ALGII + Minijob / Kontoauszüge?

  • Hallo liebe Community,

    ich beziehe derzeit ALG2, mein Grundbedarf ist 805€ Warmmiete und 409€ Leistung.
    Ich habe nun einen Minijob angefangen am 06.04.
    Ich werde dem Jobcenter Anfang nächster Woche meinen Vertrag zukommen lassen, damit ich noch Leistungen für Mai ausgezahlt bekomme, da mein erster Lohn erst am 15. Mai kommt. Was ich zu viel bekommen habe, werde ich selbstverständlich wieder ans JC zurück zahlen (müssen^^)

    Nun meine Frage:
    für meinen ersten Monat werde ich 437€ Lohn überwiesen bekommen, im 2. monat mehr, da ein Kollege krank ist und wahrscheinlich weiter krank bleiben wird, unvorhersehbar also. (im minijob darf man bis max. 3 mal im jahr mehr verdienen, WENN unvorhersehbar, und es bleibt beim brutto lohn).
    Verlangt das JC generell Kontoauszüge oder Lohnabrechnung, DIenstpläne usw.?

    Wie wird das ablaufen?

    Das es verrechnet wird ist mir klar, doch muss ich jeden Monat mein Lohn offen legen? Kann ja mal weniger, und mal mehr sein.

  • Der Arbeitsvertrag geht die so wenig an wie Dienstpläne, nämlich gar nichts.

    Du bist verpflichtet jede Änderung deiner Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Das solltest du besser auch tun.

    Das mit dem zweiten Monat kannst du noch nicht mitteilen, weil du das noch nicht weißt, gelle? Der Kollege könnte ja auch gesund werden, jemand anders eingestellt werden, was auch immer.

    Belegen musst du den Zahlungseingang. Also Kontoauszug. Die Lohnabrechnung ist hier nicht leistungsrelevant, da der Job nicht sozialversicherungspflichtig ist. Brutto = netto, also braucht es keine Einsicht ins Brutto für die Berechnung und das Netto steht auf dem Kontoauszug.

    Viel Spaß im Job.

  • Die Lohnabrechnungen werden vom Jobcenter angefordert werden, sofern du diese nicht einreichst. Die Lohnabrechnungen dürfen im Gegensatz zu den Kontoauszügen ( gibt Ausnahmen ) in die Akte geheftet werden und dienen somit auch als Nachweis für die Berechnung des Anspruchs. Nur die Vorlage des Kontoauszuges reicht hier somit nicht aus, zumal auf diesem keine Vorschusszahlungen, Gutscheine, Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld etc. erkennbar sind.

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