einmaliger Verdienst

  • Die Tel.nr. ist noch sichtbar...

    Da musst du widersprechen.

    Das SGB kennt kein fiktives Einkommen.

    Es gibt diverse Urteile dazu, aber leider nicht aus Köln, dafür vom SG Duisburg, LSG Bayern, Niedersachen-Bremen, und das Verfassungsgericht hat dazu schon 2005 geurteilt...

    Dazu: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/hartz-…-einkommen.html

    Du kannst also jetzt erst mal durchatmen, so geht das nicht, sie versuchen's halt. Immer wieder.

    Und jetzt hast du zu lächeln:

    In Kölle jibbet eine vonne besten Inis im Bundesland.

    Guckst du:

    http://www.die-keas.org/

    Die sind richtig böse. :thumbup:


    Bestimmt kriegst du heute noch Hilfe für den Widerspruch und die aufschiebende Wirkung. Also echt kein Grund zur Verzweiflung.

  • Sehr seltsam, das. Haben die auch noch eine falsche Berechnungsgrundlage?

    Ich vermute die gehen davon aus einen Minijob vermittelt zu haben, aber es kam zu einem anderen Arbeitsvertrag.

    Mir haben sie mal einen Minijob vermittlungsvorgeschlagen und dachten es sei eine Vollzeitstelle, der Irrtum stellte sich erst heraus als ich den Job angenommen hatte. DAS war ein dummes Gesicht hinter dem Schreibtisch. :)

  • Hallo,

    Da musst du widersprechen.

    zwar wäre ein Widerspruch durchaus rechtens - aber ehrlich gesagt, sehe ich keinen Sinn darin. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, womit also die in dem Bescheid genannte Zahlung in jedem Fall zum Mai erfolgt (zumal der Zahlungsverlauf zum 22. des Monats bei den Ämtern durch ist). Irgendwann würde dem Widerspruch dann tatsählcih wahrscheinlich statt gegeben werden, was aber kaum etwas hilft - dann wird die Summe eben im Juni angerechnet.

    Was mich im Augenblick mehr interessiert, ist der Widerspruch, den ich in Post #30 geschrieben habe.

    Gruß!

  • Das hier, damit es nicht untergeht:


    Hallo,

    nochmal zur Sicherheit: Du hattest etwas von 870 € Brutto-Einkommen geschrieben. angerechnet wurde Dir ein fiktives Einkommen eines Minijobs von 450 €. Welche Aussage ist nun die richtige - die von Dir oder die vom JC? Anders gefragt - wie kommt es zu dieser Differenz?

    Gruß!


  • Hallo,

    nochmal zur Sicherheit: Du hattest etwas von 870 € Brutto-Einkommen geschrieben. angerechnet wurde Dir ein fiktives Einkommen eines Minijobs von 450 €. Welche Aussage ist nun die richtige - die von Dir oder die vom JC? Anders gefragt - wie kommt es zu dieser Differenz?

    Gruß!

    Hallo Corinna,
    ja das stimmt auch. Laut meinem Arbeitsvertrag werde ich ca. 820-870€ brutto verdienen. Das alles habe ich auch vollständig meinem Sachbearbeiter beim Jobcenter vorgelegt und sie hat sich davon Kopien gemacht.

    Gruß

    Werde mal nachher Teile des Arbeitsvertrag wo die Beschäftigungsdauer und Lohn sind geschwärzt hochladen.

  • Hallo,

    von meiner Warte aus brauchst Du den Av nicht hochladen.

    Ich sehe zwar wie piedro durchaus sehr gute Gründe für einen Widerspruch, aber keinen Sinn in der Sache (siehe #34). Die fiktive Anrechnung von Lohn und Gehalt ist nicht rechtens - nutzen tut Dir das aber wenig.

    Allerdings grübele mich immer noch an den 870 €. Die Berechnungsgrundlage wäre durch die Freibeträge eine andere als bei einem Einkommen von 450 €. Es könnte also sein, daß Du durch die Aufteilung des zu erwartenden Einkommens auf zwei Monate Nachteile erleidest. Ich werde das mal morgen durchrechnen und Dir dann Bescheid sagen, ob aus diesem Grunde nicht doch Handlungsbedarf besteht.

    Was Deinen Vermieter und Energieversorger betrifft: solange Du nicht mit Miete und Stromzahlungen im Rückstand bist, passiert Dir nichts. Schlage beiden eine Ratenvereinbarung vor, die (sofern keine aktuellen Rückstände bestehen) auch akzeptiert werden müssen.

    Wie piedro bereits schrieb: in keinem Fall wegen dem Kuddelmuddel hier den Job wieder absagen. Dann hast Du erst tatsächlich ein Problem!!!

    Ich melde mich morgen hier nochmal - versprochen. Und jetzt Kopf hoch!

    Gruß!

  • Unnötig, deine Angaben werden schon stimmen, du wirst schon wissen was du unterschrieben hast.

    Später mehr, ich muss kurz weg.

  • @ Corinna
    @ Piedro

    Danke euch beiden und auch den all den anderen hier sehr

    Wünsche euch noch ein schönen Tag

  • Hallo,

    so sind sie, die Kerle. "Ich bin mal kurz weg" und schon wurden sie nie wieder gesehen...

    :thumbup:

    Da mach dir mal keine Hoffnung, Gudeste. 8)


    Es könnte also sein, dass die Hilfsbedürftigkeit entfiele, wenn der Verdienst auf einen Monat angerechnet würde. Dann wird das aufgeteilt. Auf sechs Monate, wenn ich das richtig im Hirn habe.

    Wäre das ein Nachteil?

  • Hallo,

    äh - wo siehst Du einen Wegfall der Hilfsbedürftigkeit? Sehe ich im Augenblick nicht - aber wie gesagt, ich rechne das morgen mal durch.


    Gruß!

    Ich habe die Zahlen jetzt nicht mehr auswendig verfügbar... Du machst das schon.

    Auf jeden Fall kein Grund zur Aufregung.

    Zum Widerspruch:

    Wenn Anfang des Monats die Kohle nicht am Konto ist gehört das SG bemüht. Die Rechtslage ist klar, die Berechnungsgrundlage ist falsch, da passt gar nix. Also EA, der Bescheid wird aufgehoben, die Zahlung angeordnet. Ich weiss jetzt nicht wie lange sowas in Köln dauert, aber bestimmt keinen Monat.

    Wenn die KEAs im Boot sind stehen die am 2. Mai auf der Matte, wenn die Papiere (und ein aktueller Kontoauszug) vorliegen, aber dann muss Widerspruch eingereicht werden. Ich täte das schon jetzt, mit Fristsetzung bis Ende des Monats und dem Verweis, dass sonst am 2. Mai der Rechtsweg beschritten wird. Wenn es da noch ein wenig Hirn in der Widerspruchsstelle gibt wird stattgegeben. Ansonsten regelt das halt ein Richter.

  • Hallo Sternschnuppe,

    noch nicht verglüht?

    Was im Arbeitsvertrag steht wird gezahlt, wurscht für wie wahrscheinlich du das hälst, ohne die Arbeitszeit und die Konditionen zu kennen. Dafür gibt es Verträge, da braucht es kein Sternschnuppenorakel.

    Jedes Einkommen, das noch nicht zugeflossen ist, ist ein fiktives Einkommen. Es ist ja noch nicht verfügbar. Zugeflossenes Einkommen darf und muss angerechnet werden. Nicht zugeflossenes Einkommen steht dem "Kunden" nicht zur Verfügung. Von theoretischer Kohle gibt's nur theoretisches Brot, und das hat keinen Nährwert.

    Wie bereits verlinkt: Das SGB kennt kein fiktives Einkommen. Mattu Klick weiter oben. LSG Bayern und Niedersachen-Bremen haben das so festgestellt.

    Auch das LSG BaWü urteilte entsprechend. https://openjur.de/u/631722.html

    Drei LSG stehen deiner Ausführung entgegen. Ich halte sie deshalb für unzutreffend.

  • Hallo Zusammen!

    Mir scheint; Viel Aufregung um (fast) nichts.

    Denn:


    Davon weiß das Jobcenter bereits jetzt. Es kann also noch vor Auszahlung der Leistung für den Monat Mai 2017 den Zufluss berücksichtigen, so dass die Anrechnung des einmaligen Einkommens gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II im Monat des Zuflusses, also im Mai 2017 zu erfolgen hat.


    Es ist keine einmalige Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II und auch keine einmalige Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II, denn dieser bezieht sich auf Urlaub- und Weihnachtsgeld.

    Es ist eine Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB II, dort steht auch eindeutig das kurze Beschäftigungsverhältnisse zu den laufenden Einnahmen dazuzählen.

  • Hallo, @jenny1977,

    1. ein Widerspruch wäre durchaus berechtigt und hat dem Grunde nach auch Aussicht auf Erfolg. Allerdings nutzt der Widerspruch im Endeffekt überhaupt nichts - siehe mein Posting #34.

    2. es ist davon auszugehen, daß nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen ein neuer engültiger Bescheid ausgestellt wird, in dem dann statt des fikltiven Einlommens das tatsächliche berücksichtigt wird. Somit entstehen Dir keine finanziellen Nachteile durch die fiktive Anrechnung.

    3. der von einem inzwischen gesperrten Nutzer empfohlene Weg der Beantragung eines Darlehens ist nicht nur Quatsch, sondern auch lebensfremd. Das Jobcenter dürfte einen solchen Antrag kaum genehmigen. Aber selbst wenn: dann würdest Du monatelang das Darlehen zurüclzahlen müssen. Dazu kommt dann noch die zu erwartende Rüclzahlung durch das zu niedrig angesetzte fiktive Einkommen - Du müßtest also sehr lange lange Zeit mit 10% weniger Regelsatz auskommen müssen. Davon rate ich also dringend ab.

    4. Sollten der Vermieter und/oder Stromanbieter Probleme machen, melde Dich nochmal. Sofern Du keine Schulden bereits jetzt bei denen hast, brauchst Du keinerlei Angst vor eine Kündigung der Verträge haben.

    Gruß!

  • Hallo ihr lieben,
    ich habe heute ein weiteres Schreiben vom JC bekommen.
    Kurz zum Inhalt (Stichpunkte)
    " Aufforderung zur Mitwirkung
    .... reichen Sie einen Verdienstnachweis aus der Beschäftigung als Wahlhelfer bis zum 31.05.2017 ein"

    Werde erst ab dem 2.05.-15.05.2017 beschäftigt sein und das Gehalt geht erst Anfang Juni ein. Verdienstnachweis erhalte ich erst ende Mai Anfang Juni
    also unmöglich diese Frist einzuhalten.


    Mittlerweile glaube ich wirklich daran, das die in der Leistungsabteilung einen Fehler gemacht haben sprich die haben den Monat verwechselt.

    Melde mich morgen nochmal

    Wünsche euch allen noch ein schönes Wochenende und nochmals riesendank für eure Hilfe.

    lg jenny

  • Einfach nachweislich mitteilen, dass die Verdienstbescheinigung erst nach Erhalt vorgelegt werden kann und die Stadt als Arbeitgeber diese nicht im Voraus ausfertigt.

    Freundlich darum bitten, dass dir mitgeteilt wird, dass die Fristsetzung dieser Forderung aufgehoben wurde, die freuen sich anscheinend über jedes sinnlose Schreiben, dass sie auf den Weg bringen können.

  • Auf das Mitwirkungsschreiben solltest du reagieren. Teile dem Jobcenter nachweislich mit, dass du die Verdienstbescheinigung nach Erhalt vorlegen wirst.

    Einerseits kann ich die Bearbeitung der Sachbearbeiterin nachvollziehen, andererseits sehe ich hier die ein oder andere Baustelle. Kommt das Gehalt tatsächlich im Mai, müsste man den Zeitraum bis dahin überbrücken. Kommt das Geld im Juni, wird es im Mai eine Unterzahlung und im Juni eine Überzahlung geben. Bei vorläufigen Bescheiden kann man dies verrechnen, bei endgültigen nicht. Sollte der Bescheid endgültig sein, würde die TE aufgrund der evtl. Überzahlung monatelang mit 10 % weniger auskommen müssen, also prinzipiell nichts anderes wie beim Überbrückungsdarlehen auch.

    Selbst wenn man ein SG oder die KEAs einschaltet sollte man bedenken, dass man bei Erfolg eine Überzahlung generieren wird. Somit würde man auch monatelang die Überzahlung abzahlen müssen. Wieder nichts anderes wie bei einem Überbrückungsdarlehen.

    Es ist eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber bei sowas kann man mit vielen Sachbearbeitern reden.

  • Guten morgen Bass386
    1. Verdienstbescheinigung kann ich erst ende Mai vorlegen, da ich im Mai arbeite.
    --> Dies wurde bereits meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter auch schriftlich vorgelegt
    2. Das Gehalt kommt tatsächlich erst Anfang Juni

    3. Hab jetzt mal das ganze Wochenende alle meine Ausgaben (Miete Strom Internet andere Kosten hab ich nicht ) bleiben mir für den ganzen Monat 4,80€ zum Leben.

    4. Die KEAs sind erst am Mittwoch wieder zu sprechen.

    5. Das Leben ist einfach nur Scheiße (sorry)

  • #1 Wenn du dies dem Jobcenter nachweislich mitgeteilt hast, sollte es keine Probleme geben.
    #3 Du hast nun mehrere Möglichkeiten. Du könntest Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen und wenn dein Gehalt kommt, zahlst du dieses vollständig zurück. Dies ist unter gewissen Umständen möglich, hierzu musst du nicht mit deiner Sachbearbeiterin sprechen, sondern mit dem InkassoService der Bundesagentur für Arbeit. Somit hättest du für den Monat Geld und wärst Anfang Juni 2017 "schuldenfrei".

    Du kannst auch die KEAs kontaktieren und deiner Sachbearbeiterin damit drohen. Ob dies zum Erfolg führt kann ich dir nicht sagen.

    Oder du redest mit deiner Sachbearbeiterin, zeigst ihr auf dass das Gehalt erst im Juni ausgezahlt wird und sie ihren Fehler bitte korrigieren möchte. Dann würdest du für den nächsten Monat die vollen Bezüge erhalten und man könnte die nächsten Schritte planen um dich aus der misslichen Lage zu holen.

  • Danke Bass386

    ich habe alle Unterlagen dem Jobcenter vorgelegt und das innerhalb 60 Min nach Vertragsunterzeichnung, habe nichts ausgelassen.

    meine Sachbearbeiterin ruft mich nach 11h.

    Dennoch glaube ich nicht mehr daran das es sich positiv wendet. Ich hab mein guten glauben verloren und langsam aber sicher hab ich endgültig die Nase voll vom Leben

  • Immerhin ruft deine Sachbearbeiterin zurück, dass Glück hat nicht jeder ALG II Empfänger. Zeigt mir aber auch, dass deine Sachbearbeiterin sich um die Menschen kümmert.

    Würde Sie am Telefon nochmal freundlich auf alle hier im Forum genannten Fakten hinweisen. Am besten machst du dir hierfür ein paar Notizen.

  • Ich hab mein guten glauben verloren und langsam aber sicher hab ich endgültig die Nase voll vom Lebenb

    Ach komm, ohne Probleme wäre das Leben doch langweilig. Stell dir vor du wärst reich und Instagram wäre der einzige Spaß, der dir bleibt...

    Echt jetzt, du wohnst in einer ziemlich interessanten Stadt mit hunderttausenden toller Menschen (und ungezählten Dumpfbacken, eh kloa...).

    Verkriech dich nicht, geh raus, schau dich um, mach was. Resignation bedeutet nicht mehr als sich selbst ums Leben betrügen. Die Kölner haben den Mächtigen (Kirche) schon im Mittelalter den Arsch gezeigt und das in Stein meisseln lassen. Et hät schon immer jut jegangen, nich vergessen!

    Jetzt hast du erst mal nen spaßigen Job, kriegst ein paar Taler extra auf die Tasche, das mit dem JC wird sich schon regeln lassen, es bewegt sich doch schon was.

    Einmal editiert, zuletzt von Piedro (24. April 2017 um 13:01)

  • Hallo ihr lieben
    hab heute viel rumtelefoniert und folgendes ist raugekommen.
    - 1.) Der Änderungsbescheid ist eigentlich falsch
    - 2.) Lt. Leistungsabteilung gehen die tatsächlich aus, das ich wenn ich im Mai arbeite, auch Mai das Geld auf dem Konto hätte.
    --> Jetzt hab ich ein Schreiben angefordert, wo ich mein Geld erst ende Mai Anfang Juni erhalte, bestätigt wird und dieses Schreiben soll ich dem Jobcenter zusenden.
    (Vermutlich wird das einige Zeit brauchen, bis ich diese Bestätigung erhalte)
    - 3.) Sowohl meine Sachbearbeiterin als auch die von der Leistungsabteilung meinten, ich solle "Überbrückungsdarlehen" beantragen, damit ich über den Mai komme.

    Fazit: Weder für meine Sachbearbeiterin als auch die Leistungsabteilung war die Berechnung nachvollziehbar, sprich wer im Mai arbeitet würde es im drauffolgenden Monat erhalten, aber hier macht wohl der Gesetzgeber ein Strich in die Logik .

    Jetzt werde ich Überbrückungsdarlehen beantragen

    lg Jenny

    Nochmals vielen Dank für eure Hilfe

  • Hab jetzt mit meinem zukünftigen AG gesprochen und die Dame von der Buchhaltung meinte zu mir, ich soll mir vom Jobcenter ein Vordruck geben lassen, damit sie mir darauf den Auszahlungstermin schreiben kann.

    Leider wusste sie nicht genau, wie dieses Formular heißt und momentan ist das JC auch nicht erreichbar.

    Weiß einer um welches Formular es handelt evtl. wo ich es downloaden kann?

    Ist es vielleicht " Einkommensbescheinigung

    - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts -" ?


    Danke euch vielmals für eure Hilfe bisher, ihr seit echt die einzigen die jemandem helfen DANKE DANKE

    Einmal editiert, zuletzt von jenny1977 (24. April 2017 um 15:30)

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