Wasserschaden Mietminderung Rückerstattung brauch ich für Übergangs Wohnung Hat jemand Erfahrung

  • Hallo bei samen Hatte im Dezember ein Wasserschaden und musst mir eine Übergangs Wohnung suchen das hab ich in letzter Sekunde noch geschafft konnte auch die Bezahlung der Übergangs Wohnung bis jetzt hinauszögern da die Hausverwaltung meinte das ich eine Mietminderung in Höhe von 100% erhalte hab ich das denen Garnichts gemeldet hab zwar gesagt das ich Wasserschaden habe und grad anderweit wohne doch jetzt kommt die Hausverwaltung und möchte ein Schreiben vom Arbeitsamt das die Geld direkt am mich Überweißen Können hat jemand von euch damit Erfahrung oder Ratschläge für mich oder hat jemand so ein schreiben mal selbst gebraucht Danke im Voraus und Freundlichen Grüße au Karlsruhe

  • Hallo,

    durch das Jobcenter werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Bei einer 100-prozentigen Mietminderung entfallen diese Kosten und Du hast also zu Unrecht Leistungen bezogen und mußt mit entsprechenden Reaktionen des Amtes rechnen.

    Ansonsten ist Dein eigentliches Problem unverständlich. Warum sollte die Hausverwaltung ein Schreiben haben wollen, daß die Kosten der Unterkunft an Dich überwiesen werden? Wieso sollte das Jobcenter diese Selbstverständlichkeit bestätigen sollen und wozu? Was soll der Hausverwaltung ein solches Schreiben nutzen?

    Gruß!

  • ich glaub du hast da ein bisschen was missverstanden die überweißen das Geld dem Vermieter und die miete war weiterhin zu bezahlen ist ja auch die normale Verfahrensweise daher habe ich nicht zu unrecht Leistungen bezogen jetzt bekomme ich aber die Mietminderung die ich ja dazu brauche die Ersatz wohnung zu bezahlen da ich ja von Dezember bis Januar nicht in meiner Wohnung wohnen konnte die Hausverwaltung behauptet aber das die gesetzlich ein schreiben brauchen vom Arbeitsamt da die ja die Miete ja auch direkt an den Mieter überweisen

  • Hallo,

    die überweißen das Geld dem Vermieter und die miete war weiterhin zu bezahlen

    Du selbst schreibst etwas von einer 100-prozentigen Mietminderung. Also war die Miete zumindest für die gegenüber dem Amt ursprüniglich angegeben Wohnung nicht "weiterhin" zu zahlen. Du hättest also das ganze dem Amt mitteilen müssen,weil es sich um eine andere Wohnung als die handelte, für die Kosten der Unterkunft bezahlt worden sind.

    die Hausverwaltung behauptet aber das die gesetzlich ein schreiben brauchen vom Arbeitsamt da die ja die Miete ja auch direkt an den Mieter überweisen

    Es gibt kein entsprechendes Gesetz. Wozu auch: Du bekommst vom Amt die Miete und überweist diese an den Vermieter. Was soll da ein Gesetz oder irgendein Schreiben...

  • Hau kola @crist3105!

    Du hast dem JC den Wasserschaden und die vorübergehende auswärtige Unterbringung mitgeteilt. Gekürzt hast Du die Miete nicht. Also kann man feststellen: Insoweit alles im grünen Bereich.

    Nun soll die Miete für die fragliche Zeit freiwillig zurückgezahlt werden. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung erhält die Miete aber vom JC direkt. Dann ist es ungeachtet der mietvertraglichen Beziehungen üblich, dass Guthaben etc. nur mit Zustimmung des Leistungsträgers an die Leistungsberechtigten ausbezahlt werden. Deshalb wirst Du nicht herumkommen, die Sache mit dem Jobcenter zu klären, wenn Du keinen Stress mit der Hausverwaltung haben willst.

    Mit dem JC musst Du die Kostenübernahme für die Ersatzunterkunft und evtl. Zusatzkosten ja ohnehin klären. Allerdings hast Du insoweit einen Schadenersatzanspruch gegen Deinen Vermieter, der unabhängig von der Minderung der Miete besteht. Und den muss Dein Vermieter erfüllen. Da die Mietminderung nachträglich abgewickelt wird, wäre mit dem JC zu klären, wie das zu behandeln ist. Denn der Bedarf entfällt ja nicht nachträglich. Es dürfte sich da bei der Zahlung dann um Einkommen handeln. Und dann müsste man überlegen, ob § 22 Absatz 3 SGB II einschlägig ist. Ich denke schon. Dann minderte die Rückzahlung der Miete die Aufwendungen für die Unterkunft im Monat nach der Rückzahlung. Für welchen Zeitraum erhälst Du denn die Miete zurück?

    Insgesamt also doch schon ein wenig kompliziert. Sicher beurteilen lässt sich das Ganze anhand Deiner Angaben leider nicht. Schon allein, weil Du nicht mitteilst, über welchen Zeitraum wir hier reden und über welche Beträge.

    Ich würde das Ganze mit der JC abklären. Einfach wird das sicherlich nicht. Viel Erfolg!

    Akita´mani´yo
    Tecumseh

  • Hallo,

    Du hast dem JC den Wasserschaden und die vorübergehende auswärtige Unterbringung mitgeteilt. Gekürzt hast Du die Miete nicht. Also kann man feststellen: Insoweit alles im grünen Bereich.

    Bitte erst lesen, dann schreiben:

    da die Hausverwaltung meinte das ich eine Mietminderung in Höhe von 100% erhalte hab ich das denen Garnichts gemeldet

    Ich lese da nichts von irgendeinem grünen Bereich.

    Gruß!

  • Hallo!

    Da müsste der TE mal aufklären, ob er mit "denen" die Hausverwaltung meint oder das "Arbeitsamt"!

    Und was ist das "Arbeitsamt"? Wohl das Jobcenter.

    Gruß
    Tecumseh

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