Jobcenter - Wohngemeinschaft - Aufteilung der Miete

  • Hallo alle zusammen,
    ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen und ich bin im richtigen Forum :)

    kurz zu meiner Situation:

    Meine Mutter ist vor ca. 2-3Jahren aus Ihrer dreieinhalb Zimmer-Wohnung (84qm²) ausgezogen und umgezogen. Dadurch konnte ich (22) mit meinem Partner (24) die Wohnung sozusagen "übernehmen". Der Mietvertrag läuft allerdings weiterhin über meine Mutter, da bei Neuvermietung sich die Miete fast verdoppelt. (Vermieter wurde informiert und ist damit einverstanden) Jetzt ist es aber so, dass aufgrund einiger traurigen Vorkommnisse, meine Mutter ihre vorherige Bleibe nicht mehr halten kann und wir sie deswegen aufnehmen damit beide ein Dach überm Kopf haben. Allerdings haben wir selber eine Tochter (1) und erwarten im Juli erneut Nachwuchs. Also ist/wird die Wohnsituation sowieso schon eng aber vorübergehend akzeptabel, da wir schon auf der Suche nach einer Wohnung sind.

    Meine Mutter bezieht Leistungen vom Jobcenter für Unterkunft etc auf deutsch gesagt, sie arbeitet nicht. Ich befinde mich in der Ausbildung und mein Partner arbeitet Vollzeit.

    Bei einer Sachbearbeiterin haben wir schon Nachgefragt und morgen einen Termin (Ich möchte nur etwas vorbereitet sein). Sie meinte dass wir eine "Zweck-Wohngemeinschaft" sind und die Miete nach Köpfen aufgeteilt wird. Jedoch haben wir zu dritt (bald zu viert) das kleinere Zimmer (von der qm²Zahl) und mein Bruder + Mama jeweils ein eigenes. . 1. Könnten wir dann sagen dass wir das nach Gemeinschaftsräumen+tatsächlichem Wohnraum berechnet haben wollen, oder ein Recht darauf?

    • Wie zählen eig Kinder in so einer Berechnung? Voll oder nur zum Teil bei einer pro Kopf-Aufteilung/qm² Berechnung??
    • Muss mein Partner oder ich für meine Mutter aufkommen? Bzw. müssen wir unser Einkommen offen legen und es wird dann alles verrechnet und meine Mutter würde dann weniger bewilligt/bezahlt bekommen? (was ja dann aufs gleiche hinausläuft, da sie ja dann weniger bekommt und wir die meisten Sachen zahlen müssten, z.B. Strom, Telefon, Einkauf etc.)
    • Wäre ein Untermietvertrag zwischen meiner Mutter und mir gültig? Bzw. können wir selber untereinander die Miete mündlich bzw. schriftlich festlegen, dass wir beispielsweise die Hälfte der Miete zahlen? oder etwas weniger da wir Strom + Telefon zahlen.
    • Weiß jemand, wie das dann in so einem Fall mit der Miete abläuft? Ob der Vermieter dann zwei Beträge von jeweils unterschiedlichen Konten abbucht? oder ob meine Mutter dann ihre Miete an uns überweisen muss und die Gesamtmiete wird dann von uns gezahlt?

    Vielen Dank für's lesen & ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen und Dankeschön schon mal! :)

  • Oi, das könnte kompliziert werden.

    Dein Partner und du beziehen also keine Leistung? Das vereinfacht die Sache.

    Wer der Hauptmieter der Wohnung ist geht das JC nix an, ihr könnt einen Untermietvertrag machen, nur der ist leistungsrelevant. Einen Anspruch in Einsicht in den Hauptmietvertrag oder auf Vorlage einer Vermieterbescheinigung hat das JC nicht, wichtig ist nur das Rechtsverhältnis des Untermietvertrags.

    Es gibt die Möglichkeit einen Pauschalmietvertrag abzuschließen, also warm mit Strom. Das hat für Muttern den Vorteil, das kein Betrag für den Strom zusammenfantasiert und herausgerechnet werden darf.

    Wo ich mir jetzt nicht sicher bin ist, ob ihr zu einer Haushaltsgemeinschaft (oder noch ärger) gemacht werden könnt, wenn der Untermietvertrag mit der Tochter abgeschlossen wird. Würde der Vertragspartner ein Herr Sowieso sein, der nicht verwandt ist, bildete Muttern auf jeden Fall eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hätte Anspruch auf den vollen Regelsatz. Aber das wird bei euch so nicht gehen, wenn die Situation schon bekannt ist.

    Wenn der SB dabei bleibt, dass es sich um eine Zweckgemeinschaft handelt ist alles gut, dann gibt es keinen Grund Einkommen Dritter nachzuweisen.

    Wenn ihr auszieht kann Muttern natürlich die Wohnung wieder übernehmen, wenn die Kosten angemessen sind.

    Aber andere kennen sich mit dem Familienzeugs besser aus als ich, da kommt bestimmt noch was.

  • Hallo,

    Wo ich mir jetzt nicht sicher bin ist, ob ihr zu einer Haushaltsgemeinschaft (oder noch ärger) gemacht werden könnt, wenn der Untermietvertrag mit der Tochter abgeschlossen wird.

    Es wird seitens des JC zumindest mit der Einstufung zu einer HG zu rechnen sein.

    Gruß!

  • Jau, das sehe ich auch so. Deshalb finde ich die Ansage der Zweck-WG verdächtig. Aber Inkompetenz kann sich auch mal zu Gunsten des Leistungsberechtigten auswirken.

    Ich stelle mir auch die Wohnungsübernahme nach dem Auszug schwierig vor, wenn man einen alten Mietvertrag vorlegt und vorher KdU für eine andere Wohnung bekommen hat. Da wird es einen Erklärungsbedarf geben. Von daher wird es gut sein mit offenen Karten zu spielen.

  • Hallo,

    Deshalb finde ich die Ansage der Zweck-WG verdächtig.

    richtig. Aber es ist nur eine Aussage, die nicht Bestandteil irgendeiner Verwaltungstätigkeit ist und hat erst mal keine Bedeutung, zumal es eigentlich im sozialrechtlichen Sinn den Begriff einer "Zweck-WG" gibt. Obwohl auch ich da hellhörig werden würde.

    Ich stelle mir auch die Wohnungsübernahme nach dem Auszug schwierig vor, wenn man einen alten Mietvertrag vorlegt und vorher KdU für eine andere Wohnung bekommen hat. Da wird es einen Erklärungsbedarf geben. Von daher wird es gut sein mit offenen Karten zu spielen.

    Auch da gebe ich meinem Vorredner vollkommen recht. Insbesondere sollten die Zwänge des Umzuges der Mutter offen erklärt werden.

    In Sachen Aufteilung des Mietpreises handelt sich m.E. nicht um eine Art WG oder dergleichen, wo also der selbstgenutzte Wohnraum eine Rolle spielt. Durch die zu erwartende Einstufung als HG kann durchaus von einem Kopfverhältnis ausgegangen und die Miete entsprechend aufgeteilt werden. Dabei interessiert der Kopf, nicht aber das Alter des Kopfes.

    Gruß!

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