Berechnung Durchschnittseinkommen im Bewilligungszeitraum : Wechsel Arbeitgeber

  • Schönen Guten Tag,


    ich bin ALG II - Bezieher, erhalte monatlich zusätzlich ein schwankendes Einkommen aus einem Nebenverdienst.
    Bisher
    war es so, dass ich erst am Ende meines Bewilligungszeitraums (6
    Monate) die dazugehörigen Einkommenbescheinigungen für besagte Monate
    einreichte. Dann wurde ein Durchschnittseinkommen der letzten Monate
    errechnet und mein Bewilligungsanspruch komplett abgerechnet, sofort gab
    es dann eine Nachzahlung bzw. Nachforderung.


    Soweit, so gut.


    Meine Frage:


    Wie
    verhält sich das, wenn man innerhalb eines Bewilligungszeitraums den
    Arbeitgeber wechselt, das Einkommen schwankend aber gleich bleibt?


    a)
    bleibt alles wie bisher, ich reiche am Ende des Bewilligungszeitraums
    einfach die Bescheinigungen des alten Arbeitgebers und des neuen
    Arbeitgebers ein und das Einkommen wird wie gewohnt in diesem Zeitraum
    als Durchschnitt ermittelt


    oder


    b) das Amt rechnet innerhalb des BWZ komplett ab, da mein altes Arbeitsverhältnis endet und ein neues beginnt?


    kurzum:
    der Bewilligungszeitraum und das durchschnittsermittelnde Einkommen
    bleibt, egal, wieviele Arbeitgeber ich in dieser Zeit habe oder jeder
    Arbeitgeber einzeln abgerechnet mit Durchschnittseinkommen?


    Besten Dank.

  • Der Arbeitgeberwechsel wird zwar ins System eingetragen, trotzdem wäre eine Abrechnung am Ende des BWZ möglich. Wenn das errechnete Durchschnittseinkommen höher ist, als das Gehalt welches du bekommen hast, kannst du den Sachbearbeiter natürlich dazu auffordern abzurechnen. Bei kleineren Beträgen und auch beim Arbeitgeberwechsel habe ich immer nach 6 Monaten abgerechnet. Aber dies hängt von deinem Sachbearbeiter ab.

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