Aufstockung benötigt aber Ständige Hindernisse.

  • Guten Tag zusammen,

    Meine Lage ist für mich inzwischen Aussichtslos und ich weiß wirklich nicht mehr weiter und erhoffe mir hier deshalb Hilfe; zum Problem:

    Mein ALG 1 ist zu knapp ausgefallen und ich habe bereits einen Widerspruch eingelegt und bin inzwischen soweit das ich mir Rechtlichen bestand genommen habe. Wie oben beschrieben brauche ich eine Aufstockung auf ALG 2 nun ist es aber so das ich in eine Größere Stadt gezogen bin weil ich eine Maßnahme in einen BBW Beginne. Ich bin zur Meiner Freundin in die Wohnung eingezogen und Lebe hier, mein eigentlichen Hauptproblem ist aber das ich von dem Vermieter keinen Vertrag erhalte und ich so deshalb dem Jobcenter nichts vor legen kann. Ich weiß echt nicht was ich noch machen kann. Beim Vermieter möchte ich keinen Stress machen weil ich sonst angst habe das meine Freundin die Wohnung gekündigt wird und meine Eltern geben mir auch nichts mehr und oben drein kommt noch dazu das ich 24 bin... Ich hoffe ihr könnt mir einen Ratschlag oder Tipp geben... Ich wünsche euch noch einen schönen Tag.

  • Hallo,

    dann wäre als erstes die Frage zu klären, ob eine Ausbildungsförderung in Betracht kommt. Da es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt, kommt hier evtl. Schüler-BaföG in Betracht.

    meine Eltern geben mir auch nichts mehr

    Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Da Sie angesichts der Ausbildung und Deines Alters höchstwahrscheinlich Kindergeld für Dich bekommen, müssen sie Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes leisten.

    und ich so deshalb dem Jobcenter nichts vor legen kann.

    Im Normalfall gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, weswegen die Kosten der Unterkunft nicht übernommen werden.

    Gruß!

  • Hallo.

    Wenn du einen Leistungsanspruch hast besteht der unabhängig von irgendwelchen Dokumenten des Vermieters der Freundin. Du kannst einen Untermietvertrag vorlegen, und der ist dann bindend. Aber ich kenne deinen Antrag ja nicht. Wenn ihr eine Einstandsgemeinschaft seid wird das Einkommen der Partnerin angerechnet. Andernfall wäre dieser Annahme zu widersprechen.

    Wie auch immer: das JC muss einen Bescheid erlassen, wenn es deinen Antrag ablehnt. Das müssen wir uns dann näher ansehen. Bis dahin kannst du nur darauf bestehen, dass dein Antrag bearbeitet wird. Unterlagen können beigebracht werden, aber bestimmt keine Bestätigungen Dritter. Das Rechtsverhältnis mit deiner Freundin ist für das Jobcenter bindend. Wenn es anderer Meinung ist soll es das so begründen und der Keks wird gebröselt.

    Ich rate bei einer Einladung einen Beistand mit zu nehmen.

  • tschuldigung. Schule. Eine bilungsunterstützende Maßnahme. Wenn da Alg2 abgelehnt wird, dann bestimmt nicht weil die Bescheinigung eines Vermieters nicht vorliegt. Aber wie gesagt, kommt drauf an was man dem JC selbst mitgeteilt hat.

  • Ich danke dir für deine Ausführliche Antwort Piedro! Ich hoffe das ich es richtig verstanden habe und erkläre es. Ich soll also zum JC gehen und sagen das meine Leistung zu wenig ist und ich aber Ansprüche habe? Werden die nicht zur Berechnung wie hoch mein Anspruch ist einen Vertrag verlangen? Und ein Untermieter Vertrag brauch der vom Vermieter auch nicht genehmigt werden? Ich bin bei so etwas wirklich unerfahren und ängstlich und wüsste sonst einfach nicht wie ich an die Sache heran gehen könnte...:-(

    Mfg

  • Hallo,

    Wenn da Alg2 abgelehnt wird, dann bestimmt nicht weil die Bescheinigung eines Vermieters nicht vorliegt.

    richtig. Eher weil eine Ausbildungsförderung und Unterhalt in Betracht kommt und die Übernahme der KdU bei unter 25jährigen im Normalfall auch nicht erfolgt. Was aber den TE scheinbar nicht interessiert.

    Gruß

  • Ich danke dir für deine Ausführliche Antwort Piedro! Ich hoffe das ich es richtig verstanden habe und erkläre es. Ich soll also zum JC gehen und sagen das meine Leistung zu wenig ist und ich aber Ansprüche habe? Werden die nicht zur Berechnung wie hoch mein Anspruch ist einen Vertrag verlangen? Und ein Untermieter Vertrag brauch der vom Vermieter auch nicht genehmigt werden? Ich bin bei so etwas wirklich unerfahren und ängstlich und wüsste sonst einfach nicht wie ich an die Sache heran gehen könnte...:-(

    Mfg

    Dein Leistungsanspruch ist eine Sache. Wenn dein Einkommen zu hoch ist hast du keinen. Das kann auch am Anspruch auf vorrangige Sozialleistungen liegen, zB das Kindergeld.

    Diese Bescheinigung des Vermieters ist nicht leistungsrelevant, sondern die nachgewiesene Verpflichtung zur Zahlung an den Wohungsgeber. Wenn hier ein Vertrag besteht ist der für dich (und das JC) bindend.

    Und jain: ein Vermieter muss die Untermiete genehmigen. Aber das hat nix mit dem JC zu tun. Wenn jemand ohne Genehmigung untervermietet ist das eine Sache zwischen Hauptmieter und Eigentümer, nicht zwischen JC und "Kunden". Es gibt Urteile dazu: eine Vermieterbescheinigung muss nicht beigebracht werden, der (Unter)Mietvertrag reicht.

    Jetzt kannst du nur den Bescheid abwarten, da steht dann alles drin und dann stehen dir Rechtsmittel zu Verfügung. In der Zwischenzeit solltest du alles in die Wege leiten, was die " Berater" beim JC aufgebracht haben:

    - kümmere dich um dein Kindergeld, es steht dir als Mindestunterhalt zu.
    - beantrage Schülerbafög, auch hier muss ein Bescheid erstellt werden.

    Die Nummer: Bafög is nich, du kriegst ja Alg - Alg is nich, du hast Anspruch auf Bafög funktioniert so nicht.

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