Zusammenziehen (Wie ist der richtige Weg?)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Fall ist vielleicht etwas Kompliziert. Deshalb möchte ich mich dafür Entschuldigen.


    Meine Freundin und ich möchten zusammen ziehen. Sie in H. und ich in E. Ich derzeit (bis Ende Mai) im Bundesfreiwilligendienst (345,00€ aufstockende Leistung vom Jobcenter) und Sie Schülerin (Schulische Ausbildung) (Kriegt Finanzielle unterstützung von Ihrem Vater und Ihrer Mutter).
    Wir wollen uns in der Mitte treffen (S., U. etc.).

    Möglichkeit 1: Ich kriege die neue BFD Stelle und bin im August/September 2017 wieder im BFD und kriege somit nur Aufstockende Leistung

    Möglichkeit 2: Ich kriege die neue Stelle nicht und bin ab dem 01.06.17 wieder ALG2 Empfänger.


    Jetzt zur Frage: Wie kriegen wir das in der jeweiligen Möglichkeit geregelt?

    Das Problem liegt für uns darin, dass wir nicht wissen, wo wir welchen Antrag zuerst stellen. Beantragen wir in E., dass ich wegziehen darf? (Wegen beruf....wegen zusammenziehen???). Danach in U. auf ALG2 (Aufstockend oder alles....)....danach oder davor Mietvertrag unterschreiben?....Wann stellt meine Freundin den Antrag auf Aufstockende Leistungen? Jetzt in H. oder erst in U.?

    Verstehen Sie, was ich meine? Es ist recht verwirrend. Ich/Wir wären Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie uns die genaue Reihenfolge aufschreiben könnten und was wir zu beachten haben.


    Vielen dank

    Dennis B. und Annika F.

  • Alg2 kriegst du jetzt schon, du stockst dein Gehalt mit Alg2 auf.

    Umziehen kannst du jederzeit, das sichert dir das Grundgesetz zu. ABER: das SGB schränkt das Grundrecht der Freizügigkeit ein. Das bedeutet für dich:

    Wenn der Umzug nicht vom JC genehmigt wird, und dazu braucht es einen wichtigen Grund, Liebe zählt da nicht, hat das Nachteile und Risiken.

    1. Die Kosten für den Umzug musst du selbst tragen.
    2. Die Kosten der Unterkunft werden nur in bisheriger Höhe gezahlt, das betrifft Miete und Nebenkosten, auch wenn diese angemessen sind.
    3. Eine Nachzahlung der Nebenkosten würde nicht übernommen, weder für die alte noch für die neue Wohnung.

    Wenn du in die Zuständigkeit eines anderen JC ziehst beantragst du Alg2 beim neuen Leistungsträger. Die Genehmigung brauchst du vom alten.

    Wenn deine Holde noch kein Alg2 bezieht beantragt sie Leistung da wo sie wohnt. Wie lange schon und warum ist wurscht. Ob und wie weit Unterhaltspflichten seitens der Eltern bestehen wäre vorher zu klären.

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