ALG II und verdiener in Insolvenz

  • Hallo
    Ich beziehe mit meinen 4 Kindern ALG2.
    Vor 1 jahr ist mein Freund zu mir gezogen. Wir mussten fragen bezüglich Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft ausfüllen, auch war jemand da um das zu kontrollieren. Haben wir alles gemacht und seither nie mehr was vom Amt gehört. Auch nach 2 mal nachfragen, wegen Mietanteil, kam keine antwort. Nun wollen sie, bevor sie meinen Antrag neu errechnen, dass "mein Freund" nachweise vorlegt wo er mir die Miete gezahlt hat. Nachdem jedoch keine antwort von denen kam, mein antrag 4 mal neu berechnet wurde, haben wir das unter uns ausgemacht und er gab mir jeden Monat einfach anteilig was bar. (haben die miete+ Nk durch 6 personen geteilt und er gab mir dann 1/6 davon)
    Nun ist ja dieses Jahr aber rum und wir würden zu einer Bedarfsgemeinschaft werden. Es ist aber so.. mein Freund arbeitet vollzeit, hat noch 2 unterhaltspflichtige Kinder aus seiner Ehe mit einem titulierten Unterhaltsdokument, dazu musste er Privatinsolvenz beantragen. Wenn sie nun sein Gehalt voll anrechnen bekomme ich keinerlei ALG2 mehr... von seinem Lohn bleiben aber durch Unterhalt + Insolvenz nur 1200€ übrig.

    was mache ich nun in dem Punkt das er die Unterlagen vorlegen soll?
    Wie wäre das wenn sie sein Einkommen anrechnen, ob sie das "gutschreiben" das er noch Unterhalt zahlen muss und Insolvent ist, oder spielt das überhaupt keine Rolle?
    Ich brauche dringend hilfe.. ab dem 1.5 bekomme ich erstmal kein Geld, da ich keinen neuen bescheid bekommen habe und somit hab ich kein Geld für mich und meine 4 Kinder bis mitte vom Monat mal das Kindergeld kommt. Miete kann ich dann auch nicht bezahlen. Ich bin gerade echt hilflos und weiss nicht mehr weiter.
    Muss ich ihn nun raus schmeissen damit meine Kinder und ich weiterhin abgesichert sind? (er wird niemals für mich und meine kinder aufkommen!!!)

  • Hallo,

    nach einem Jahr kann das JC vermuten, dass eine Einstandsgemeinschaft vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist wäre dem zu widersprechen. Eine eidesstattliche Erklärung (geht auch von beiden) ist als Beweis anzuerkennen. Der Gesetzgeber hat definiert, woran eine Einstandsgemeinschaft zu erkennen ist, u.a. durch gemeinsame Kontoführung oder gemeinsame Kinder.


    Belege über das Einkommen dürfen von dir nicht verlangt werden. Du hast gar kein Recht sowas ohne Einverständnis weiter zu geben, und der andere hat gegenüber dem JC keine Mitwirkungspflicht.


    Den Erhalt der Miete solltest du möglichst nachweisen, dazu ist ein Mietbuch praktisch, jeden Monat ein Eintrag: x € Miete erhalten am, Unterschrift. Dieses Dokument hast natürlich nicht du, sondern der andere. Theoretisch müsste auch hier eine eidesstattliche Erklärung funktionieren, aber naja...


    Du kannst Vorschuß auf die zu erwartende Leistung nach $ 42 SGB I beantragen.


    Auflisten, welche Beträge für was gebraucht werden, einen möglichst aktuellen Kontoauszug mitnehmen und auf Barauszahlung oder Barscheck bestehen. Die Kids brauchen Futter, du wohl auch, Miete und Strom müssen bezahlt werden. Am besten einen Beistand mitnehmen und nicht abwimmeln lassen, wenn es sein muss den Teamleiter verlangen, oder den Bereichsleiter.


    Cool bleiben, wer mit 4 Kids klar kommt kriegt das auch geregelt.


    Wenn irgendwas Probleme macht meldest du dich wieder. Wenn du keinen Beistand hast frag noch mal.

  • Hallo :)
    danke für die Antwort.
    Soll ich dem JC nun mitteilen das er seine Auskünfte und Vorlage über die Miete nicht aushändigen will, oder wie soll ich das verstehen?
    Ich hab auch schon gesagt wir machen einfach was schriftliches wo drauf steht das du er mir jeden Monat anteilig Miete gezahlt hat und dann legen wir das vor. Würde ja gehen ?! Die Frage ist nur ob sie dann wieder sagen, dass ich zu viel ALG2 bekommen hätte. Gibts bei denen öfters.. derzeit wollen sie noch von meinen fast 5j Zwillinge jeweils 500€ zurück.. Anschrift und Dokument ist ausschließlich nur an die gerichtet, mein Name kommt darin überhaupt nicht vor.. das Amt ist hier ein wenig... naja.

    Was meinst du unter Beistand?
    ich hab halt echt Angst... Meine beiden Grossen gehen auf ne Ganztagesschule, 2std Lernunterricht und Mittagessen wird gerade vom Amt gezahlt. Wenn die mir nichts mehr geben muss ich das Geld iwoher selber auftreiben oder meine Kinder aus der Ganztagesschule nehmen..
    hab schon bei 5 anwälten heut angerufen, aber keiner will/möchte sich mit ALG2 befassen.. weiss nun grad auch nicht weiter :(

    Lg

  • Jetzt besser mal langsam...

    Welche Auskünfte/Dokumente werden eigentlich verlangt und von wem?

    Wie ich das verstanden habe: von dem Mitbewohner gar nichts, aber du sollst den Erhalt der Miete nachweisen. Richtig? Das kann von dir verlangt werden. Ich werde dir jetzt aber nicht raten ein Mietbuch anzufertigen und mit verschiedenen Stiften die Einträge für die vergangenen Monate zu machen, das wäre etwas grenzwertig, gelle?

    Wenn der Mietanteil (1/6) nicht berücksichtigt wurde habt ihr zu viel Leistung erhalten. Wenn sie was zurück haben wollen braucht es dazu einen Bescheid, den müsste man prüfen. Wenn du zurück zahlen musst darf die Rückforderung nicht mehr als 10% vom Regelsatz betragen.

    Ein Beistand ist ein Begleiter. Jeder Bürger hat das Recht sich bei Behördenterminen von einem anderen begleiten zu lassen. Der Beistand bleibt (in der Regel) anonym und ist berechtigt für den Begleiteten zu sprechen. Das bedeutet: alles was ein Beistand sagt gilt als von dir vorgetragen, wenn du nicht widersprichst. Also keinen Windbeutel mitnehmen, der sich nur aufregt. Ein Beistand darf nicht abgewiesen werden, außer, er ist zum sachlichen Vortrag nicht geeignet, stinkt zum Himmel, ist besoffen oder so. Ein Beistand sollte lächeld da sitzen, alles mitschreiben, ab und zu was fragen und sich die Antwort aufschreiben. Das hat oft große Wirkung. Wenn der Beistand sich auch noch einigermaßen mit der Materie auskennt: um so besser. Hinterher ein gemeinsames Gedächtnisprotokoll anfertigen und mit Datum unterschreiben, wenn die Kiste dolle rappelt.

    Schreib mir doch mal wo du wohnst (muss nicht öffentlich sein, wenn du nicht willst, oben gibts die Funktion Konersation, über das Profil kannst du Mail schreiben), dann schaun wir mal. Es gibt viele Initiativen, die Begleiter stellen, manchmal helfen da auch Parteien wie Linke oder Grüne, kommt auf den Ortsverband an. Außerdem sind wir ja viele, oft kommt bei einer Anfrage im privaten Netzwerk was rum.

    Nun zu den Kids. Minderjährige anschreiben geht gar nicht oder, bei älteren Kids Ü15 nur, wenn die Eltern Kenntnis von dem Schreiben erlangen. Bei 5jährigen ist das voll für die Tonne, die können in der Regel nicht mal lesen. Dieses Schreiben hat rechtlich keinen Bestand, aber du solltest es hier mal anonymisiert (keine Namen, Tel.nr. und dergleichen) einstellen. Scannen oder fotografieren, auf den Rechner packen und als Dateianhang hochladen. Das müssen wir uns mal genau anschauen und überlegen wie da vorzugehen ist.

    Was einen guten Anwalt angeht: der wird sich finden lassen. Wenn du selbst suchen willst kriegst du mit Sicherheit Tips wie und wo, da kennt sich wer anders besser aus als ich. Wenn ich weiss wo das Drama stattfindet kann ich vielleicht auch dabei helfen. Gar kein Anwalt ist jedenfalls besser als der falsche, das SGB ist ziemlich kompliziert, die Rechtsprechung sehr umfangreich, und wer da nicht firm ist schadet nur.

    Deine Kids von der Schule nehmen brauchst du mit Sicherheit nicht, da mache dich mal nicht selbst verrückt. Cool bleiben ist oberstes Gebot, gerade wenn es deftig wird, Angst fressen Seele auf, und die brauchst du noch. Beantrage den Vorschuss wie vorher beschrieben, wenn das abgelehnt wird unbedingt schriftlich geben lassen (oder vom Beistand bezeugen), dann schaun wir mal wie's weiter geht.

    (Was kostet denn das Schulessen für die beiden, wenn es wirklich eng wird?)

  • Nun zu den Kids. Minderjährige anschreiben geht gar nicht oder, bei älteren Kids Ü15 nur, wenn die Eltern Kenntnis von dem Schreiben erlangen. Bei 5jährigen ist das voll für die Tonne, die können in der Regel nicht mal lesen. Dieses Schreiben hat rechtlich keinen Bestand, aber du solltest es hier mal anonymisiert (keine Namen, Tel.nr. und dergleichen) einstellen. Scannen oder fotografieren, auf den Rechner packen und als Dateianhang hochladen. Das müssen wir uns mal genau anschauen und überlegen wie da vorzugehen ist.


    Rückforderungen an Kinder zu versenden ist einfach nur dumm. Normalerweise werden die Kinder erst angeschrieben wenn sie volljährig sind.

    Trotzdem sollte man Widerspruch einlegen, ansonsten würde das Jobcenter die Rückforderung als gültig ansehen und umsetzen. Aber wie @Piedro schon sagte, bitte das Schreiben des Jobcenters vollständig hier einstellen.

    Mich würde noch interessieren ob der Bescheid vorläufig oder endgültig ist.

  • Kollege, du bist früh unterwegs. Noch einer mit seniler Bettflucht? :whistling:

    Ü15 kann man die Kids auch selbst anschreiben, schließlich sind die dann "Kunden". Aber der Erziehungsberechtigte muss nachweislich Kenntnis von diesem Schreiben haben. Bei 5jährigen ist das nicht nur dumm, sondern idiotisch.

    Als gültig ansehen können die von mir aus auch die Schleifspuren auf Klopapier, kommt aufs Gleiche raus. Anschreiben an 5jährige haben keine Gültigkeit, egal wie dumm oder wahnhaft der Verfasser ist. Man braucht einem ungültigen Schrieb (dessen Zugang im Zweifelsfall erst mal nachgewiesen werden müsste) nicht widersprechen, weil sich durch die Ungültigkeit keine Fristen ergeben. Jede Reaktion bestätigt allerdings die Kenntnisnahme des Erziehungsberechtigten, und dann geht der Tanz los. Also erst mal in Ruhe drüber schauen, dann reagieren.

    Das ist allerdings ein Indiz dafür, dass hier nicht die hellste Sparlampe des JC im Einsatz ist. Jedem Vorgesetzen sollte dieses Vorgehen zumindest peinlich sein. Schaun wir mal.

  • Hallo Piedro, danke erstmal für deine ruhigen worte :)

    Ich würde dir, hier per nachricht, die dokumente mal durchschicken.

    Nein, die Auskunft über die anteilig gezahlte Miete wollen sie von Ihm, nicht von mir. Das Dokument schicke ich dir auch.

    Ich hab des oft das mein Satz unterschiedlich ist. Ganz am Anfang bekam ich mal 1400€, der wurde dann neu berechnet (grund keine ahnung) und ich bekam nur noch 1200€. dann bekam eine meiner Töchter (ich hab 4 mädels) 20€ mehr Unterhalt und zack kam ne Neuberechnung und ich bekam nur noch 1030€.
    Seit er nun hier wohnt bekomme ich nur noch 930€. ein schrieb wo drin steht was er mir anteilig zu zahlen hat bekam ich nie, wie schon erwähnt, auch nicht nach mehrmaligem nachfragen. genau aus dem grund weil ich nicht iwann ne stange zurückzahlen möchte.

    Das Essensgeld pro Kind sind am Tag 3,60€ a 5 tage. Plus eben die diese "betreuungszeit" oder "überbrückungszeit" mit pro Kind bei ca 60€ im monat.
    also ca 120€ betreuungszeit für beide im monat + das essensgeld täglich für beide.

    ich weiss nun nicht, fals das relevant ist, das meine "alleinerziehende betreuerin" mir ein schriftstück mitgegeben hat, dass ich beim Hausarzt vorlegen soll, dass er mich für min. ein halbes jahr erstmal arbeitsunfähig schreibt, auf grund alleinerziehend mit 4 kinder, bissle am arsch ect pp. weil in dem Zustand gerade arbeiten nicht drin ist und vorallem nicht in Vollzeit wies das JC gerne hätte.
    leider interessiert das JC nicht dass meine Zwillinge Lungenkrank sind und ich kaum eine nacht durchschlafe, da sie bei so mistwetter öfersmal nen Zusammenfall der Lungen haben und ich dann sofort es mitbekommen muss und mit sprays mich auf die Kinder "stürtze". eine nebenerscheinung der Frühgeburt :/

    ich werd mich nun kurz an die Unterlagen machen damit ich die dir zukommen lassen kann :)

  • Hallo Piedro, danke erstmal für deine ruhigen worte

    De nada.

    Ich würde dir, hier per nachricht, die dokumente mal durchschicken.

    Stell sie besser hier ein, andere sind viel kompetenter als ich.

    Nein, die Auskunft über die anteilig gezahlte Miete wollen sie von Ihm, nicht von mir. Das Dokument schicke ich dir auch.

    Von ihm haben sie nix zu wollen, der ist kein "Kunde".

    Ich hab des oft das mein Satz unterschiedlich ist.

    Auch das sollte man sich mal genauer ansehen, aber eins nach dem anderen. Sieht ganz so aus als ob du, sagen wir mal: gedingst wirst.

    Bin noch bei der Arbeit, kurzer Stillstand, der Server spinnt gerade, später mehr.

  • war ich zu schnell.. hab dir schon alles in ner nachricht geschickt.

    Was soll ich jetzt wo online stellen? Welche daten sollte man schwärzen sodass man dennoch den Sinn versteht ?

  • Schwärzen muss man alle Namen, auch die vom SB, alle Tel.nr., alles, was eine Person identifizieren könnte. Am besten gleich den ganzen Briefkopf, weil das unnötige Rückschlüsse ermöglicht.

    Dokumente kannst du hier auch direkt hochladen, da brauchst du keine Dropbox. Einfach unten auf Dateianhänge klicken.

    Zu den Schrieben:

    Es handelt sich um eine Forderung, die am 14.12. 2015 fällig war.

    Dazu müsste es doch auch einen Bescheid geben, irgendeine Korrespondenz. Die Zahlung wurde in diesen Mahnungen zum 14.12.2016 fällig gestellt, unter Androhung von Zwangseintreibung und Benennung von nicht konkret bezifferten Gebüren.

    Wenn ich das richtig sehe gehen die beiden dicken Dinger an die Kids, eine weitere an dich. Die Beträge bei den Kids sind nicht einheitlich, einmal 420,70, 424,70. Von dir wollen sie 47,10.

    Für was geht aus diesen Mahnungen nicht hervor, also kann man da nix prüfen.

    Wie hast du denn bisher reagiert? Da braucht es auf jeden Fall den Bescheid und eine Chronologie des Ablaufs.

    Diese Mahnungen musst du hier nicht einstellen, die enthalten keine Infos mit denen was anzufangen wäre.

    Das letzte Schreiben ist schon beinahe witzig, wäre nicht so viel Dummheit im Spiel.

    Hier werden die Kontoauszüge des Untermieters verlangt, um den Leistungsanspruch der BG zu prüfen, der dieser Untermieter nicht angehört. Es geht dabei tatsächlich um den Nachweis der Mietzahlungen, von denen anhand der bei Antragstellung vorzulegenden Kontoauszüge der "Kunden" bekannt sein dürfte, dass die Zahlung nicht auf dem Bankweg erfolgte.

    Kleines Einmaleins der Sachbearbeitung:
    6, setzen, aber auf der anderen Seite des Schreibtischs. So geht das mal gar nicht.

    Die erhaltene Miete wirst du aber nachweisen müssen. Auf dem verlangten Weg ist das allerdings weder möglich noch erlaubt, vor allem ist es nicht erlaubt Kontodaten Dritter zu deiner Mitwirkungspflicht zu erheben.

    Die Fristsetzung hierfür endet am 14.5.17.

    Das kriegen wir schon hin, mir stellt sich die Frage ob du diesem xxx bei der Gelegenheit gleich klar machen willst, dass er sich an geltendes Recht zu halten hat.

    Gab es inzwischen einen Kontakt mit diesem Bereichsleiter?

    Ich schau mal nach Unterstützung in deiner Nähe. Es gibt da jemanden, den ich (und auch andere) kennen, aber da gab es ein Zerwürfnis vom Allerfeinsten. Ins Forum will ich diese Person nicht locken, das halten meine Fußnägel nicht aus, aber eine Mailadresse wäre noch vorhanden...

    Wichtig ist jetzt erst mal, dass du alles, was mit dieser Rückforderung hast, zusammen suchst, anonymisierst wie beschrieben und hier einstellst, am besten vorgestern, sonst kriegt ihr bald Besuch vom Gerichtsvollzieher. Der wird allerdings dumm gucken wenn er Vorschülern die Teddies pfänden soll...

    PN habe ich beantwortet, tu dir keinen Zwang an, aber heute bitte erst ab 16.00h, ich muss gleich noch ein paar Stunden meinem Arbeitsvertrag widmen.

  • Kontaktadressen für Beistand und Beratung sind in deinem Postfach. Was das angeht wohnst du ganz gut...

  • Die rechnung geht an 3 meiner Mädels.. der wenige betrag mit 47,10 ist an meine 8j tochter geschrieben worden.

    Vllt sind die beträge unterschiedlich weil sie eine von den Zwillingen weniger lieb haben ?! ;)
    das war der erste und einzigste Brief den ich wegen dem Geld bekommen habe.. seither hab ich darüber nichts mehr von denen gehört. Ich hab darauf nicht reagiert, weil soweit ist mein allgemeinwissen, dass dieses schriftstück, an meine Kinder, nicht rechtskräfig ist.. wäre das JC die ersten die kleine kinder verknacken können.

    Ich hab auf das jetzige schreiben noch keinen Kontakt zum JC aufgenommen. Wir haben das ja aber alles bar gemacht, das wurde uns so von seinem Insolenzverwalter geraten.. somit kann ich da im Prinzip nichts nachweisen :( auser wir halten das jetzt noch schriftlich fest......

  • Unfassbar, ich habe ja schon einiges mitgekriegt, aber das kommt in die Top Two. Da sollte man Welle machen, den Fall der einen oder andere Plattform mitteilen, die sowas öffentlich macht. Das könnte sogar die Presse interessieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass man Rückforderungen von Minderjährigen verlangt, es wurde auch schon ein Kind verklagt:

    http://www.swr.de/swraktuell/bw/…d=1562/1erv6rx/

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.heilbro…3b285f2da5.html

    Allerdings gibt es eine Haftung für Minderjährige, die bei Volljährigkeit greifen kann, kommt auf die Umstände an.

    Ein bißchen was zum gruseln, aber nicht zum sich-selbst-verrückt-machen:

    https://sozialberatung-kiel.de/tag/minderjahr…rung-jobcenter/


    Was die Rückforderung angeht hast du zwei Möglichkeiten.

    1. Du wartest auf den Gerichtsvollzieher.
    2. Du gehst der Sache auf den Grund.

    So lange die Forderungen an die Kids gestellt werden können die eigentlich gar nix machen ausser sich genieren, würde ich sagen. Damit ist die Sache aber nicht grundsätzlich aus der Welt.

    Kenntnis von der Sache hast du seit 2016, allerdings liegt die Nachweispflicht für den Zugang der Schreiben beim JC, wenn die nicht als gelber Brief gekommen sind wird das nicht möglich sein. Trotzdem, das ist schafft die Sache nicht wirklich aus der Welt.

    Melde dich auf jeden Fall bei einer der beiden Adressen, die ich dir geschickt habe.

    Was den Nachweis der Mietzahlung angeht gibt es auch zwei Möglichkeiten. Entweder du stellst dich stur und teilst mit, dass du kein Recht hast Daten Dritter weiter zu geben, und keinen Zugriff auf die Kontoauszüge deines Untermieters hast. Dann kriegst du das nächste Schreiben und musst den Erhalt der Mietzahlung trotzdem bescheinigen. Oder du teilst mit, dass die Vorlage von Kontoauszügen Dritter nicht zu deinen Mitwirkungspflichten gehört und diese Vorlage auch nicht geeignet wäre die Mietzahlung zu belegen, da die Zahlungen, wie durch Einsicht der eigenen Kontoauszüge bekannt sein dürfte, nicht auf dem Bankweg erfolgt sind. Dazu legst du einen anderen Beleg vor. Das können monatliche Quittungen sein, Einträge in ein Mietbuch oder, alternativ, eine eidesstattliche Versicherung, dass die Mietzahlug monatlich in Höhe von erfolgt ist. Da könnte eine Bestätigung des Untermieters nicht schaden.

    Da hier die Rede von Prüfung deiner Hilfsbedürftigkeit ist könnte es sein, dass mit dieser Begründung auch eine Vorschusszahlung verweigert wird. Dann musst du dich auf die Hinterbeine stellen, Begleitung durch eine der beiden Stellen wird da sehr nützlich sein.

    Die diversen Änderungsbescheide solltest du auf jeden Fall auch prüfen lassen, zumindest bei der ersten Adresse bist du da in guten Händen.

    Als Beistand kannst du von beiden Stellen jemanden mitnehmen, du darfst nicht auf einen Beistand beschränkt werden, und wenn da zwei kompetente Leute sitzen, die diese Probleme zur Kenntnis nehmen, dürfte auch dem stursten Sesselwärmer unwohl werden.

    Schade, dass das so weit weg ist, da wäre ich auch gern dabei. Es geht doch nichts über gesellschaftliche Teilhabe, aber leider muss ich passen, das wird zu teuer.

    Diese Dropboxnummer ist nicht sooo gut. Die Links sind für jeden abrufbar, der hier rein schaut, Dateianhänge nur für eingelogte User. (Scannen kann man in vielen Copyshops, Stick mitnehmen und geht schon, kostet ein paar Cent.) Aber weitere Anhänge sind vielleicht gar nicht nötig, wenn sich die Ini-Leute der Prüfung deiner Änderungsbescheide annehmen. Das solltest du zügig regeln, es gibt Fristen, nach denen deine Ansprüche verfallen können.

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