Temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen.
    Ich bin komplett verzweifelt.
    Ich habe zwei Kinder die momentan aber bei ihrem papa leben. Mindestens 3 mal die Woche sind sie bei mir auch mit Übernachtung. Letzten Monat wurde mir erst mitgeteilt das ich die Möglichkeit habe einen Mehrbedarf zu beantragen. Dies habe ich dann natürlich auch getan. Ich habe am 26.02.2017 ein Besuchsprotokoll eingereicht.
    Nachdem ich die letzten zwei Wochen vertröstet wurde mit der Bearbeitung, kam dann heute endlich Post vom Jobcenter.
    Meine Kinder waren letzten Monat insgesamt 13 Tage bei mir mir Übernachtung.
    Dafür soll ich grade mal 106 euro bekommen.
    Was ich allerdings nicht verstehe... Die haben meinen eigenen Bedarf um knapp fast 60 Euro gesenkt. Ich brauche doch jetzt nicht weniger.
    Kann mir da jemand helfen?

    Lg Moni

  • Hallo Moni,

    Du kannst für jeden Tag, an dem sich Deine Kinder mehr als 12 Stunden bei Dir aufhalten, auf Antrag pro Kind anteilig pro Tag 1/30 des Regelsatzes bzw. des Sozialgeldes erhalten. Hierzu erging auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.06.2013, Az. B 14 AS 50/12 R.

    Wieviel das genau ist, hängt vom Alter Deiner Kinder ab:

    0 bis 6 Jahre: 237 Euro , wären dann bei 1/30 = 7,90€/Tag
    6 bis unter 14 Jahre: 291 Euro = 9,70€/ Tag
    14 bis unter 18 Jahre: 311 Euro = 10,37€/Tag

    Und den entsprechenden Betrag x 13 multiplizieren.


    Mit den 60€ Abzug vom eigenen Bedarf verstehe ich auch nicht. Soviel ich weiß, werden bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft Kindergeld und Unterhalt nicht angerechnet.

    Was steht denn betreffs der Anrechnung in dem Bescheid ?

    Vielleicht kannst Du den diesbezüglichen Bescheid mal anonymisiert hier einstellen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ghansafan (28. März 2017 um 19:58)

  • Vorher bekam ich 768,41 Euro monatlich für mich alleine.
    Jetzt auf der neuen Berechnung mit kindern: 715.94 Euro.
    Für die Kinder sind es insgesamt für die Tage: Tochter 10 Jahre: 40,77. Euro
    Sohn. 8. Jahre: 118,45 Euro
    Also insgesamt 875,16 Euro.

    Das variiert weil mein Sohn öfters bei mir ist. Dennoch versteh ich die Berechnung nicht.

  • Hallo,

    verstehe ich alles nicht so recht.

    Das muss doch in dem diesbezüglichen Bescheid begründet sein, warum 60€ angerechnet werden und warum nur 106,75€ nachgezahlt werden sollen.

  • nein tut es nicht, oder ich bin zu dämlich und überlese es. Kann kein foto hier davon rein stellen. Is zu gross.

  • Hallo,

    vielleicht einscannen und dann als PDF hier hochladen, vorher noch anonymisieren.

  • ich hab nur mein handy. Hatte es abfotografiert und anonymisiert und wollte es anhängen. Aber leider zu groß.

  • Hallo,

    also alleinlebend 409€ Regelsatz +Kosten der Unterkunft, wären dann ja wohl bei Dir (Post 3) Gesamt = 768,41€

    Dazu dann die zusätzlichen Leistungen (Post 2) , 13 Tage insgesamt, da mal ausrechnen, wie hoch diese Leistungen ausfallen müssten.

    An wieviel Tagen waren beide Kinder bei Dir, wären ja dann 9,70€ x 2, dann die Tage, wo jeweils nur 1 Kind bei Dir war, also 9,70€/ Tag.

    Das mal ausrechnen.

    Dann können wir Widerspruch einlegen gegen den Bescheid.

    Warum 60€ auf Deinen Bedarf angerechnet werden sollen, das verstehe ich nun nicht.

    Wäre schon hilfreich, wenn man den diesbezüglichen Bescheid lesen könnte.

    Bezieht der Vater Deiner Kinder auch Alg II Leistungen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Ghansafan (29. März 2017 um 05:17)

  • von 16 uhr Nachmittags bis 7uhr am nächsten morgen, zählt das als ganzer tag?
    Einer sagt ja, ein anderer sagt nein.
    Das ist der neue Bescheid. Da sieht man das mein Bedarf auf 715,94 gesenkt wurde.
    [Blockierte Grafik: http://oi68.tinypic.com/2cyf7nl.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von moni79 (29. März 2017 um 11:49)

  • Hallo,

    nein, der Bescheid aus Post 12 ist für Monat Februar,(1.2-28.2) da hast Du die 715,94€ bekommen.

    Der Bescheid(Post 11) ist der aktuelle, der hat die Laufzeit vom 1.3.2017 - 30.11. 2017, da bekommst 768,41€.

    So wie ich das gelesen habe, wenn das Kind mehr als 12 Stunden bei Dir verbringt(Post 2).

    Zitat
    Du kannst für jeden Tag, an dem sich Deine Kinder mehr als 12 Stunden bei Dir aufhalten, auf Antrag pro Kind anteilig pro Tag 1/30 des Regelsatzes bzw. des Sozialgeldes erhalten.
    Zitatende

  • Da steht Februar drin, weil ich für Februar das erste mal ein Besuchsprotokoll abgegeben hab und das rückwirkend bearbeitet wurde.
    Also der untere Bescheid ist der neue und der obere der alte Bescheid!
    Mir wurde von einem Mitarbeiter gesagt, dass die Nachtstunden auch zählen.

  • Hallo,

    ok., jetzt für März hast Du ja die 768,41€ bekommen. Das stimmt dann wieder, oder ?

    Dann ist nur der geänderte Bescheid für Februar falsch ?


    Ich verstehe das so, dass es über 12 Stunden sein müssen, Zeitraum ist ja egal. Ob von z.B. von 8-20 Uhr oder von 20-8Uhr.

  • für März habe ich noch garnichts bekommen. Hatte heute nur die 106 euro Nachzahlung aufm Konto für Februar. Ich verstehe nur nicht warum für mich in diesem Bescheid nur 715 berechnet sind. Für die kinder insgesamt 158 aber nur 106 ausgezahlt wurden.
    Wie gesagt in dem alten Bescheid habe ich für mich allein insgesamt 768 euro bekommen.

  • Hallo,

    meine Frage war, ob nur der geänderte Bescheid (Post 12) falsch ist und der Bescheid Post11) korrekt ist.

    Für März hast Du keine Leistungen bekommen ? Was hast Du da unternommen ?

    Und von was hast denn im März gelebt und was ist dann mit der Mietzahlung für Marz ?

    Also ehrlich gesagt, verstehe ich das alles nicht.

  • Ich bin bis jetzt davon ausgegangen das der alte Bescheid richtig ist. (post11)
    Im neuen Bescheid (post12) ist mir halt aufgefallen, dass ich für mich selber weniger bekomme. Und das kann ja nicht richtig sein!
    Sorry hab mich im Monat vertan. Wir haben ja schon März. Sorry.

    Aber so eine Situation hatte ich letztes Jahr im Oktober. Da wurde von ALG 1 auf ALG2 umgestellt. Somit hatte ich im kompletten Monat nichts. Ein Antrag auf Überbrückung für Rechnungen wie zb. Miete wurde mir abgelehnt. Nun bezahle ich die Miete Oktober momentan mit 50 Euro monatlich ab.

  • Hallo,

    tut mir leid,das ist alles so verwirrend, dass ich nicht mehr durchsehe.

    Du hast also für März Dein Alg II erhalten, Regelsatz + Kosten der Unterkunft ?

    Wie hoch sind denn die bewilligten Kosten der Unterkunft ? Diese + der Regelsatz von 409€ sind Dein Dir zustehendes Alg II als Alleinstehende.

  • Ja ich weiß tut mir leid.
    Ich habe eine Miete inklusive aller NK auch Strom in Höhe von 370 Euro. Zur Zeit bekomme ich 40 Euro abgezogen weil ich vor zwei Jahren mal eine ÜberZahlung hatte.
    Ja für März habe ich 728,41 Euro bekommen + heute die 106 Euro Nachzahlung.
    Morgen werde ich das Besuchsprotokoll für diesen Monat einreichen. Muss ich ja jeden Monat machen.

  • Hallo,

    den Strom zahlt man doch selber aus dem Regelsatz.

    Wenn ich nämlich 409(Regelsatz) + 370€ -40€ zusammen rechne, dann ergibt das für mich 739€.

    Solch eine Summe ist in keinem Bescheid ersichtlich.

    In dem Bescheid muss das ja aufgeschlüsselt sein, Du hast ja nur jeweils Seite 1 der Bescheide eingestellt.

  • hast du die Möglichkeit von Whatsapp? Das dauerr ewig hier bei mir Bilder hochzuladen :(
    Dnn würde ich dir mal alle Seiten schicken.

  • Hallo,

    nein, diese Möglichkeit habe ich nicht.

    Es geht mir darum, was das JC für Kosten der Unterkunft bewilligt hat und Dir zahlt, das und der Regelsatz von 409€ machen ja Dein Alg II aus.

    Im Bescheid (Post 11) steht oben 3/17 - 11/17 368,41€

    Einzeln darunter ist das wieder anders aufgeschlüsselt - 3/17 - 9/17 728,01€
    10/17 750,47€
    11/17 768,41€

    Und darunter:
    3/17 - 9/17 40,40€
    10/17 - 17,94€


    Was besagen diese ganzen unterschiedlichen Beträge ?

    Und wofür stehen die untersten Beträge ?

    5 Mal editiert, zuletzt von Ghansafan (29. März 2017 um 20:28)

  • die 40,40 sind die raten wegen der Überzahlung von vor zwei Jahren. Die 17.94 ist die schlussrate.
    Die oberen Beträge is jeweils das was raus kommt wenn die 40,40 abgezogen sind bon 03/17 - 09/17
    Und im Monat 10/17 was übrig is wenn die 17.94 abgezogen sind. Ab 11/17 is dann wieder der normale Betrag.

    Erklärt trotzdem nicht warum mein Eigenbedarf gesenkt wurde in der neuen Berechnung.
    [Blockierte Grafik: http://oi65.tinypic.com/a5dgld.jpg]

    2 Mal editiert, zuletzt von moni79 (29. März 2017 um 21:55)

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