Umzug nicht notwendig - Nähe zur Uni und Kita des Babys

  • Hallo, bin hier neu, einfach mich drauf aufmerksam machen, wenn ich was falsch mache.

    Und zwar bin ich momentan in Erziehungszeit, mein Sohn ist ein halbes Jahr alt und ich möchte ab Okt anfangen zu studieren. Deshalb bekommen ich und mein Mann, der noch Deutschkurse macht, Leistungen vom Jobcenter.
    Wir sind ohne Kind also als 2 Personen in unsere jetzige Wohnung mit 58 qm gezogen. Diese Wohnung ist mit der Bahn ca eine halbe Stunde von der Uni und der Kita die mein Sohn dann besucht entfernt. Theoretisch wäre das ja kein grosses Problem. Jedoch möchte ich in die Nähe der Uni ziehen, da ich weiss, dass Studium mit Baby nicht einfach sein wird, und ich nicht nach einem Semester überfordert und entnervt aufgeben will. Jedoch habe ich das Gefuehl, dass es so kommen wird, wenn ich keine Flexibilität habe, was 'mal kurz nach Hause Kochen/Haushalt/lernen/Unterlagen holen' angeht. Ich habe meinen Sohn in der Kita ganztags angemeldet , da ich nicht weiss wie die Vorlesungen liegen werden und man abgesehen von den Vorlesungen auch noch andere Dinge tun muss, um die Uni zu meistern.
    Leider stimmt das Jobcenter mir nicht zu und meint, ich bräuchte keine Wohnung näher an der Uni. Die Gründe, die ich nenne sind dem Jobcenter nicht ausreichend.
    Ich habe sie sowohl auf der wirtschaftlichen Ebene angesprochen ( wenn ich ab Okt zur Uni gehe, bekommt nur noch mein Mann Leistungen vom Jobcenter und ich zahle meinen Teil mit Bafög. Außerdem könnte ich mir meine Zeit auch einfacher machen und die 3 Jahre Erziehungszeit mit meinem Sohn ausnutzen und genießen) als auch auf der menschlichen ( ich würde jeden Tag morgens um 7 rausmüssen und abends um ca halb 6 zuhause sein, wo bleibt da Zeit für die Familie und meinen noch sehr jungen Sohn ? Ich hatte vor, ihn noch weiterzustillen und auch mal zwischendurch vorbeizukommen und zu stillen oder ihn mal früher abzuholen.)
    Da ich jetzt schon ohne Uni merke, welche Umstände unsere jetzige Wohnung macht, da sie weit von der Innenstadt entfernt ist, kann ich mir vorstellen, dass es mit Uni sehr viel schlimmer wird. Leider versteht das Jobcenter nicht, dass es mit Baby und Studium sehr auf Flexibilität und spontane freie Zeit ankommt, um beides zu meistern.

    Auf die Frage, ob sie zustimmen würden , wenn wir die Umzugskosten selber tragen, heisst es, dass wir die Differenz ( ca 70 €) ab Okt also 35€ dann auch selber zahlen müssten. Die Wohnung, in die ich ziehen möchte, befindet sich absolut im Rahmen für 3 Personen. (71qm bei erlaubten 75qm, und 490€ bei erlaubten 528€. Momentan: 58qm mit 444€)

    Leider können wir auch ohne Zustimmung des Jobcenters keine Wohnung anmieten, da die meisten Wohnungsgesellschaften eine Zustimmung des Jobcenters verlangen.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ob es eine gute Begründung oder ein Gesetz ist, was ich dem jobcenter vorlegen könnte oder ein nett formulierter Vorschlag, wie ich es meistern kann :) und natürlich ob es was bringen wuerde einen anwalt einzuschalten.

    Vielen Dank schonmal :)

  • Damit dir das Jobcenter einen Umzug genehmigt, brauchst du einen wichtigen Grund. Wichtige Gründe können u.a. folgende sein:
    - Umzug wg. Familienzuwachs, weil die alte Wohnung zu klein geworden ist
    - Umzug aus gesundheitlichen Gründen
    - Umzug wg. einer neuen Arbeitsstelle und Arbeitsort ist zu weit entfernt
    - Umzug wg. nicht von Ihnen verursachte Schäden
    - Umzug weil man unverschuldet gekündigt wurde
    - Umzug wg. Scheidung

    Keines der o.g Gründe liegt vor, insofern ist die Ablehnung des Jobcenters in Ordnung.


    Es bleibt nur die Möglichkeit eine Wohnung zu finden, die unter der jetzigen KdU liegt. Denn selbst wenn der Umzug nicht genehmigt werden sollte, wird gem. § 22 Abs. 1 SGB II maximal der bisherige Bedarf der KdU weitergezahlt.

    Beispiel
    #1 Würden die KdU in der neuen nicht genehmigten Wohnung bei 420,00 Euro liegen, müssten diese auch vom Jobcenter übernommen werden.
    #2 Würden die Kdu in der neuen nicht genehmigten Wohnung bei 500,00 Euro liegen, würden maximal 444,00 Euro übernommen werden.

    Vorsicht
    Man sollte nicht ohne Genehmigung in eine teurere Wohnung ziehen, denn Nachzahlungen würden vom Jobcenter nicht mehr übernommen werden.

  • Wir sind ohne Kind also als 2 Personen in unsere jetzige Wohnung mit 58 qm gezogen.


    Höchstens hier wäre eine Chance, vielleicht. Denn mit 3 Personen ist diese
    Wohnung zu klein. Könnte man versuchen!

  • Danke erstmal für die Antworten.

    Das Argument zu klein zählt nicht fürs Jobcenter, da es 3 Zimmer sind , somit ausreichend.

    Habe mir jetzt gedacht dem Jobcenter klar zu machen, dass ich alleine mit meinem Sohn umziehen werde, sobald ich Bafög bekomme, wenn sie uns nicht genehmigen zusammen in eine größere und etwas teurere Wohnung zu ziehen. Sie müssten meinem Mann dann eine eigene Wohnung zahlen, was nach jetzigem Stand dann monatlich bis zu 150 Euro mehr fürs Jobcenter wären, statt ihn mit mir in eine Wohnung ziehen zu lassen. Ich kann nicht einsehen, dass ich obwohl ich ab Oktober keine Leistungen mehr von denen bekomme, trotzdem noch abhaengig bleiben soll, was die freie Wohnungswahl angeht.
    Glaubt ihr ich könnte das machen bzw. gibt es da etwas was dagegen spricht ?
    Lg

  • Das Argument zu klein zählt nicht fürs Jobcenter, da es 3 Zimmer sind , somit ausreichend.


    Gerade weil es sich um einen Säugling handelt, sehen das die Jobcenter in Deutschland sehr unterschiedlich. In vielen Jobcentern wird gesagt, dass ein Kind bis zum dritten Lebensjahr kein eigenes Zimmer benötigt. Ob dies nun richtig ist oder nicht sei mal dahingestellt.


    Danke erstmal für die Antworten.

    Habe mir jetzt gedacht dem Jobcenter klar zu machen, dass ich alleine mit meinem Sohn umziehen werde, sobald ich Bafög bekomme, wenn sie uns nicht genehmigen zusammen in eine größere und etwas teurere Wohnung zu ziehen. Sie müssten meinem Mann dann eine eigene Wohnung zahlen, was nach jetzigem Stand dann monatlich bis zu 150 Euro mehr fürs Jobcenter wären, statt ihn mit mir in eine Wohnung ziehen zu lassen. Ich kann nicht einsehen, dass ich obwohl ich ab Oktober keine Leistungen mehr von denen bekomme, trotzdem noch abhaengig bleiben soll, was die freie Wohnungswahl angeht.

    Glaubt ihr ich könnte das machen bzw. gibt es da etwas was dagegen spricht ?
    Lg

    Eine größere und teurere Wohnung wird es nicht geben, darauf besteht wie du selber schon festgestellt hast kein Rechtsanspruch.

    Solltest du ausziehen und deinen Mann allein in der Wohnung leben lassen, würde er dazu aufgefordert werden sich innerhalb von sechs Monaten eine neue Wohnung zu suchen. Sollte er in dieser Zeit keine angemessene Wohnung finden, würde nur noch die angemessene KdU für eine Person gezahlt werden.

    Es gibt genügend Paare die zwar zwei Wohnungen haben, aber zeitgleich in einer Leben. Warum? Lebe ich allein, erhalte ich 409,00 Euro Regelsatz, lebe ich mit meinem Partner zusammen "nur" 368,00 Euro. Das Jobcenter wird auch in deinem Fall versuchen eine Beziehung nachzuweisen, was aber sehr sehr schwierig sein dürfte. Ich persönlich kenne keinen Fall, in dem es tatsächlich nachgewiesen wurde.

    Wie kommst du darauf, dass das monatlich 150,00 Euro mehr für das Jobcenter wären?

  • Also, dass kein deutlicher Rechtsanspruch besteht ist mir jetzt klar. Trotzdem wäre es ihnen möglich es zu genehmigen.

    Aber ich denke, wenn ich dem Jobcenter erkläre, dass ich eine eigene Wohnung nehme und mein Mann sich eine eigene suchen kann, müssten sie doch wegen der auch von ihnen genannten Wirtschaftlichkeit, genehmigen, dass wir uns eine andere Wohnung nehmen duerfen?

    Würd das Jobcenter uns erlauben die oben genannte Wohnung zu nehmen. Müssten sie nur einen Anteil der Miete bezahlen, da meiner und der meines Sohnes ab Okt von mir gezahlt werden. Das sind somit um die 200€ (Kaltmiete nebenkosten und heizkosten). Ziehe ich jedoch aus muss er sich eine Wohnung suchen die bis zu 373 € kaltmiete und nebenkosten ohne heizk. kosten darf. Das meine ich mit den um die 150€ mehr.

  • Also, dass kein deutlicher Rechtsanspruch besteht ist mir jetzt klar. Trotzdem wäre es ihnen möglich es zu genehmigen.

    Aber ich denke, wenn ich dem Jobcenter erkläre, dass ich eine eigene Wohnung nehme und mein Mann sich eine eigene suchen kann, müssten sie doch wegen der auch von ihnen genannten Wirtschaftlichkeit, genehmigen, dass wir uns eine andere Wohnung nehmen duerfen?

    Würd das Jobcenter uns erlauben die oben genannte Wohnung zu nehmen. Müssten sie nur einen Anteil der Miete bezahlen, da meiner und der meines Sohnes ab Okt von mir gezahlt werden. Das sind somit um die 200€ (Kaltmiete nebenkosten und heizkosten). Ziehe ich jedoch aus muss er sich eine Wohnung suchen die bis zu 373 € kaltmiete und nebenkosten ohne heizk. kosten darf. Das meine ich mit den um die 150€ mehr.


    Das ist in der Theorie korrekt, in der Praxis funktioniert dies aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs nicht.

    Du könntest im Jobcenter nach 1. Sachbearbeiter oder Teamleiter verlangen, diese dürfen Einzelfallentscheidungen treffen, ein normaler Sachbearbeiter nicht. Im Gespräch solltest du deine Drohung bzgl. des Auszugs aber erstmal weglassen und mit dein Argument Uni/Baby vortragen. Sollte dies nicht klappen, kannst du es immer noch mit der Berechnung und dem Auszug probieren. Zudem könntest du darauf eingehen, dass 58 qm ² für 3 Personen ein wenig zu klein sind, auch wenn die Wohnung 3 Zimmer hat.

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