Kautionsdarlehen trotz Absage?

  • Hallo:)

    Ich habe mich von meinen Ex-Partner getrennt und auch schon eine Wohnung in Aussicht. Das Mietangebot habe ich auch schon vorgelegt. Das Problem ist, das die Kaltmiete 9€ zu teuer ist für das Amt. Das ist aber alles geklärt. Nun habe ich das Problem wegen der Kaution. Eine Kautionsbürgschaft von Firma x wurde abgelehnt (damaliger Jugendfreund hat mich mit 10.000€ Schulden sitzen lassen). Wenn ich aber die Kaution nicht aufbringen, bekomme ich die Wohnung nicht.

    Besteht die Möglichkeit, dass das JC mir trotz dieser 9€ die Kaution als Darlehen geben würde? Die einzige Wohnung die ich mich bei der Mietobergrenze leisten kann wäre eine 1 Zimmer Whg mit 40m2. Aber als alleinerziehende Mutter nicht machbar.

    Die Wohnungsgesellschaft akzeptiert leider keine andere Bürgschaft außer von Firma X.

    Wenn ich dieses Problem nicht schnell gelöst bekomme, sitzen mein 2 Jähriger Sohn und ich ab 1.4 auf der Straße :(

  • Warum sollte dies nicht möglich sein?

    Stelle hierfür schnellstmöglich einen Antrag beim zuständigen Jobcenter (Stichwort: Bearbeitungszeit). Ansonsten Termin beim Sachbearbeiter machen oder in der Notfallsprechstunden vorsprechen, damit du die Zusage bekommst.

    Allerdings weiss ich aus der Praxis, dass nicht jedes Jobcenter Kautionsdarlehen übernimmt. Dies ist eher die Ausnahme, war aber bei uns der Fall. ( 85.000 Einwohner Stadt und knapp 1.500 freie Wohnungen :D )

  • Hallo SaNo,

    in der Gemeinde muss es auch eine Stelle geben die bei drohender Obdachlosigkeit zuständig ist. Die solltest du ebenfalls kontaktieren, die können helfen die Sache zu beschleunigen.

    Bei euch sollte das funktionieren:

    §22 SGB II

    (6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

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