Temporäre Bedarfsgemeinschaft

  • ja das stimmt. Die Kosten fallen dennoch an aber das ist denen leider egal. Und der Kindsvater isistz nicht bereit mir finanziell zu helfen. Er bekommt 400 Euro Kindergeld und 400 euro Unterhaltsvorschuss. Behält aber alles alleine, obwohl die Kinder teilweise mehr als die Hälfte vom Monat bei mir sind.

  • Also wie gesagt die Übernachtung vom 08.02 auf den 09.02 und die Übernachtung vom 22.02. auf den 23.03 könnte mit viel wohlwollen des Jobcenters evtl. übernommen werden (wahrscheinlich Entscheidung vom Teamleiter). Zwar war das Kind keine 12 Stunden am Tag bei dir , insgesamt aber schon. Kosten für Abendbrot und Frühstück sind ebenfalls angefallen. Frage die Sachbearbeiterin, warum diese Tage nicht angerechnet wurden. Falls die Begründung mit den 12 Stunden kommt, Widerspruch einlegen und es mit den angefallenen Kosten begründen. Falls du das Geld nicht erhalten solltest, bliebe dir immer noch der Gang vor ein Gericht. Wie gut dort deine Chancen stehen kann ich dir nicht beantworten, allerdings rein aus dem Bauch heraus würde ich dir sehr gute Chancen einräumen.

  • ihre Antwort war: von 16 uhr bis 0.00 uhr sind keine 12 std. Und von 0.00 uhr bis 7 uhr ebenfalls nicht. Also keine Anrechnung.
    Und von solchen Tagen habe ich einige. :(

  • Das Kind hält sich mind. 12 Stunden bei dir auf , allerdings auf zwei Tage verteilt. Abendbrot und Frühstück will bezahlt werden. Ich würde Widerspruch einlegen und es damit begründen, dass das Kind sich z.B. vom 08.02 auf den 09.02 mind 12 Stunden am Stück bei dir aufgehalten hat und versorgt wurde. Somit sind Kosten entstanden und das Jobcenter soll jedenfalls einen Tag bewilligen. Ich weiss, dass solch spezielle Umgangsrelungen bei uns im Jobcenter oftmals Einzelfallentscheidungen waren, sprich der Sachbearbeiter hat sich mit 1. Sachbearbeiter oder Teamleiter bzgl. der Anrechnung der abgesprochen. Notfalls könntest du auch dagegen klagen.

    Wie gesagt, ich halte das für sehr unglücklich und hier sollte der Gesetzgeber in jedem Fall nachbessern.

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