termin vor 4 Wochen die berufliche Situation nicht geändert hat. Darauf hinweisen, dass es bei den letzten Meldeterminen nur um die Bewerbungsnachweise ging (und der Meldegrund der gleiche war?), was rechtswidrig ist, siehe Urteil oben.

    Jede Kommunikation schriftlich führen oder einen Beistand mitnehmen.

    Ein freundliches Schreiben an die Geschäftsführung und mitteilen, dass deine Bewerbungskosten mit der genannten Begründung nicht erstattet werden, dito die Fahrtkosten zu Meldeterminen.

    Wenn du in einer Optionskommune lebst könnte es sinnvoll sein sich an die politisch "Verantwortlichen" zu wenden. Ansonsten bleibt nur die Beschwerdestelle der BA, da kannst du das auch gleich einrahmen und ins Klo hängen.

  • Hallo,

    Wenn du eingeladen wirst, sind die Kosten zu erstatten.

    ok, Fehler meinerseits - ich habe heute früh zu schnell gelesen und erst durch piedros Beitrag den Inhalt erfaßt. Es geht nicht um die Reisekosten bei einem AG, sondern um die Fahrtkosten bei einer "Einladung" zum Jobcenter.

    Hier sind natürlich die Kosten zu erstatten - ohne Wenn und Aber. Allerdings hast Du, sofern möglich, den öffentlichen Personenverkehr zu nutzen. Ist dies aus objektiven Gründen nicht möglich, ist auch eine Autofahrt mit 0,20 € je Kilometer zu bezahlen.

    Im großstädtischen Raum wie Berlin, München oder auch Hamburg wird immer von der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausgegangen, hier wäre nur im begründeten Einzelfall eine Abweichung möglich.

    Sorry nochmal für mein Versehen.

    Gruß!

  • Danke für die Aufklärung. Dann bin ich ja beruhigt, dass die Fahrtkosten erstattet werden müssen.

    Der Nachweis von Bewerbungsbemühungen ist kein zulässiger Meldegrund.

    In meinen monatlichen Einladungen, die ich per Brief erhalte, ist seit 6 Monaten die Rede von:
    "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."


    Nö, das ist idiotisch und rechtswidrig. Hast du das schriftlich oder war das nur heisse Luft?

    Dies wurde mir persönlich während des Gesprächs mitgeteilt. Nachweis habe ich keinen, da von Seiten des Vermittlers kein Antrag auf Reisekostenerstattung zum Jobcenter Termin ausgefüllt wurde (wie bisher). Ist das Prozedere in der Regel ein anderes, wie man an Reisekosten für Termine ran kommt?


    An deiner Stelle würde ich da nicht mehr ohne Beistand hingehen.

    Muss ich dies vorher ankündigen, genehmigen lassen?


    Für alle Bewerbungen nachweislich die Kostenerstattung beantragen, auch rückwirkend, wenn das abgelehnt wird: Widerspruch.

    Benötigt dies ein spezielles Formular (welches nur VOR Bewerbungstermin beantragt werden kann - wie von meinem Vermittler mitgeteilt wurde) oder ist ein Brieftext ausreichend?


    Ich glaube, ich wurde bei einigen Sachen (absichtlich) vom Vermittler falsch informiert und war in der Beziehung zu nett.

    Vielen Dank für die Aufklärung.

    Einmal editiert, zuletzt von meteo (22. Mai 2017 um 23:48)

  • In meinen monatlichen Einladungen, die ich per Brief erhalte, ist seit 6 Monaten die Rede von:
    "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."

    Du hast das Recht darauf, dass der Gesprächsbedarf auf Nachfrage konkretisiert wird. Schreibe einfach, dass sich deine berufliche Situation, genau wie zu den Terminen am x.x., x.x. und x.x. nicht geändert hat, dass es an diesen Terminen, die mit der gleichen Begründung anberaumt wurden, immer nur um den Nachweis der Bewerbungskosten ging und das JC in der Pflicht steht dafür das mildeste Mittel zu wählen, also Post- oder Mailversand. Verlange eine Konkretisierung des Einladungsgrundes bis Datum vor Termin und teile mit, dass du andernfalls davon ausgehst, dass es keinen konkreten Gesprächsbedarf gibt und du den Meldetermin dann nicht wahrnehmen wirst.

    Tip: Wenn auf der "Einladung" nicht vermerkt ist, dass eventuelle Mitwirkungspflichten nicht nachgeholt werden können, wäre eine Sanktion deshalb nach aktueller Rechtsprechung rechtswidrig. Was natürlich nicht heisst, dass du nicht trotzdem sanktioniert werden könntest und dann dagegen vorgehen müsstest.

    Dies wurde mir persönlich während des Gesprächs mitgeteilt. Nachweis habe ich keinen, da von Seiten des Vermittlers kein Antrag auf Reisekostenerstattung zum Jobcenter Termin ausgefüllt wurde (wie bisher). Ist das Prozedere in der Regel ein anderes, wie man an Reisekosten für Termine ran kommt?

    Im Normalfall fabuliert ein SB nicht so ein dummes Zeug wie deiner, was der da absondert ist schon sehr speziell.

    Muss ich dies vorher ankündigen, genehmigen lassen?

    Nein. Jeder Bürger hat das Recht einen Beistand zu jeder Behörde mit zu nehmen. Der Beistand bleibt anonym und darf nicht abgewiesen werden, ausser er ist offensichtlich nicht dazu geeignet, weil er stinkt, besoffen ist, sich deppert aufführt oder ähnliches.

    Wichtig: alles was der Beistand sagt gilt, als hättest du das gesagt, wenn du dem nicht vor Ort widersprichst. Also keinen Vollkoffer mitnehmen, der sich nur aufpudeln will.

    Benötigt dies ein spezielles Formular (welches nur VOR Bewerbungstermin beantragt werden kann - wie von meinem Vermittler mitgeteilt wurde) oder ist ein Brieftext ausreichend?

    Nein. Die Bewerbungskosten sind so zu erstatten, wie es in der EGV vereinbart wurde. Vorher musst du nur Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen beantragen. Die Liste, mit der du Bewerbungen nachweist, reicht völlig aus. Daraus ergibt sich in deinem Fall die Summe der Erstattung.

    Addiere das mal alles und reiche den Antrag nachweislich ein. Mal sehen was dem SB dazu einfällt.

    Ich glaube, ich wurde bei einigen Sachen (absichtlich) vom Vermittler falsch informiert und war in der Beziehung zu nett.

    Das glaube ich auch. So wenig Ahnung von der Materie kann selbst der desinteressierteste Sesselwärmer nicht haben.

  • Icch sehe keine Verweigerung von Reisekosten zum Termin.

    Lädt das Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung (!) ein, so sind auch auch die notwendigen Reisekosten zu zahlen (idR. ab 2km Entfernung).

    Lädt das Jobcenter ohne Rechtsfolgenbelehrung ein, sind keine rechtmäßigen Konsequenzen bei Nichtwahrnehmung des Termins zu befürchten.


    Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen sind zu beantragen und bei höheren Kosten durchaus im Voraus zu gewähren. Lehnt das Jobcenter nachweisbar (!) die Kosten ab, kann eben nicht am Vorstellunggespräch teilgenommen werden. Das kann man dem Sachbearbeiter dann auch so sagen.

  • Hallo,

    Gegen dieses Argument würde ich Widerspruch und ggf. Klage einreichen, denn sie ist schwachsinnig. Das Amt kann nicht einerseits laut EGV die eigenständige Suche im Internet und Zeitungen verlangen, um dann die Bewerbungskosten abzulehnen.
    Gruß!

    Wer im Internet sich bewirbt, kann nicht wirklich nachweisen, ob Kosten entstanden sind....zumindest aus Sicht der Sachbearbeiter. Doch Internet kostet Telefonleistungen und Strom..

  • Hallo,

    Wer im Internet sich bewirbt, kann nicht wirklich nachweisen, ob Kosten entstanden sind...

    vielleicht liest Du Dir nochmal den Thread inklusive der EGV durch. Es geht um die SUCHE im Internet. Was nun die Kosten für Strom und Internet mit dem Thema hier zu tun haben, will ich erst gar nicht wissen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!