Nicht selbstgenutztes Wohneigentum...Miete und Tilgung

  • Hallo und guten Tag,

    ich habe eine wichtige Frage zum Wohneigentum.
    Meine Lebensgefährtin besitzt mit ihrem Ex-Mann zusammen ein Apartment welches nicht selbst genutzt wird.
    Die Mieteinnahmen betragen 200 Euro monatlich.
    Diese Summe geht allerdings als durchlaufender Posten direkt an die Bank, welche das Anschaffungsdarlehen gegeben hat.
    Somit stellen die zweihundert Euro Mieteinnahmen kein verfügbares einkommen dar.
    Wie muss dieser Sachverhalt durch das Jobcenter bei Erhalt von ALG II angerechnet bzw. bewertet werden ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Karsten Andreas

  • Mieteinnahmen gelten als Einkommen, auch wenn die Mietzahlungen aufgrund eines Darlehens direkt an die Bank abgetreten werden müssen.

    Die Schuldzinsen können allerdings beim Antrag auf ALG II geltend gemacht werden.

  • Nicht ganz richtig, wenn der EX-Mann keine Leistungen bekommt, ist das nicht verwertbar.
    Er kann nicht zum Verkauf gezwungen werden. Es kommt auch auf die Modalitäten bei der
    Scheidung an. Außerdem muss nicht jedes Eigentum generell verwertet werden, wenn es
    angemessen ist.

  • Das ist echt schade daran. Wenn man vorher lohnende Investitionen getätigt hat, muss man sie dann entweder zunächst verleben oder sich selbst einschränken, da einem die Tilgung ja irgendwann zugute kommt.

    Eigentlich wird man bestraft, wenn man weitsichtig war.

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