Kindergeld rückwirkend aufgehoben - Ausgleich vom Jobcenter

  • Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Jobcenter. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie die Rechtslage in meiner Situation aussieht und ob es sich eventuell lohnt, zu klagen.
    Ich bin 22 und habe bis vor kurzem noch Kindergeld bekommen, unter der Voraussetzung, dass ich mich nachweislich um einen Studienplatz bemühe. Nun ist es jedoch so gekommen, dass ich beim Jobcenter gelandet bin und nachweislich längerfristig arbeits/-studienunfähig bin (psychische Ursache). Alle 6 Monate muss ich also ein Gutachten über mich ergehen lassen, was nebenbei gesagt sehr belastend und demütigend für mich ist, aber andernfalls bekomme ich kein Geld. Eine Erwerbsminderungsrente ist in meinem Alter auch sehr unwahrscheinlich, zumal ich dafür noch gar nicht genug gearbeitet habe. Da mein gesundheitlicher Zustand sich so schnell nicht ändern wird, wird das wohl auch noch ein paar Jahre so weiter gehen. Aber das nur am Rande.
    Problematisch ist, dass die Familienkasse zwar weiterhin Kindergeld für mich zahlen würde, aber die Gutachten des Jobcenters nicht anerkennt. So hat mir die Familienkasse eine Frist bis zum 1.11.2016 (nach Missverständnissen verlängert bis zum 30.11.2016) gegeben, ein unabhängiges ärztliches Gutachten einzuholen, welches wiederum das Jobcenter nicht anerkannt hätte. Somit müsste ich regelmäßig doppelt Gutachten durchlaufen. Das habe ich nicht eingesehen. Also habe ich am 28.11.2016 eine Mail an die Familienkasse geschrieben, dass ich auf das Kindergeld verzichten werde und mir den Betrag von Jobcenter ausgleichen lasse. Am 15. Dezember kam dann auch die Bestätigung, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird und dass mein Anspruch rückwirkend zum 30.10.2016 aufgehoben wurde, sodass die 380€ Kindergeld für November und Dezember zurückgezahlt werden mussten. Das Schreiben weitergeleitet an das Jobcenter wurde mein Einkommen neu berechnet und das fehlende Kindergeld ausgeglichen. Soweit so gut. Das Problem ist jetzt nur, dass das Jobcenter sich weigert, die fehlenden 380€ für November und Dezember auszugleichen, mit der Begründung, das Geld wurde zunächst ausgezahlt, also stand es mir auch zur Verfügung. Dass mir das Geld nicht zur Verfügung stand ist ja offensichtlich, dem Jobcenter aber egal. 380€ sind sehr viel Geld für mich, dass die jetzt fehlen, ist nicht leicht zu tragen.
    Hab ich juristisch eine Chance, wenn ich gegenüber dem Jobcenter darauf bestehe, die 380€ ausgeglichen zu bekommen? Oder soll ich mich besser an die Familienkasse wenden? Und ist eine Klage der einzige Weg? Müsste ich dann auch vor Gericht erscheinen? (Das ist gesundheitlich sehr schwierig für mich). Mein Sachbearbeiter stellt sich jedenfalls quer.
    Wenn mir da jemand Helfen kann wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    David

  • Hallo,

    wieso verzichtest Du auf das KG? Du hast doch gar keinen Rechtsanspruch darauf und kannst also nicht verzichten - oder bist Du Vollwaise oder Deine Eltern verschollen?

    Zweite Frage wäre gar nicht, warum das Jobcenter Dir für 2 Monate keinen Ausgleich zahlt, sondern eher, warum es generelll für das KG aufkommen sollte, auf das ja durchaus ein Anspruch besteht und auf das aus eher nicht nachvollziehbaren Gründen einfach mal so verzichtet wurde? Insofern würde ich prinzipiell damit rechnen, daß irgendwann in naher Zukunft kein Ausgleich der 192 € durch das Jobcenter mehr erfolgt. Ich gehe mal davon aus, daß Du dem JC nicht gesagt hast, daß Du sozusagen freiwillig auf das KG verzichtet hast. Das bekommt das Amt dann aber schnell mit - und wird mit Rückforderungen kommen. Kindergeld ist nunmal vorrangig gegenüber dem ALG II.

    Gruß!

  • Hallo David,

    Deine Schilderung weist zwar einige Unklarheiten auf. Stichwort Kindergeldberechtigung (Abzweigung). Aber lassen wir das einmal außer Acht. Im Übrigen habe ich Dich so verstanden, dass die 380,00 EUR bereits zurückgezahlt wurden. Von wem?

    Zur Sache, soweit zu beurteilen:

    Die Reaktion des Jobcenters dürfte rechtlich nicht zu beanstanden sein. Du hast Deinen Lebensunterhalt in den Monaten November und Dezember 2016 – auch mithilfe des Kindergeldes – bestreiten können. Daran lässt sich rückwirkend nichts ändern. Da das Kindergeld nun weggefallen ist, wird es vom Jobcenter völlig korrekt nicht mehr als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet. Entsprechend höher fällt fortan das ALG II aus.

    Die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Familienkasse ist eine bloße Verbindlichkeit. Dafür steht das Jobcenter selbstverständlich nicht ein. Erst recht nicht, wenn Deine Eltern die Rückzahlung des Kindergeldes erledigt haben sollten.

    Wenn alles so bleibt wie es jetzt ist, wirst Du die 380,00 EUR abschreiben müssen. Von Jobcenter gibt es jedenfalls keinen „Ausgleich“.

    Mir scheint allerdings, dass sich die Familienkasse in verschiedener Hinsicht nicht richtig verhalten hat.

    Nachdem Du das 18. Lebensjahr vollendet und Dein Studium abgebrochen hast, steht Deinen Eltern für Dich grundsätzlich kein Kindergeld mehr zu. Nach meiner Kenntnis bliebe als einzige Möglichkeit, den Kindergeldbezug fortzusetzen, der Umstand, dass Du behinderungsbedingt Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kannst. Dann stünde Deinen Eltern, die Dir unterhaltsverpflichtet sind, auf Antrag weiterhin das Kindergeld zu.

    Dass Dich die Familienkasse wegen des Nachweises der Behinderung im Regen stehen ließ, erscheint mir mehr als unangebracht. Vor allem ist nicht nachvollziehbar, warum die Familienkasse das „Gutachten des Jobcenters“ nicht anerkennen will. Denn wenn die Familienkasse Zweifel an der Ursächlichkeit einer Behinderung für die Unfähigkeit, den eigenen Unterhalt zu bestreiten hat, ist vorgesehen, dass die Familienkasse eine #rztliche Stellungnahme einholt. Und jetzt rate mal von wem! Genau: Von der Agentur für Arbeit bzw. den entsprechenden medizinischen Fachstellen dort (letzlich also: Ärztlicher Dienst bzw. der Berufspsychologische Service). Also von denen, die die ärztliche Stellungnahme für das Jobcenter erstellen.

    Richtig weiterhelfen kann ich Dir insoweit aber nicht, dazu sind Deine Infos zu dünn. Aber Ihr solltet das nicht so einfach auf sich beruhen lassen, denn es handelt sich um eine Menge Geld, das Deinen Eltern sonst flöten geht. Vor allem, wenn das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden könnte.

    Ein weiterer Fehler der Familienkasse liegt in der Anerkennung des „Verzichts“. Mal abgesehen davon, dass nicht klar ist, wie die Familienkasse das Schreiben inhaltlich gewertet hat – Kindergeldberechtigt ist ja ein Elternteil –, kann von einem wirksamen Verzicht hier gar nicht ausgegangen werden. Denn ein Verzicht bedarf der Schriftform: Und die ist durch eine einfache Mail nicht gewahrt. Oder hast Du die Mail mit einer elektronischen Signatur versehen? Und die richtige Adresse der Familienkasse für solche Mails benutzt? Ich vermute nicht. Dann bestünde die Möglichkeit, die Entscheidung der Familienkasse über die Einstellung und Rückforderung anzugreifen. Wie sieht es da mit den Fristen aus? (Aber auch hier ist unklar, ob hier wirklich ein Verzicht im rechtlichen Sinne vorliegt oder etwa nur die Mitteilung, dass Du auf den Nachweis der Behinderung bzw. der Ursächlichkeit der Behinderung nicht erbringen kannst/willst.)

    Ungeachtet dessen sollten Deine Eltern erneut einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Und vor allem: Eine Auszahlung des Kindergeldes an Dich nicht veranlassen.

    Übrigens: Solange Deine Eltern ein eventuell zuerkanntes Kindergeld nicht – freiwillig – an Dich weiterleiten, musst Du Dich dazu gegenüber dem Jobcenter nicht äußern.

    Ein weiterer Hinweis noch: Auch wenn Dir im Zweifel keine Erwerbsminderungsrente zusteht (sicher beurteilen kann ich dies aber nicht), kannst Du sehr wohl (voll) erwerbsgemindert sein. Hier wäre zu überlegen, ob Du das Jobcenter nicht darum bitten solltest, ein Ersuchen an den Träger der Rentenversicherung zu stellen, Deine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Kommt der Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis kommen, das Du befristet oder auf Dauer (was wir nicht hoffen wollen) erwerbsgemindert bist, dann ist zum einen der Nachweis gegenüber der Familienkasse geführt. Und zum anderen könnte ein Wechsel in das SGB XII in Betracht kommen. Dann hättest Du für einige Zeit Ruhe und könntest Dich voll auf Deine Genesung konzentrieren. Ob das ein sinnvoller Weg für Dich wäre, weiß ich ohne nähere Kenntnis der Umstände nicht. Überlegenswert ist es aber auf jeden Fall.

    Ich denke, auch wenn es Dir gesundheitlich schwer fallen dürfte, es lohnt sich, hier um Euer Recht zu kämpfen. Hinsichtlich des Kindergeldes nicht für das Jobcenter, sondern für Deine Eltern – und damit mittelbar auch für Dich. Wendet Euch am besten an einen kompetenten Rechtsbeistand vor Ort, der die Angelegenheit dann, ggf. nach Akteneinsicht, umfassend und richtig beurteilen kann.

    Gruß
    Phillip.1977

    2 Mal editiert, zuletzt von Phillip.1977 (18. März 2017 um 22:50)

  • Danke für diese ausführliche Antwort, damit hast du mir schon sehr geholfen!
    Das Kindergeld lief über meinen Vater, er hatte es mir immer direkt mit einer Unterhaltszahlung überwiesen. Die 380€ wurden bereits zurückgezahlt. Für Dezember hatte ich meinem Vater gesagt, dass er mir das Kindergeld gar nicht erst überweisen sollte, weil ich damit gerechnet hatte, dass die Familienkasse das zurückverlangt. Die 190€ für November hat mein Vater erstmal übernommen, ich würde sie ihm aber gerne zurückzahlen.
    Begründet hat die Familienkasse das Ende des Bezuges damit, dass ich mich verweigert hatte, ein zusätzliches Gutachten vorzulegen (das des Jobcenter liegt vor). Sobald ich ein unabhängiges ärztliches Gutachten nachreiche, erhalte ich laut Familienkasse wieder Anspruch auf Kindergeld. Aber wie gesagt, doppelt Gutachten machen zu müssen, sehe ich nicht ein.
    Interessant ist dein Hinweis, dass das Kindergeld nicht direkt an mich weitergeleitet werden muss. So lohnt es sich auf jeden Fall für einen weiteren Bezug zu kämpfen. Die Frage ist dann nur die, ob die Familienkasse die Gutachten des Jobcenters doch anerkennen muss. In diesem Fall hätte der Bezug ja gar nicht beendet werden dürfen. Ich werde mich auf alle Fälle erst mal mit meinem Vater absprechen, wie wir da jetzt vorgehen werden.

    Liebe Grüße
    David

  • Hallo,

    Ungeachtet dessen sollten Deine Eltern erneut einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Und vor allem: Eine Auszahlung des Kindergeldes an Dich nicht veranlassen.

    und wieder einmal die vollkommen unbegründete und falsche Aussage, auf die dann der Hilfsuchende natürlich anspringt:

    Interessant ist dein Hinweis, dass das Kindergeld nicht direkt an mich weitergeleitet werden muss.

    Irgendwie muß es es Dir Spaß machen, mit falschen Infos hier aufzutrumpfen. Fakt ist auch hier: die Eltern sind zu Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet, wenn sie Anspruch auf das KG haben. Ob die Eltern dann das KG an das Kind abtreten oder an das Kind überweisen, ist dabei unerheblich und macht keinen Unterschied. Wichtig ist eben nur, daß die mindestens 192 € an das Kind als Barleistung gezahlt werden, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.

    Da das Kindergeld nun weggefallen ist, wird es vom Jobcenter völlig korrekt nicht mehr als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet. Entsprechend höher fällt fortan das ALG II aus.

    Blödsinn. Das Kindergeld fällt nicht weg, weil dem Grunde nach kein Anspruch mehr darauf besteht, sondern trotz Aufforderung ein Gutachten nicht eingereicht wurde. Damit wurde der Wegfall selbst verursacht und das Jobcenter hat mitnichten das ALG II zu erhöhen und hat dies im konkreten Fall wohl eher aus bisheriger Unkenntnis der wahren Gründe der Einstellung des KG getan - was sich aber recht schnell ändern wird.

    Das der Rest des Beitrages #3 von Anfang bis Ende nur aus nicht belegbaren Behauptungen, reinen Vermutungen und Wischi-Waschi besteht, muß ich nicht extra betonen. Hauptsache, der Beitrag ist schön lang...

    Meine Geduld mit Dir ist am Ende....

    Gruß!

  • Ich bekomme 350€ Unterhalt von meinem Vater. Natürlich im Wissen des Jobcenters. Somit wäre das Kindergeld ja abgedeckt, falls er wieder welches für mich bekommt. Vorher hatte er mit den 190€ also 540€ Unterhalt gezahlt. Sicher mehr, als er müsste.
    In dem Schreiben der Familienkasse über mein Bezugsende wurde auch der Grund meiner Verweigerung genannt. Das Jobcenter sollte also bescheid wissen. Ich denke, dass das Kindergeld einfach als Unterhalt angerechnet wurde und da das ja eh sehr hoch war (mein Vater verdient auch nicht sehr viel), sollte es da jetzt eigentlich keine Probleme geben.
    Mich würde vor allem interessieren, ob die Familienkasse das Gutachten des Jobcenters anerkennen müsste. Weiß da jemand etwas genaues?

  • Hallo,

    das mit dem Unterhalt hast Du bisher nicht geschrieben. Da in diesem Fall der Unterhalt höher als das KG ist, ist die Frage der Anrechnung des KG bei Dir nicht weiter von Bedeutung - was aber die Aussagen in Beitrag #3 dennoch nicht richtig macht.

    Mich würde vor allem interessieren, ob die Familienkasse das Gutachten des Jobcenters anerkennen müsste.

    Entgegen der auch hier falschen Aussage in Beitrag #3 ist in diesen Fragen im Zusammenhang mit dem Kindergeld nicht der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zuständig, sondern das Gesundheitsamt der Kommune/des Landkreises. Ob das Gesundheitsamt dann die Feststellungen des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur übernimmt oder eigene Untersuchungen anstellt, ist im Einzelfall vom Gesundheitsamt zu entscheiden.

    Gruß!

  • Hallo David,

    schön, dass ich Dir ein klein wenig weiterhelfen konnte.

    Deine neuen Angaben machen ein paar ergänzende Erläuterungen möglich:

    Für Dezember hatte ich meinem Vater gesagt, dass er mir das Kindergeld gar nicht erst überweisen sollte, weil ich damit gerechnet hatte, dass die Familienkasse das zurückverlangt. Die 190€ für November hat mein Vater erstmal übernommen, ich würde sie ihm aber gerne zurückzahlen.

    Unter dieser Voraussetzung hat ein Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters Aussicht auf Erfolg. Jedenfalls was den Dezember angeht. Denn das Jobcenter darf Dir selbstverständlich kein Einkommen anrechnen, dass Dir tatsächlich gar nicht zur Verfügung stand. Die Annahme, dass Dir das Kindergeld von deinem Vater zur Verfügung gestellt wurde, ist jedenfalls für den Dezember falsch. Also Widerspruch einlegen und vorsorglich einen nicht fristgebundenen Überprüfungsantrag stellen. Der Widerspruch/Überprüfungsantrag sollte sich auch auf die ursprüngliche Entscheidung des Jobcenters, das Kindergeld für Dezember 2016 anzurechnen, beziehen.

    Ich bekomme 350€ Unterhalt von meinem Vater. Natürlich im Wissen des Jobcenters. Somit wäre das Kindergeld ja abgedeckt, falls er wieder welches für mich bekommt. Vorher hatte er mit den 190€ also 540€ Unterhalt gezahlt. Sicher mehr, als er müsste.

    Deine Ausführungen lassen erkennen, dass Du den Problemkreis Kindergeld verstanden hast.

    Solange Dein Vater seiner Unterhaltspflicht nachkommt, darf er das Kindergeld, wenn er denn einen Anspruch darauf hat, ruhigen Gewissens behalten. Das erleichtert ihm dann die Aufbringung des Unterhaltes.

    In dem Schreiben der Familienkasse über mein Bezugsende wurde auch der Grund meiner Verweigerung genannt. Das Jobcenter sollte also bescheid wissen. Ich denke, dass das Kindergeld einfach als Unterhalt angerechnet wurde und da das ja eh sehr hoch war (mein Vater verdient auch nicht sehr viel), sollte es da jetzt eigentlich keine Probleme geben.

    Da kann ich Dir nur zustimmen. Wenn das Jobcenter Dir wegen des Kindergeldes Ärger machen könnte oder wollte, hättest du ihn schon.

    Allerdings: Da Du persönlich keinen Kindergeldanspruch hast, sondern nur Dein Vater, kann Dich das JC nicht auf das Kindergeld als vorrangige Leistung verweisen. Das ginge, wenn auch nicht ohne weiteres, nur bei solchen vorrangigen Leistungen, die Dir unmittelbar zustehen. Denkbar, aber praktisch nicht realisierbar, wäre ein Kostenerstattungsanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten, wenn Du durch fehlende Mitwirkung einen objektiv bestehenden Anspruch Deines Vaters auf das Kindergeld vereiteln würdest und dieser Anspruch von Dir oder dem Jobcenter über § 74 EstG abgezweigt werden könnte. Das scheidet aber schon allein deshalb aus, weil es an dem Tatbestandsmerkmal der Verletzung der Unterhaltspflicht durch den Kindergeldberechtigten fehlt. Also: Alles ist (insoweit) gut; Euer Problem mit der Familienkasse ist für das Jobcenter deshalb völlig uninteressant. Egal wie es ausgeht, das Jobcenter hat nichts davon.

    Mich würde vor allem interessieren, ob die Familienkasse das Gutachten des Jobcenters anerkennen müsste. Weiß da jemand etwas genaues?

    Nichts genaues weiß man nicht.

    Das liegt daran, dass Du - aus guten Gründen - den Inhalt des Gutachtens nicht mitgeteilt hast. Du solltest ihn hier auch nicht posten.

    Ich habe aber meine Zweifel, dass dein Problem daraus herrührt, dass die Familienkasse das Gutachten des JCs nicht anerkennen will. Ich vermute, es liegt vielmehr an dessen Inhalt. Es wird die Voraussetzung für für Weiterbewilligung des Kindergeldes nicht hergeben. Das wiederum kann man daraus schließen, dass Du nach einem halben Jahr wieder bei dem Ärztlichen Dienst vorstellig werden musst. Das spricht dafür, dass der Ärztliche Dienst bislang nicht feststellen konnte, dass die gesundheitlichen Einschränkungen über ein halbes Jahr hinaus anhalten werden. Und vor allem: Dass sie nicht dazu geführt haben, dass Du (voll) erwerbsgemindert bist.

    Dann musst Du in der Tat auf anderem Wege die (seelische) Behinderung und die daraus resultierende Unfähigkeit, für Deinen Lebensunterhalt zu sorgen, nachweisen. Das dürfte aber schwierig sein, wenn man unterstellt, dass die Feststellungen des ärztlichen Dienstes zutreffend sind.

    Mit anderen Worten: Im Moment scheinst Du einfach "nur" krank zu sein, aber nicht behindert, ggf. aber von Behinderung bedroht. Und das dürfte für einen Kindergeldanspruch Deines Vaters nicht ausreichen.

    Wie Dein Gesundheitszustand tatsächlich ist, kann nur ein entsprechender Facharzt beurteilen. Rede doch mal mit einem. Und wende Dich dann an das für Dich zuständige Integrationsamt wegen der Feststellung der (Schwer-) Behinderung. Vielleicht eröffnen sich dann ja neue Perspektiven für das Kindergeld.

    Gruß
    Phillip.1977

    Einmal editiert, zuletzt von Phillip.1977 (19. März 2017 um 14:07)

  • Und noch ergänzend:

    Wenn es nur darum gehen sollte, dass Du nicht nachgewiesen hast, krankheitsbedingt das Studium (bzw. eine Ausbildung) nicht antreten/fortführen zu können, sollte es doch möglich sein, Dir das ärztlich bescheinigen zu lassen. Auf das Vorliegen einer Behinderung kommt es dann gar nicht an. Insoweit könnte die Stellungnahme des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur in der Tat wenig aussagekräftig sein.

    Gruß
    Phillip.1977

  • Ein Anspruch auf Kindergeld besteht dahingehend, dass bei Genesung ein Studium geplant ist. Wann dies soweit ist, ist fraglich. Es wird sicher noch ein paar Jahre dauern.
    Inwiefern wäre ein zusätzliches Gutachten aussagekräftiger als das des Jobcenters?
    Ich habe nie wirklich verstanden, warum die Familienkasse dieses nicht anerkennt. Das ist doch eigentlich bürokratisch unsinnig. Lohnt es sich nicht, diesen Umstand anzufechten?

    Liebe Grüße
    David

  • Hallo David!

    Inwiefern wäre ein zusätzliches Gutachten aussagekräftiger als das des Jobcenters?

    Ich vermute, es liegt an unterschiedlichen Fragestellungen. Auch wenn die auf den ersten Blick nicht oder nur kaum voneinander abweichen.

    Die Familienkasse benötigt wohl eine gutachterliche Stellungnahme zu der Frage, ob Deine Erkrankung dich an der Aufnahme und Fortführung des Studiums hindert.Und wohl auch, ob und wann mit der Fortsetzung des Studiums gerechnet werden kann.

    Das Jobcenter hingegen ist an der Feststellung der Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit interessiert. Die ärztliche Stellungnahme befasst sich demgemäß mit arbeitsmedizinischen Besonderheiten, nicht mit den Besonderheiten des Studiums. Das ist jedenfalls nicht deckungsgleich.

    Es ist ja nicht zwangsläufig so, dass derjenige, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht arbeiten kann, deshalb gleichzeitig auch den Anforderungen eines Studiums oder einer Ausbildung nicht gewachsen ist. Da gibt es sicherlich im Einzelfall Unterschiede. Und die kann nur ein Mediziner, aber nicht der Sachbearbeiter der Familienkasse beurteilen.

    Das ist, wie gesagt, meine Vermutung. Auch wenn ich die Fragestellung der Familienkasse nicht richtig getroffen haben sollte, in die Richtung geht es aber schon.

    Versuche doch einfach mal, die Familienkasse zu erreichen. Zur Not frage doch einfach bei der Familienkasse höflich schriftlich nach. Ich vermute, es geht allein darum, dass Dir ein dazu befugter Arzt attestiert, was ohnehin schon alle wissen.

    Gruß
    Phillip.1977

  • Auch beim Jobcenter ist der Stand der, dass ein Studium bei Gesundheit angestrebt wird. Das Gutachten bescheinigt eine arbeits/- und Studienunfähigkeit. Und selbstverständlich werden die Gutachten des Jobcenters von Fachärzten durchgeführt. Insofern ist mir der Unterschied nicht verständlich.
    Eine Bitte zur Erklärung, warum die Familienkasse sich weigert das Gutachten des Jobcenters anzuerkennen wird geschickt. Hoffentlich kommt in ein paar Tagen eine Stellungnahme der Familienkasse.

    Liebe Grüße
    David

  • Dann teile ich Deine Verwunderung.

    Zumal die Familienkassen bei den Arbeitsagenturen angesiedelt sind. Dann ist das Ganze ja geradezu bescheuert.

    Gruß
    Phillip.1977

  • Dann teile ich Deine Verwunderung.

    Zumal die Familienkassen bei den Arbeitsagenturen angesiedelt sind. Dann ist das Ganze ja geradezu bescheuert.

    Gruß
    Phillip.1977


    Familienkassen sind nicht grundsätzlich bei den Arbeitsagenturen angesiedelt!


    Und ich sehe in dem Fall nicht unbedingt eine Chance auf Erfolg im Widerspruchsverfahren. Der TE hat grundsätzlich anscheinend Anspruch auf Kindergeld, dieses wird somit zurecht vom Jobcenter angerechnet. Nur weil er kein zweites Gutachten einreichen möchte, ergibt sich deshalb kein Anspruch auf eine höhere Zahlung von ALG II. Es sind vorrangige Leistungen zu beantragen und die dazu benötigten Dokumente einzureichen. Somit selbst vor Gericht eher geringe Chancen das durch zu boxen.

  • Ya´at´eeh!

    Familienkassen sind nicht grundsätzlich bei den Arbeitsagenturen angesiedelt!

    Wo denn dann? Käme ja nur das Finanzamt in Betracht. Habe ich aber noch nie gehört.


    Der TE hat grundsätzlich anscheinend Anspruch auf Kindergeld, ...

    Steht doch gar nicht fest. Jedenfalls nach Auffassung der Familienkasse.


    dieses [Kindergeld] wird somit zurecht vom Jobcenter angerechnet.

    1. Eben nicht, wie der TE in seiner Anfrage schreibt: "Das Schreiben weitergeleitet an das Jobcenter wurde mein Einkommen neu berechnet und das fehlende Kindergeld ausgeglichen. Soweit so gut."

    2. Das Kindergeld steht doch dem Vater zu. Wieso sollte es dann vom JC beim Sohn als Einkommen angerechnet werden, wenn es ihm, aus welchen Gründen auch immer, nicht zufließt?


    Es sind vorrangige Leistungen zu beantragen und die dazu benötigten Dokumente einzureichen.

    Welche vorrangige Leistung? Der TE hat keinen Kindergeldanspruch! Jedenfalls nicht für sich!


    Somit selbst vor Gericht eher geringe Chancen das durch zu boxen.

    Ich vermute mal, du meinst hier einen Widerspruch mit anschließender Klage gegen die Entscheidung der Familienkasse (vom JC kriegt der TE ja was er will).

    Da wären wir beim eigentlichen Problem des TE:

    Wenn das vom JC in Auftrag gegebene Gutachten des Medizinischen Dienstes der Agentur für Arbeit den erforderlichen Nachweis enthält, hätte ein Widerspruch bzw. eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg. Es sei denn, der Nachweis müsste von einer ganz bestimmten Institution stammen, was ich mir nicht vorstellen kann. Kenne jedenfalls keine entsprechende Vorschrift. Wenn schon für den Nachweis einer Behinderung ein ärztliches Attest ausreicht, dann sollte hier doch erst recht das Gutachten eines Arztes der Arbeitsagentur ausreichen. Arzt ist Arzt.

    Vielleicht weiß es ja jemand genauer.

    Ich würde dem Vater des TE empfehen, Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung der Familienkasse einzulegen und auf die Anerkennung des Gutachtens des JCs zu pochen. Denn der TE hat recht: Alles andere wäre doch reine Bürokratie!

    Howgh!
    Tecumseh

  • Ich berichte mal, wie sich die Situation nun entwickelt hat.

    Vom JC bekam ich die 190€ für Dezember überwiesen, nachdem ich nachweisen konnte, dass mein Vater mir diesen Monat kein Kindergeld überwiesen hatte.
    Nach der Anfrage bei der FK, warum die Gutachten des JC überhaupt abgelehnt werden, wurde meinem Vater mitgeteilt, dass sich die Bestimmungen plötzlich geändert hätten und die Gutachten nun doch akzeptiert werden und wir erneut einen Antrag auf Kindergeld stellen können.
    Inwieweit das rückwirkend gezahlt wird ist aber noch unklar.
    Das ganze wirkt sehr komisch auf mich. Ich habe wirklich den Eindruck, dass damals die Ablehnung und der Stopp der Kindergeldzahlung nicht korrekt waren.

    Ich werde mal schauen, wie viel Kindergeld rückwirkend gezahlt wird.
    Dass die FK auch nicht bescheid gegeben hat, dass sich die Regelung geändert hat sondern das erst auf erneute Nachfrage preisgegeben hat, finde ich auch nicht korrekt.
    Wenn sich die FK weigert das Kindergeld nachzuzahlen, werde ich nach Absprache mit meinem Vater eventuell noch klagen.

    Einmal editiert, zuletzt von loewenda (24. April 2017 um 14:51)

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