Fahrtkostenerstattung bei Beschaffung von Erstausstattungsgegenständen

  • Hallo in die Runde der Forumsteilnehmer,

    ich erhielt eine Bewilligung über die Erstausstattung Wohnung. Die Gegenstände wurden auch von mir angeschafft,

    Nun entstanden mir jedoch selbbstredend Fahrtkosten bei der Abholung der diversen Gegenstände in nicht unerheblicher Größenordnung, die ich gerne dem sog. Jobcenter gegenüber geltend machen würde.

    Gibt es unter euch gesicherte Erkenntnisse darüber ob meinerseits ein Anspruch darauf besteht ?

    Ich freue mich auf eure Antworten und sage schon mal DANKE an dieser Stelle dafür.

    Herzlichen Gruß

    ullipappa

  • Hallo,

    ob meinerseits ein Anspruch darauf besteht ?

    es besteht kein Anspruch darauf. In dem Regelsatz sind Fahrtkosten bereits enthalten. Darüber hinaus werden diese z.B. beim Umgangsrecht, im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Tätigkeit, Notfällen usw. gewährt.

    Denkbar wäre ein Antrag auf eine Härtefallregelung, dem ich aber wenig Chancen einräume.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!